Architektenhaftpflicht und weitere Versicherungen für Architekten – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Die Entwicklung von kreativen Lösungen – für die Gesellschaft von morgen. Die Akzeptanz von “geht nicht” gibt es nicht, d.h. “was nicht passt, wird passend gemacht”. Getreu diesem Motto steht für uns an erster Stelle: Sich dem Thema des Kunden annehmen – zuhören und verstehen. Durchblick gewinnen. Danach geht es in die Planung einer optimalen Architektenhaftpflicht, um Sie als Architekten umfassend zu versichern und beraten zu können. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit Ihnen, denn nur dann kann eine angemessene Dienstleistung erfolgen. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie.
Stillstand ist gewiss in kreativen-, technischen- und wissenschaftlichen Branchen undenkbar. So gelingt es uns durch den engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern, dem BDB, VDSI, VDI, b.v.s. Sachverständigen und der BIngK stets am Zahn der Zeit zu sein – auch beim Thema Architekten versichern. Unmittelbar können wir auf Veränderungen reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
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Architektenhaftpflicht:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Architekten decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
JESSICA TOMSCHI
Vertrieb & Kundenbetreuung
ARCHITEKTENHAFTPFLICHT – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Seit dem 01.01.2018 unterstützt Jessica als angestellte Außendienstmitarbeiterin unser #TeamReusch. Sie kann durch ihr Fachwissen glänzen, denn sie ist nicht nur sympathisch, sie hat auch noch rund um die Absicherungen den totalen Durchblick. Jessica sagt, was sie denkt und trifft häufig ins Schwarze – sie weiß, was sie kann. Jessica verlässt gerne Ihre Komfortzone und probiert Neues aus, diese Flexibilität ermöglicht ihr, die Produkte vollumfänglich zu kennen.
Versicherungen für Architekten:
In jedem Fall bestens abgesichert
Architektenhaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist eine Versicherung, die sie vor Schadensersatzansprüchen schützt, die aus Fehlern oder Versäumnissen bei ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Insgesamt schützt die Berufshaftpflichtversicherung Architekten vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die in der Verantwortung des Architekten liegen oder mit ihrer Berufsausführung verbunden sind.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat den Zweck, Architekten vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, die aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen resultieren. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden ab und ist vergleichbar mit einer Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die an Eigentum von Auftraggebern entstehen könnten, sowie für andere Ansprüche Dritter. In der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten ist die Betriebshaftpflicht integriert.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Eine Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Fehler in der Planung oder Beratung entstehen. Diese Versicherung ist vor allem für Architekten wichtig, insbesondere bei umfassenden und exponierten Bauprojekten. Bei komplexen Projekten agieren häufig eine Vielzahl, von Fachleuten die Risiken von Fehlern und Versäumnissen steigen an, die dann zu Schäden führen, welche zur Folge finanziellen Verlusten haben.
Elektronikversicherung
Egal ob es sich um einen einfachen Laptop als Teil der Bürotechnik oder um Infrarot-Thermometer handelt, elektrische Geräte sind Bestandteil des Arbeitsalltags. Wenn wichtige Geräte ausfallen, kann dies den Betriebsablauf erheblich stören. Trotz fortschrittlicher Technik, fachgerechter Bedienung und regelmäßiger Wartung lassen sich Schäden nicht vollständig vermeiden. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch Schäden abdeckt, die sich nicht nur im Büro ereignen, sondern auch im Einsatz, wie z. B. auf der Baustelle.
Absicherung bei Cyberangriffen
Die Cyberschutzversicherung schützt vor Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden, die durch einen Cyberangriff das Architekturbüro lahmlegen können. Auch Architekturbüros bieten mit ihren sensiblen Informationen über Ihre Kunden und Projekte potenzielle Angriffsfläche und sind daher anfällig für Datendiebstahl, Hackerangriffe oder Cyberbedrohungen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Architekturbüro oder Architekt benötigt eine Rechtsschutzversicherung, um sich vor den finanziellen Risiken von rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen, die im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten entstehen könnten. Diese können von baurechtlichen Streitigkeiten, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten über Vertragsstreitigkeiten oder Berufshaftpflichtansprüche reichen.
Immer auf dem Laufenden:
Aktuelle Blogartikel zum Thema Architekten versichern
Architekten versichern als eines unserer Kerngebiete: Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
Ihr starkes Fundament für jedes Projekt: Die Architekten-Haftpflichtversicherung
Liebe Architektinnen und Architekten,
Sie schaffen Räume, die wirken. Mit Ihren Ideen gestalten Sie unsere gebaute Umwelt – kreativ, verantwortungsvoll und oft unter großem Druck. Doch klar ist auch: Komplexe Bauvorhaben bergen immer ein gewisses Risiko – vor allem dann, wenn kleine Fehler große Kosten nach sich ziehen können. Vor allem bei komplexen Projekten können unerwartete Probleme zu ernsthaften finanziellen Folgen führen.
Hier setzt die Architekten-Haftpflichtversicherung an: Sie schützt Sie, wenn etwas Unerwartetes passiert. Sie ist Ihr Rückhalt, wenn es darauf ankommt – quasi das statische Fundament für Ihre berufliche Absicherung. Sollte ein Schadenersatzanspruch gegen Sie erhoben werden, schützt sie Sie zuverlässig. Unser Anspruch: Ihnen dieses wichtige Thema so verständlich wie möglich näherzubringen – ohne Fachchinesisch, aber mit Substanz. Damit Sie den Kopf frei haben für das, was Sie am besten können: Architektur, die bleibt.
Warum eine spezielle Architektenhaftpflicht so wertvoll ist
Die Architektenhaftpflichtversicherung ist nicht mit einer allgemeinen Haftpflichtversicherung vergleichbar – sie richtet sich gezielt an die Risiken, mit denen Sie als Architektin oder Architekt im Alltag zu tun haben. Je nach HOAI-Leistungsphase verschieben sich Aufgaben und Verantwortungen – und damit auch die potenziellen Fallstricke, von der frühen Planung bis zur späteren Bauüberwachung. Gleichzeitig gelten im Architektenrecht oft lange Verjährungsfristen, die noch Jahre später zu Haftungsfragen führen können.
Unsere Versicherung springt genau dann ein, wenn es darauf ankommt – etwa bei Planungs- oder Bauleitungsfehlern, die hohe Kosten nach sich ziehen können. Dabei geht es nicht nur um Personen- oder Sachschäden. Auch reine Vermögensschäden sind in Ihrem Berufsalltag ein reales Risiko. Und genau deshalb ist eine spezialisierte Absicherung so wichtig.
Die Notwendigkeit einer speziellen Architektenhaftpflicht ergibt sich aus verschiedenen praktischen Gründen:
- Zwischen Entwurf und Ausführungsplanung kann immer etwas übersehen werden – kommt es dadurch zu Schäden, ist finanzielle Sicherheit gefragt. Genau dafür ist unsere Versicherung da.
- Auch bei der Bauüberwachung lassen sich Fehler nicht immer vermeiden. Wenn dann Haftungsfragen im Raum stehen, bieten wir Ihnen den nötigen Rückhalt.
- Ob bei der Kostenplanung oder in der Beratung: Schon kleine Abweichungen können große finanzielle Auswirkungen für Ihre Auftraggeber haben. Auch solche Vermögensschäden sind mitversichert.
- Und: Wir prüfen nicht nur, ob Ansprüche berechtigt sind – wir wehren auch unberechtigte Forderungen für Sie ab. Damit Sie sich auf Ihre Projekte konzentrieren können, statt auf Streitigkeiten.
Ein Blick auf die Details: Deckungssummen und Spätschäden
Die richtige Deckungssumme ist mehr als nur eine Zahl – sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob Ihre Architektenhaftpflicht wirklich greift. Gerade bei komplexen Bauvorhaben mit hohen Budgets kann ein einzelner Planungsfehler enorme Kosten verursachen. Und nicht selten zeigen sich Schäden erst Jahre nach Projektabschluss. Solche Spätschäden sind in der Branche keine Ausnahme – im Gegenteil: Sie zählen zu den häufigsten Haftungsrisiken im Architektenrecht.
Unsere Berufshaftpflicht für Architekten berücksichtigt genau das. Sie schützt Sie auch dann, wenn ein Schaden erst lange nach Projektende auftritt – im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist. Damit bleiben Sie auch bei späteren Forderungen auf der sicheren Seite.
Deckungssummen: Die richtige Höhe wählen
Wir beraten Sie individuell zur passenden Deckungssumme – abgestimmt auf die Größenordnung und das Risikopotenzial Ihrer Projekte. Denn: Je umfangreicher das Vorhaben, desto höher sollte die Versicherungssumme ausfallen. Auch die passende Selbstbeteiligung spielt dabei eine Rolle. Gemeinsam finden wir die optimale Balance zwischen solidem Schutz und wirtschaftlicher Vernunft.
Spätschäden: Ein Risiko, das man kennen muss
Im Architektenrecht gelten lange Verjährungsfristen. Das heißt: Sie können noch Jahre nach Fertigstellung für Fehler in die Haftung genommen werden. Mit unserer Architektenhaftpflichtversicherung bleiben Sie auch für solche Fälle abgesichert. Die Police schließt Spätschäden gezielt mit ein – ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen allgemeinen Versicherungen. So sorgt unsere Berufshaftpflicht für Architekten dafür, dass Sie auch langfristig gut aufgestellt sind.
Die HOAI und ihre Bedeutung für Ihre Haftung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert weit mehr als nur das Honorar. Sie legt fest, welche Leistungen Sie in welchem Projektstadium erbringen – von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- bis zur Objektüberwachung. Jede dieser Leistungsphasen bringt nicht nur Verantwortung, sondern auch konkrete Haftungsrisiken mit sich.
Damit Sie bei allen Aufgaben rundum abgesichert sind, sollte Ihre Haftpflichtversicherung sämtliche Leistungsphasen lückenlos abdecken. Wichtig ist außerdem: Auch Risiken, die durch die Zusammenarbeit mit externen Fachplanern entstehen, müssen mitgedacht werden. Gerade wenn Architektur, Tragwerksplanung und TGA aufeinandertreffen, entstehen leicht Missverständnisse – und genau an diesen Schnittstellen wird es im Haftungsfall oft heikel.
Unsere Architektenhaftpflichtversicherung setzt genau an dieser Stelle an. Sie orientiert sich an der HOAI und berücksichtigt sämtliche Tätigkeiten – von der frühen Konzeptphase bis zur Ausführung und Bauüberwachung. Auch optional übernommene Leistungen, wie Kostenverfolgung oder Terminplanung, lassen sich gezielt mitversichern. So entsteht ein Schutz, der Ihrer realen Berufspraxis gerecht wird – unabhängig davon, ob Sie als Einzelplaner oder im Rahmen einer Generalplanung tätig sind.
Besondere Risiken im Architektenberuf
Im Architekturbüro sind die Aufgaben vielseitig – und nicht selten auch haftungsrelevant. Nicht jeder Schaden ist planbar – schon gar nicht im Baualltag. Deshalb ist unsere Absicherung so gestaltet, dass sie auch bei weniger offensichtlichen Risiken greift. Ob klassische Planungsfehler oder Sonderfälle: Sie sind auf der sicheren Seite. Aus der Praxis:
- In der Objektplanung reichen manchmal schon kleine Abweichungen, um spürbare Folgen zu verursachen – etwa in der Bauausführung oder späteren Nutzung. Unsere Versicherung fängt die finanziellen Konsequenzen für Sie ab.
- In der Tragwerksplanung ist Genauigkeit essenziell. Ein Rechenfehler oder eine falsche Annahme kann Auswirkungen auf die Statik haben – mit entsprechendem Haftungsrisiko. Hier zählt eine belastbare Absicherung.
- Gerade bei der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) kann eine kleine Unstimmigkeit große Folgen haben – etwa bei der Abstimmung von Heizung, Lüftung oder Sanitär. Gut, wenn in solchen Fällen der Versicherungsschutz greift.
- Wenn Sie als Generalplaner agieren, liegt die Gesamtverantwortung für alle beteiligten Fachdisziplinen bei Ihnen. Dieses übergeordnete Risiko ist bei uns ausdrücklich mitversichert – inklusive Schnittstellenkoordination.
Solche Herausforderungen im Planungs- und Baualltag zeigen, warum eine spezialisierte Haftpflichtversicherung für Architekten so wichtig ist. Sie bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern basiert auf einem echten Verständnis für die Abläufe und Risiken Ihres Berufs.
Wir sind für Sie da: Kompetenz und Menschlichkeit
Vertrauen spielt bei Versicherungen eine große Rolle – vor allem dann, wenn es um berufliche Verantwortung geht. Deshalb legen wir Wert auf klare Antworten, eine transparente Beratung und Lösungen, die zu Ihrem Praxisalltag passen. Keine Standardbausteine, sondern durchdachte Absicherung – individuell und verlässlich.
Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und die passende Absicherung zu finden – fachlich fundiert und persönlich nah. Denn Ihr Erfolg verdient ein stabiles Sicherheitsnetz. Mit unserer Berufshaftpflicht für Architekten stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – heute und in Zukunft.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Ihre Architektenhaftpflicht ist individuell auf Ihre Projekte und Ihre Arbeitsweise abgestimmt – kein Standard, sondern ein passgenaues Konzept
- Alle Leistungsphasen der HOAI sind mit abgedeckt, genauso wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden – für durchgängigen Schutz in jeder Projektphase
- Unsere Berufshaftpflicht für Architekten stützt sich auf fundierte Branchenkenntnis – über viele Jahre hinweg gewachsen
- Persönliche Betreuung ist bei uns selbstverständlich – keine Hotline-Floskeln, sondern echte Beratung auf Augenhöhe
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen zum Thema Architekten versichern? Wir haben die Antworten.
Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen. Bei den Ingenieuren werden die einzelnen Fachgebiete in Tarifklassen unterteilt, somit wird einem eher schadenträchtigen Fachgebiet eine höhere Prämie zugewiesen, als einem Fachgebiet mit geringerer Schadensbelastung.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.
Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.
ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben, stornieren wir den Vertrag taggenau ab Eingang Ihrer Mitteilung. Über das Jahr zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.
Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von berechtigten Ansprüchen
- Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).
Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.
Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf entstehen können.
Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.
Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
2. Ihr Jahresnettoumsatz
3. Höhe der Deckungssummen
4. Höhe der Selbstbeteiligung
5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)
Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:
- Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
- Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
- „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)
Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.