Ingenieure versichern

Spezialisierte und maßgeschneiderte Absicherung für Ihren individuellen Tätigkeitsbereich.

Berufhaftpflicht für Ingenieure und weitere Versicherungen – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab

Ein pauschaler Ansatz für eine Berufshaftpflicht für Ingenieure ist nicht unser – und kann nicht Ihr Anspruch sein. Ingenieure sind in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern tätig, bspw. im Bereich Statik und Tragwerksplanung, Projektsteuerung, Elektrotechnik, TGA, Inbetriebnahme und Wartung, sowie – Planungs- oder Konstruktionsleistungen, in den Feldern Umwelttechnik und Maschinenbau. Genauso vielfältig wie die Aufgaben Ihrer Berufsgruppe, sind die Risiken und Schadenszenarien.

Als erfahrene Berater und Partner zahlreicher Berufsorganisationen kennen wir die berufsspezifischen Risiken eines Ingenieurs genau. Auf den ersten Blick ähnelt sich der Versicherungsschutz verschiedener Anbieter. Wer aber genau hinsieht, entdeckt die Unterschiede. Deshalb lohnt ein Blick auf die Details. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie als Ingenieur. Für Mitglieder in einigen Berufsverbänden sogar mit Sonderkonditionen.

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    Ihr Ansprechpartner ist für Sie da.





      Berufshaftpflicht für Ingenieure:
      Mit uns an Ihrer Seite sind Sie rundum bestens abgesichert

      Branchenkenntnisse

      Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.

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      Mehr als nur Kundenservice

      Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.

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      Maßgeschneiderte Lösungen

      Mit individuellen und innovativen Lösungen für Ingenieure decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.

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      BERNHARD HORN

      Vertrieb & Kundenbetreuung

      Berufshaftpflicht für Ingenieure – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.

      Bernhard unterstützt das #TeamReusch seit dem 01.09.2016. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hat sich Bernhard über zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen mittlerweile einen Expertenstatus in der Absicherung von Architektur- und Ingenieurbüros erarbeitet. Er betreut insbesondere die Mitglieder der größten Verbände, v.a. zu nennen ist der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) sowie die Bundesingenieurkammer. Bernhard zeichnet ein hohes Engagement und ein freundlicher Kundenumgang aus.

      Versicherungen für Ingenieure – von der Berufshaftpflicht bis zur Rechtsschutz.
      In jedem Fall bestens abgesichert

      Berufshaftpflichtversicherung

      Die Berufshaftpflicht für Ingenieure schützt Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten haften können. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind und vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung ist je nach Beruf und Risiko unterschiedlich gestaltet und kann für bestimmte Berufe, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure, sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.

      Betriebshaftpflicht­­

      Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögensfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Versicherung deckt Ansprüche Dritter, wenn Sie bspw. das Eigentum eines Auftraggebers beschädigen. Bei Ingenieuren ist die Betriebshaftpflicht bereits in der Berufshaftpflichtversicherung integriert.

      Objektbezogene Planungshaftpflicht

      Eine Objekthaftpflichtversicherung bietet je nach Ausgestaltung dem einzelnen Planer oder auch der Gesamtheit aller Planungsbeteiligten Versicherungsschutz für Leistungen, die in einem konkreten Bauvorhaben erbracht werden. Die Deckungssummen stehen exklusiv für dieses Vorhaben zur Verfügung. Diese Form der Planungshaftpflicht ist insbesondere bei komplexen, exponierten Bauvorhaben sinnvoll.

      Elektronikversicherung

      Ob der einfache Computer als Teil der Bürotechnik oder der mobile 360°-Laserscanner: Elektronische Geräte sind aus unserem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Fallen wichtige Geräte aus, wird der Betriebsablauf empfindlich gestört. Schäden sind trotz immer ausgereifterer Technik, fachmännischer Bedienung und sorgfältiger Wartung nicht zu vermeiden. Der Versicherungsschutz sollte sich auch auf Schäden erstrecken, die sich außerhalb Ihrer Betriebsstätte, bspw. auf einer Baustelle ereignen.

      Absicherung bei Cyberangriffen

      Mit einer Cyber-Versicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schäden, die durch digitale Angriffe oder Datenschutzverletzungen entstehen. Die Deckung kann Versicherungsschutz gegen Eindringen in IT-Systeme, Datenverlust, Erpressungstrojaner, Haftpflichtansprüche von Kunden und Reputationsrisiken bieten.

      Rechtsschutzversicherung

      Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten ab. Das gilt für zahlreiche Arten von Rechtsstreitigkeiten, wobei für Architekten und Ingenieure insbesondere Honorarstreitigkeiten, Auseinandersetzung über eine Teilzahlung nach Fertigstellung eines Bauabschnitts oder der Reputations-Service relevant sind. Letzterer hilft, sofern über Sie diffamierende Texte im Netz kursieren.

      Immer auf dem Laufenden:
      Aktuelle Blogbeiträge rund um das Thema Berufshaftpflicht für Ingenieure

      Studium fertig und jetzt? Darf sich ein Architekt Ingenieur nennen und umgekehrt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir klären auf.

      Das Bauen im Bestand ist eine facettenreiche und anspruchsvolle Disziplin in der Baubranche – und dabei können nicht selten zahlreiche Risiken entstehen. Bist du entsprechend abgesichert?

      Im Rahmen deiner Tätigkeit kann vieles passieren. Erfahre, warum du dich damit beschäftigen solltest und was genau ein Tätigkeitsschaden ist.

      Building Information Modeling, oder BIM, hat die Art und Weise, wie wir Bauprojekte angehen, gründlich auf den Kopf gestellt. In unserem Beitrag bringen wir dir die beiden Schlüsselrollen sowie die empfehlenswerten Spezialversicherungen näher, sodass du alle möglichen Risiken, die in deinem Berufsfeld entstehen können, optimal abdecken kannst.

      Das Phänomen der Doppelversicherung tritt auf, wenn ein Risiko in mehr als einem Vertrag versichert ist. Bei einem Schadensfall kann das aber durchaus problematisch werden.

      Die Unterschiede zwischen Architekten und Ingenieuren zeigen sich normalerweise bereits zu Beginn des Studiums. Doch wie sieht es im späteren Arbeitsleben aus?

      Studium fertig und jetzt? Darf sich ein Architekt Ingenieur nennen und umgekehrt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir klären auf.

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      Das denken unsere Klienten über uns

      Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.

      Joseph Stenzel
      Managing Director, Stenzel GmbH

      Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.

      Norbert Weider
      Geschäftsführer, Inbound Heroes

      Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.

      Jürgen Wolf
      Inhaber von ING.-Arbeitskreis Stefan und Gesellschafter, Geschäftsführer ImTec Energiesysteme GmbH

      So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

      Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

      Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen. Bei den Ingenieuren werden die einzelnen Fachgebiete in Tarifklassen unterteilt, somit wird einem eher schadenträchtigen Fachgebiet eine höhere Prämie zugewiesen, als einem Fachgebiet mit geringerer Schadensbelastung.

      Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

      Ihre eigenen Mitarbeiter gelten über Ihre Berufshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter sowie Sub-Unternehmer. Hier sollten Sie jedoch prüfen, ob diese eine ausreichende und gültige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Schadenfall werden wir versuchen beim Verursacher des Schadens Regress zu nehmen. Ist ein Regress nicht möglich, weil keine Berufshaftpflicht besteht und eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, so wird Ihre Berufshaftpflicht mit dem Schaden belastet. Deswegen noch einmal der Appell an Sie: Prüfen Sie die Deckungen insbesondere Ihrer Subs, die Prüfung übernehmen wir an dieser Stelle auch gerne für Sie!

      Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.

      Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.

      Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.

      Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht und sichert unter anderem das Betriebsstätten Risiko ab. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
      Schadenbeispiel: Sie fahren zum Kunden und schütten diesem ausversehen Kaffee über die Hand oder Sie haben Büroräume angemietet und lassen die Kaffeemaschine an, wodurch es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand kommt. Sowohl der Personen- als auch der Mietsachschaden
      ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.

      Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben, stornieren wir den Vertrag taggenau ab Eingang Ihrer Mitteilung. Über das Jahr zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.

      Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:

      • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
      • Abwehr unberechtigter Ansprüche
      • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
      • Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).

      Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.

      Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf entstehen können.

      Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

      Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
      1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
      2. Ihr Jahresnettoumsatz
      3. Höhe der Deckungssummen
      4. Höhe der Selbstbeteiligung
      5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)

      Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:

      • Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
      • Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
      • „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)

      Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.

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