Steuerberater versichern – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab

Als Steuerberater übernehmen Sie eine enorme Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Kunden. Sie beraten sie bei der Steueroptimierung, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, vertreten sie vor dem Finanzamt und vieles mehr. Im Schadensfall kann eine Versicherung für Steuerberater den entscheidenden Schutz bieten, um die finanziellen Folgen abzufedern. Denn im Falle von Schadensersatzforderungen oder anderen Haftungsansprüchen sind die finanziellen Folgen oft enorm. Darüber hinaus kann ein durchdachter Versicherungsmix Sie als Steuerberater dabei unterstützen, die Risiken Ihres Berufsalltags zu minimieren und im Schadensfall abzusichern.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bestmöglich abgesichert ist und minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken als Steuerberater. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne dabei, die passende Versicherungslösung für exakt Ihren Bedarf zu finden.

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      Steuerberater versichern:
      Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert

      Branchenkenntnisse

      Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.

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      Mehr als nur Kundenservice

      Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.

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      Maßgeschneiderte Lösungen

      Mit individuellen und innovativen Lösungen für Steuerberater decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.

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      Fragen oder Schaden? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da.

      Bei uns steht Kundenservice an erster Stelle. Unser Team ist für Sie da, um bei allen Fragen oder Anliegen zu helfen und Ihnen eine erstklassige Erfahrung zu bieten.

      Melanie Pfeifer

      Vertrieb & Kundenbetreuung

      Versicherungen für Steuerberater:
      In jedem Fall bestens abgesichert

      Berufshaftpflichtversicherung

      Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten haften können. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind und vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung ist je nach Beruf und Risiko unterschiedlich gestaltet und kann für bestimmte Berufe, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure, sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.

      Betriebshaftpflicht­­versicherung

      Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Gewerbetreibende gegen Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden können. Die Versicherung deckt Haftungsansprüche von Dritten, wie Kunden oder Lieferanten, ab und schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden. Je nach Art des Betriebs und der Tätigkeit können damit unterschiedliche Risiken abgedeckt werden, wie z.B. Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.

      Objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung

      Mit einer Objekt- oder Objekthaftpflichtversicherung bzw. Planungs-Haftpflichtversicherung sind beispielsweise Schäden, die durch Planungs- oder Beratungsfehler entstanden sind, abgedeckt. Diese Versicherung kann von Architekten, Ingenieuren, Bauplanern und anderen Fachleuten abgeschlossen werden und ist vor allem bei komplexen, exponierten Bauvorhaben sinnvoll.

      Elektronikversicherung

      Ob der einfache Computer als Teil der Bürotechnik oder der mobile 360°-Laserscanner: Elektronische Geräte sind aus unserem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Fallen wichtige Geräte aus, wird der Betriebsablauf empfindlich gestört. Schäden sind trotz immer ausgereifterer Technik, fachmännischer Bedienung und sorgfältiger Wartung nicht zu vermeiden. Der Versicherungsschutz sollte sich auch auf Schäden erstrecken, die sich außerhalb Ihrer Betriebsstätte, bspw. auf einer Baustelle ereignen.

      Absicherung bei Cyberangriffen

      Mit einer Cyber-Versicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schäden, die durch digitale Angriffe oder Datenschutzverletzungen entstehen. Die Deckung kann Versicherungsschutz gegen Eindringen in IT-Systeme, Datenverlust, Erpressungstrojaner, Haftpflichtansprüche von Kunden und Reputationsrisiken bieten.

      Rechtsschutzversicherung

      Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten ab. Das gilt für zahlreiche Arten von Rechtsstreitigkeiten, wobei für die Tätigkeit als Architekt oder Planer vorwiegend Schadensersatzforderungen durch Mängel an der Planung oder Ausführung relevant sind.

      Immer auf dem Laufenden:
      Aktuelle Blogartikel für Steuerberater

      Mit deiner Leidenschaft für Zahlen und analytischem Denken bist du perfekt für die Welt der Steuerberatung geeignet. Komplexe Bilanzrechnungen schrecken dich nicht ab, sondern motivieren dich. Während andere den Überblick verlieren, siehst du darin deine Berufung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was macht ein Steuerberater?

      Glückwunsch, der langersehnte Traum einen eigenen Campingwagen ist Realität geworden. Schon in wenigen Wochen geht es auf Reisen. Kein einfaches, sich für das richtige Modell zu entscheiden, und dann auch noch das Wohnmobil versichern. Die Vielfalt an Angeboten für Wohnwagen- und Wohnmobile ist immens und nach Corona ein regelrechter Boom mit vielen neuen Angeboten. Fragen über Fragen.

      Im Leben kommt es häufig zu Ereignissen, die keiner vorhersehen konnte, auch der Ursprung ist nicht immer eindeutig und doch ergeht aus dem Nichts ein Schaden, der wieder instandgesetzt werden möchte. Aber wer ist nun dafür verantwortlich?

      Endlich ist es so weit, nach gefühlt einer Ewigkeit, zahlreichen schlaflosen Nächten, Planungen, Entscheidungen, Änderungen, Ausschreibungen u.v.m. steht die Bauabnahme vor der Tür. Und die möchte vorbereitet sein.

      Nach einer Hochzeit sind Versicherungen häufig doppelt vorhanden. Zeit für eine Bestandsaufnahme und wertvolle Tipps für die Zukunft.

      Du bist Rechtsanwalt oder stehst kurz vor der Zulassung? Hier erfährst du, welche Versicherungen du unbedingt benötigst, um beruflich abgesichert zu sein. Lass dich überraschen, wie einfach es sein kann, den optimalen Schutz zu finden!

      Mit deiner Leidenschaft für Zahlen und analytischem Denken bist du perfekt für die Welt der Steuerberatung geeignet. Komplexe Bilanzrechnungen schrecken dich nicht ab, sondern motivieren dich. Während andere den Überblick verlieren, siehst du darin deine Berufung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was macht ein Steuerberater?

      Glückwunsch, der langersehnte Traum einen eigenen Campingwagen ist Realität geworden. Schon in wenigen Wochen geht es auf Reisen. Kein einfaches, sich für das richtige Modell zu entscheiden, und dann auch noch das Wohnmobil versichern. Die Vielfalt an Angeboten für Wohnwagen- und Wohnmobile ist immens und nach Corona ein regelrechter Boom mit vielen neuen Angeboten. Fragen über Fragen.

      Im Leben kommt es häufig zu Ereignissen, die keiner vorhersehen konnte, auch der Ursprung ist nicht immer eindeutig und doch ergeht aus dem Nichts ein Schaden, der wieder instandgesetzt werden möchte. Aber wer ist nun dafür verantwortlich?

      Endlich ist es so weit, nach gefühlt einer Ewigkeit, zahlreichen schlaflosen Nächten, Planungen, Entscheidungen, Änderungen, Ausschreibungen u.v.m. steht die Bauabnahme vor der Tür. Und die möchte vorbereitet sein.

      Das denken unsere Klienten über uns

      Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.

      Joseph Stenzel
      Managing Director, Stenzel GmbH

      Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.

      Norbert Weider
      Geschäftsführer, Inbound Heroes

      Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.

      Jürgen Wolf
      Inhaber von ING.-Arbeitskreis Stefan und Gesellschafter, Geschäftsführer ImTec Energiesysteme GmbH

      So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

      Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ist ein Steuerberater in einer Kanzlei angestellt und ausschließlich für diese tätig, so benötigt er keine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der angestellte Steuerberater kann sich von seinem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass er über dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert gilt und dieses Schreiben an die Steuerberaterkammer schicken. Der Kammer gegenüber muss der Steuerberater bestätigen, dass er außerhalb der Kanzlei nicht tätig ist. Wird der Steuerberater im eigenen Namen z.B. für Freunde im Rahmen einer „Feierabendkanzlei“ tätig, so muss er eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Rechtsanwälte benötigen nach § 51 BRAO eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Auch wenn der angestellte Rechtsanwalt nur für die Kanzlei tätig ist, benötigt er auf seinen eigenen Namen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 250.000 €, so dass er zum Rechtsanwalt zugelassen wird, „Titeldeckung“.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Wichtig ist, dass Mitschriften (Telefonmitschriften, Gesprächszusammenfassungen) vorliegen. Vom Mandanten müssen diese nicht unterschrieben werden. Zeck der Mitschriften: Im Schadenfall können die Rechtsanwälte prüfen, ob ein Verschulden vorliegt und der Versicherer leistet oder seitens des Versicherungsnehmers kein Verschulden vorliegt und der Versicherer für die Kanzlei in die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Wichtig ist, dass beide Kanzleien die gleiche Deckungssumme je Schadenfall abgesichert haben, so dass im Schadenfall die Deckungssumme der einzelnen Kanzlei nicht heruntergezogen werden kann. Auch bei Kooperationen können beide Kanzleien einen gemeinsamen Vertrag absichern, dies ist aber kein Muss, jede Kanzlei kann auch ihren eigenen Vertrag behalten.
      Kategorie: vermoegensh-stb

      Ja, in den Versicherungsbedingungen steht, dass Mitarbeiter der Kanzlei, die Berufsträger sind, der Versicherung gemeldet werden müssen. Das bedeutet sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
      Kategorie: vermoegensh-stb

      Seit 2017 gelten alle Mitarbeiter kostenfrei mitversichert, mit Ausnahme von Berufsträgern. Angestellte oder freie Mitarbeiter, die für die Kanzlei tätig sind, müssen namentlich im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert werden.

      Kategorie: vermoegensh-stb

      Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Bisher gelten noch folgende Regeln:

      GbR, GmbH, OHG, Partnerschaft, Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden, auch wenn die Kanzlei eine höhere Summer versichert hat.

      PartGmbB ohne Rechtsanwälte: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      PartGmbB mit Rechtsanwälte: 10 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      Ab dem 01.08.2022 tritt die neue BRAO-Reform in Kraft. Dabei ändern sich die Summen wie folgend:

      Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      GbR/Sozietät, OHG, Partnerschaft: 2 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      GmbH, PartGmbB, AG, GmbH & Co KG: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

       

      Wichtig ist, dass eine Kanzlei immer mindestens die Deckungssumme abgesichert hat, die in die AABs / AGBs eingetragen werden müssen. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die AABs / AGBs rechtswirksam sind und damit auch die Haftung begrenzt werden kann.

      Kategorie: vermoegensh-stb

      Gesetzlich im Steuerberatungsgesetz ist unter § 67a StBerG geregelt, dass die Haftung durch AAB /AGB begrenzt werden kann, wenn die Deckungssumme das 4-fache der gesetzlichen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beträgt.
      Das bedeutet – 1 Mio. € je Versicherungsfall

      Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, hier müssen 4 Mio. € je Versicherungsfall abgesichert sein.

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