Steuerberater versichern – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Als Steuerberater übernehmen Sie eine enorme Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Kunden. Sie beraten sie bei der Steueroptimierung, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, vertreten sie vor dem Finanzamt und vieles mehr. Im Schadensfall kann eine Versicherung für Steuerberater den entscheidenden Schutz bieten, um die finanziellen Folgen abzufedern. Denn im Falle von Schadensersatzforderungen oder anderen Haftungsansprüchen sind die finanziellen Folgen oft enorm. Darüber hinaus kann ein durchdachter Versicherungsmix Sie als Steuerberater dabei unterstützen, die Risiken Ihres Berufsalltags zu minimieren und im Schadensfall abzusichern.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bestmöglich abgesichert ist und minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken als Steuerberater. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne dabei, die passende Versicherungslösung für exakt Ihren Bedarf zu finden.
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Steuerberater versichern:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Steuerberater decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
Fragen oder Schaden? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da.
Bei uns steht Kundenservice an erster Stelle. Unser Team ist für Sie da, um bei allen Fragen oder Anliegen zu helfen und Ihnen eine erstklassige Erfahrung zu bieten.
Versicherungen für Steuerberater:
In jedem Fall bestens abgesichert
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten haften können. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind und vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung ist je nach Beruf und Risiko unterschiedlich gestaltet und kann für bestimmte Berufe, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure, sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Gewerbetreibende gegen Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden können. Die Versicherung deckt Haftungsansprüche von Dritten, wie Kunden oder Lieferanten, ab und schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden. Je nach Art des Betriebs und der Tätigkeit können damit unterschiedliche Risiken abgedeckt werden, wie z.B. Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung
Mit einer Objekt- oder Objekthaftpflichtversicherung bzw. Planungs-Haftpflichtversicherung sind beispielsweise Schäden, die durch Planungs- oder Beratungsfehler entstanden sind, abgedeckt. Diese Versicherung kann von Architekten, Ingenieuren, Bauplanern und anderen Fachleuten abgeschlossen werden und ist vor allem bei komplexen, exponierten Bauvorhaben sinnvoll.
Elektronikversicherung
Ob der einfache Computer als Teil der Bürotechnik oder der mobile 360°-Laserscanner: Elektronische Geräte sind aus unserem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Fallen wichtige Geräte aus, wird der Betriebsablauf empfindlich gestört. Schäden sind trotz immer ausgereifterer Technik, fachmännischer Bedienung und sorgfältiger Wartung nicht zu vermeiden. Der Versicherungsschutz sollte sich auch auf Schäden erstrecken, die sich außerhalb Ihrer Betriebsstätte, bspw. auf einer Baustelle ereignen.
Absicherung bei Cyberangriffen
Mit einer Cyber-Versicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schäden, die durch digitale Angriffe oder Datenschutzverletzungen entstehen. Die Deckung kann Versicherungsschutz gegen Eindringen in IT-Systeme, Datenverlust, Erpressungstrojaner, Haftpflichtansprüche von Kunden und Reputationsrisiken bieten.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten ab. Das gilt für zahlreiche Arten von Rechtsstreitigkeiten, wobei für die Tätigkeit als Architekt oder Planer vorwiegend Schadensersatzforderungen durch Mängel an der Planung oder Ausführung relevant sind.
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Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.
Ja, in den Versicherungsbedingungen steht, dass Mitarbeiter der Kanzlei, die Berufsträger sind, der Versicherung gemeldet werden müssen. Das bedeutet sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter.
Seit 2017 gelten alle Mitarbeiter kostenfrei mitversichert, mit Ausnahme von Berufsträgern. Angestellte oder freie Mitarbeiter, die für die Kanzlei tätig sind, müssen namentlich im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert werden.
Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.
Bisher gelten noch folgende Regeln:
GbR, GmbH, OHG, Partnerschaft, Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden, auch wenn die Kanzlei eine höhere Summer versichert hat.
PartGmbB ohne Rechtsanwälte: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
PartGmbB mit Rechtsanwälte: 10 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
Ab dem 01.08.2022 tritt die neue BRAO-Reform in Kraft. Dabei ändern sich die Summen wie folgend:
Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
GbR/Sozietät, OHG, Partnerschaft: 2 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
GmbH, PartGmbB, AG, GmbH & Co KG: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
Wichtig ist, dass eine Kanzlei immer mindestens die Deckungssumme abgesichert hat, die in die AABs / AGBs eingetragen werden müssen. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die AABs / AGBs rechtswirksam sind und damit auch die Haftung begrenzt werden kann.
Gesetzlich im Steuerberatungsgesetz ist unter § 67a StBerG geregelt, dass die Haftung durch AAB /AGB begrenzt werden kann, wenn die Deckungssumme das 4-fache der gesetzlichen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beträgt.
Das bedeutet – 1 Mio. € je Versicherungsfall
Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, hier müssen 4 Mio. € je Versicherungsfall abgesichert sein.