Steuerberater versichern –
so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab

Als Steuerberater sind Sie in unsicheren Zeiten ein Garant für Stabilität. Die Aufgabenstellungen haben sich erst vor kurzem stark verändert, unvorhersehbare Ereignisse haben wirtschaftliche Veränderungen hervorgerufen. Diese Neuerungen, Gesetzesänderungen und Ausnahmeregelungen gilt es nun für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften im Alltag umzusetzen. Bei dieser Umsetzungsgeschwindigkeit kann es zu Beratungsfehlern kommen.

Hinweis zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuerberater

Bei der beruflichen Haftpflichtversicherung für Steuerberater handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Es ist eine Pflichtversicherung für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Wir, das #TeamReusch haben mit der HDI Vermögensschadenhaftpflicht eine wunderbare Absicherung im Gepäck.

UNTERNEHMERTUM

Vorteile für STEUERBERATER

  • Spezialtarif für Verbandsmitglieder
  • Professionelles Schadenmanagement mit mehr als 20 Volljuristen
  • Exklusive Sonderkonditionen für private- und betriebliche Versicherungslösungen
  • Persönliche und risikogerechte Bedarfsanalyse
  • Mehr Dienstleistung, mehr Expertenwissen – regelmäßiges Erscheinen der Fachinformationen GIaktuell und GIService, GI-Rechtssprechungsarchiv

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      Steuerberater versichern:
      Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert

      Branchenkenntnisse

      Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.

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      Mehr als nur Kundenservice

      Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.

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      Maßgeschneiderte Lösungen

      Mit individuellen und innovativen Lösungen für Steuerberater decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.

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      Fragen oder Schaden? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da.

      Bei uns steht Kundenservice an erster Stelle. Unser Team ist für Sie da, um bei allen Fragen oder Anliegen zu helfen und Ihnen eine erstklassige Erfahrung zu bieten.

      Melanie Pfeifer

      Vertrieb & Kundenbetreuung

      Versicherungen für Steuerberater:
      In jedem Fall bestens abgesichert

      Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH)

      Steuerberater benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern, die aus Fehlern oder Versäumnissen in ihrer steuerlichen Beratungstätigkeit resultieren können. Da Steuerberater eine hohe Verantwortung tragen und ihre Arbeit erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation ihrer Mandanten haben kann, ist es wichtig, sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hilft dem Steuerberater, die finanziellen Folgen von Fehlern, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen in seiner Berufsausübung zu bewältigen und schützt somit seine berufliche Existenz.

      Mandatsbezogene Objektdeckung – VH

      Die mandatsbezogene Objektdeckung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) für Steuerberater ist eine spezielle Form der Absicherung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Mandats zugeschnitten ist. Diese Deckung ermöglicht es dem Steuerberater, sich gezielt für bestimmte Mandate oder Projekte abzusichern, anstatt eine allgemeine Deckung für alle Tätigkeiten zu haben. Dies kann dazu beitragen, dass der Steuerberater seine Haftung auf das konkrete Mandat beschränken kann und somit eine klarere Risikoverteilung schafft.

      Absicherung bei Cyberangriffen – Betriebsunterbrechung durch Cloudausfall

      Ein Steuerberater benötigt eine Absicherung bei Cyberangriffen und Betriebsunterbrechungen durch Cloudausfälle, da er in seinem Berufsbereich mit sensiblen und vertraulichen Daten seiner Mandanten arbeitet. Cyberangriffe und Cloudausfälle können zu Datenverlust, Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen und finanziellen Schäden führen. Eine entsprechende Versicherung wie die Cyber-Versicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung kann dem Steuerberater helfen, die finanziellen Folgen solcher Vorfälle abzufedern und die Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs zu unterstützen.

      Rechtsschutzversicherung

      Die Rechtschutzversicherung kann dem Steuerberater auch rechtliche Unterstützung und Beratung bieten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Darüber hinaus kann die Rechtschutzversicherung dem Steuerberater helfen, sein Recht durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen. Insgesamt bietet die Rechtschutzversicherung dem Steuerberater eine wichtige finanzielle und rechtliche Absicherung in seinem beruflichen Umfeld.

      Inhalts- und Elektronikversicherung

      Da Steuerberater in ihrem Beruf auf eine reibungslose Funktion ihrer IT-Systeme angewiesen sind und oft mit sensiblen Daten arbeiten, ist der Schutz vor Schäden und Ausfällen ihrer betrieblichen Einrichtungen und elektronischen Geräte von großer Bedeutung. Eine Inhalts- und Elektronikversicherung kann dem Steuerberater helfen, die finanziellen Folgen von Schäden oder Verlusten an seinen betrieblichen Einrichtungen und elektronischen Systemen zu bewältigen und den Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen.

      Bürohaftpflichtversicherung

      Ein Steuerberater benötigt eine Bürohaftpflichtversicherung, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit entstehen können. Die Bürohaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Büro des Steuerberaters oder bei beruflichen Tätigkeiten verursacht werden. Dies kann beispielsweise Schäden an fremdem Eigentum, Verletzungen von Personen oder finanzielle Verluste durch fehlerhafte Beratung oder Dienstleistungen umfassen.

      Immer auf dem Laufenden:
      Aktuelle Blogartikel für Steuerberater

      Wer ist als Bauleiter zugelassen Titelbild

      Als Dirigent des Bauprojekts sorgt der Bauleiter für einen harmonischen Ablauf und die erfolgreiche Umsetzung aller Baumaßnahmen. Du möchtest Bauleiter werden? Dann brauchst du eine fundierte Ausbildung, ergänzt durch spezielle Weiterbildungen und praktische Erfahrung.

      Gefährdungshaftung Titelbild

      Bei Unfällen kannst du schnell in die Haftung genommen werden, selbst wenn du keine direkte Schuld trägst. Die sogenannte Gefährdungshaftung kann dich dann teuer zu stehen kommen. Doch was genau ist Gefährdungshaftung und wie kannst du dich davor schützen?

      PartGmbB Bedeutung – Was ist das überhaupt? Titelbild

      Eine PartGmbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. PartGmbB sind vor allem für freie Berufe geeignet.

      Wenn ein Anwalt dem eigenen Mandanten schadet Titelbild

      Finde heraus, wie du handeln kannst, wenn ein Anwalt dem eigenen Mandanten schadet. Wir geben dir praktische Tipps und Infos zur Situation.

      Doppelversicherung Titelbild

      Das Phänomen der Doppelversicherung tritt auf, wenn ein Risiko in mehr als einem Vertrag versichert ist. Bei einem Schadensfall kann das aber durchaus problematisch werden.

      Steuerberater Berufshaftpflicht

      Als Steuerberater stehst du täglich vor vielen Herausforderungen. Erfahre in unserem Ratgeber, warum die Berufshaftpflicht für Steuerberater unverzichtbar ist und wie sie dich vor finanziellen Folgen schützt.

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      Das denken unsere Klienten über uns

      Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.

      Joseph Stenzel
      Managing Director, Stenzel GmbH

      Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.

      Norbert Weider
      Geschäftsführer, Inbound Heroes

      Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.

      Jürgen Wolf
      Inhaber von ING.-Arbeitskreis Stefan und Gesellschafter, Geschäftsführer ImTec Energiesysteme GmbH

      So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

      Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ist ein Steuerberater in einer Kanzlei angestellt und ausschließlich für diese tätig, so benötigt er keine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der angestellte Steuerberater kann sich von seinem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass er über dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert gilt und dieses Schreiben an die Steuerberaterkammer schicken. Der Kammer gegenüber muss der Steuerberater bestätigen, dass er außerhalb der Kanzlei nicht tätig ist. Wird der Steuerberater im eigenen Namen z.B. für Freunde im Rahmen einer „Feierabendkanzlei“ tätig, so muss er eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Rechtsanwälte benötigen nach § 51 BRAO eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Auch wenn der angestellte Rechtsanwalt nur für die Kanzlei tätig ist, benötigt er auf seinen eigenen Namen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 250.000 €, so dass er zum Rechtsanwalt zugelassen wird, „Titeldeckung“.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Wichtig ist, dass Mitschriften (Telefonmitschriften, Gesprächszusammenfassungen) vorliegen. Vom Mandanten müssen diese nicht unterschrieben werden. Zeck der Mitschriften: Im Schadenfall können die Rechtsanwälte prüfen, ob ein Verschulden vorliegt und der Versicherer leistet oder seitens des Versicherungsnehmers kein Verschulden vorliegt und der Versicherer für die Kanzlei in die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Wichtig ist, dass beide Kanzleien die gleiche Deckungssumme je Schadenfall abgesichert haben, so dass im Schadenfall die Deckungssumme der einzelnen Kanzlei nicht heruntergezogen werden kann. Auch bei Kooperationen können beide Kanzleien einen gemeinsamen Vertrag absichern, dies ist aber kein Muss, jede Kanzlei kann auch ihren eigenen Vertrag behalten.
      Kategorie: vermoegensh-stb

      Ja, in den Versicherungsbedingungen steht, dass Mitarbeiter der Kanzlei, die Berufsträger sind, der Versicherung gemeldet werden müssen. Das bedeutet sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
      Kategorie: vermoegensh-stb
      Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
      Kategorie: vermoegensh-stb

      Seit 2017 gelten alle Mitarbeiter kostenfrei mitversichert, mit Ausnahme von Berufsträgern. Angestellte oder freie Mitarbeiter, die für die Kanzlei tätig sind, müssen namentlich im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert werden.

      Kategorie: vermoegensh-stb

      Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.

      Kategorie: vermoegensh-stb
      Bisher gelten noch folgende Regeln:

      GbR, GmbH, OHG, Partnerschaft, Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden, auch wenn die Kanzlei eine höhere Summer versichert hat.

      PartGmbB ohne Rechtsanwälte: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      PartGmbB mit Rechtsanwälte: 10 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      Ab dem 01.08.2022 tritt die neue BRAO-Reform in Kraft. Dabei ändern sich die Summen wie folgend:

      Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      GbR/Sozietät, OHG, Partnerschaft: 2 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

      GmbH, PartGmbB, AG, GmbH & Co KG: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden

       

      Wichtig ist, dass eine Kanzlei immer mindestens die Deckungssumme abgesichert hat, die in die AABs / AGBs eingetragen werden müssen. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die AABs / AGBs rechtswirksam sind und damit auch die Haftung begrenzt werden kann.

      Kategorie: vermoegensh-stb

      Gesetzlich im Steuerberatungsgesetz ist unter § 67a StBerG geregelt, dass die Haftung durch AAB /AGB begrenzt werden kann, wenn die Deckungssumme das 4-fache der gesetzlichen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beträgt.
      Das bedeutet – 1 Mio. € je Versicherungsfall

      Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, hier müssen 4 Mio. € je Versicherungsfall abgesichert sein.

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