Architektenhaftpflicht für Architekten und Planungsbüros
Architekten haften für Entwurf, Planung, Ausschreibung, Beratung und Bauüberwachung. Wenn dabei ein Fehler passiert, geht es schnell um hohe Forderungen: zusätzliche Baukosten, Verzögerungen, Mängelbeseitigung, Streit mit Auftraggebern oder Ansprüche Dritter.
Eine Architektenhaftpflicht ist deshalb keine Formalität, sondern die zentrale Absicherung für selbstständige Architektinnen, Architekten und Architekturbüros. Wir beraten Sie zur passenden Berufshaftpflicht und prüfen, welche Versicherungssumme, Tätigkeiten, Projektgrößen, Nachhaftung und Zusatzbausteine zu Ihrem Büro passen.
Wann die Architektenhaftpflicht wirklich passen muss
Viele Architekturbüros verändern sich mit der Zeit: größere Projekte, mehr Bauüberwachung, freie Mitarbeit, andere Leistungsphasen, Arbeitsgemeinschaften oder zusätzliche Beratungsleistungen. Genau dort entstehen Lücken, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr zur tatsächlichen Arbeit passt.
Wir schauen deshalb nicht nur auf den Beitrag, sondern auf die berufliche Praxis: Welche Projekte übernehmen Sie? Arbeiten Sie allein oder im Büro? Sind Sie in der Bauüberwachung tätig? Gibt es Objektversicherungen, besondere Auftraggeberanforderungen oder Kammer-Vorgaben? Daraus ergibt sich, welche Berufshaftpflicht wirklich sinnvoll ist.
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Architektenhaftpflicht:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Risiken im Architekturbüro richtig einordnen
Architekten haften nicht nur für grobe Planungsfehler. Auch Ausschreibung, Beratung, Kostenplanung, Bauüberwachung oder Koordination können zu Forderungen führen. Wir schauen uns an, welche Tätigkeiten Ihr Büro tatsächlich übernimmt und wo daraus Haftungsrisiken entstehen.
Berufshaftpflicht passend zu Projekten und Kammer
Eine Architektenhaftpflicht muss zu Projektgrößen, Leistungsphasen, Auftraggebern und möglichen Kammeranforderungen passen. Dabei prüfen wir Versicherungssummen, Selbstbeteiligung, Nachhaftung und Zusatzbausteine nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer täglichen Arbeit.
Persönliche Beratung statt Tarif-Schublade
Architekturbüros arbeiten unterschiedlich: allein, im Team, mit freien Mitarbeitenden, in Arbeitsgemeinschaften oder mit wechselnden Projektrisiken. Deshalb klären wir zuerst die berufliche Praxis und suchen danach den passenden Versicherungsschutz – nicht umgekehrt.
JESSICA TOMSCHI
Vertrieb & Kundenbetreuung
ARCHITEKTENHAFTPFLICHT – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Seit dem 01.01.2018 unterstützt Jessica als angestellte Außendienstmitarbeiterin unser #TeamReusch. Sie kann durch ihr Fachwissen glänzen, denn sie ist nicht nur sympathisch, sie hat auch noch rund um die Absicherungen den totalen Durchblick. Jessica sagt, was sie denkt und trifft häufig ins Schwarze – sie weiß, was sie kann. Jessica verlässt gerne Ihre Komfortzone und probiert Neues aus, diese Flexibilität ermöglicht ihr, die Produkte vollumfänglich zu kennen.
Welche Versicherungen für Architekten relevant sein können
Architektenhaftpflicht
Die Architektenhaftpflicht ist die zentrale Absicherung für selbstständige Architektinnen, Architekten und Planungsbüros. Sie schützt, wenn aus Planung, Beratung, Ausschreibung oder Bauüberwachung Forderungen entstehen – etwa wegen Planungsfehlern, Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden am Bau.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht schützt bei Schäden, die im normalen Bürobetrieb entstehen können. Das kann ein Personen- oder Sachschaden in den eigenen Räumen sein, aber auch ein Schaden bei einem Termin vor Ort. Je nach Tarif ist dieser Schutz bereits in der Berufshaftpflicht enthalten oder sollte separat geprüft werden.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Eine objektbezogene Planungshaftpflicht sichert ein konkretes Bauvorhaben separat ab. Sie kann sinnvoll sein, wenn ein Projekt deutlich größer oder riskanter ist als der normale Büroalltag, wenn Auftraggeber besondere Vorgaben machen oder wenn mehrere Planungsbeteiligte gemeinsam an einem Projekt arbeiten.
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung schützt die technische Ausstattung im Architekturbüro. Dazu können Rechner, Server, Bildschirme, Drucker, Messgeräte und mobile Geräte gehören. Sie kann greifen, wenn Technik beschädigt wird, ausfällt oder unterwegs beziehungsweise auf der Baustelle betroffen ist.
Cyberversicherung
Eine Cyberversicherung kann Architekturbüros bei digitalen Schäden unterstützen. Relevant wird sie zum Beispiel bei Angriffen auf Systeme, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Datenschutzverletzungen oder Kosten für IT-Forensik und Wiederherstellung. Gerade Pläne, Kundendaten und Projektunterlagen sind im Büroalltag sensibel.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Architektenhaftpflicht ergänzen, wenn es nicht um Schadenersatz, sondern um rechtliche Klärung geht. Typische Fälle sind Honorarstreit, Vertragsfragen, Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, arbeitsrechtliche Themen oder Streit rund um Büro und Verkehr.
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Architekten versichern als eines unserer Kerngebiete: Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
Worauf es bei der Architektenhaftpflicht ankommt
Eine Architektenhaftpflicht sollte nicht nur irgendeine Police sein, die im Ordner liegt. Sie muss zu der Arbeit passen, die Sie tatsächlich übernehmen: Entwurf, Planung, Ausschreibung, Beratung, Bauüberwachung, Kostenplanung, Objektbetreuung oder Koordination mit weiteren Fachplanern.
Gerade bei Bauprojekten können kleine Fehler hohe finanzielle Folgen haben. Ein falsch bewertetes Detail, eine unklare Abstimmung, ein Fehler in der Ausführungsplanung oder eine übersehene Schnittstelle kann Mehrkosten, Verzögerungen oder Schadenersatzforderungen auslösen. Deshalb prüfen wir nicht nur den Beitrag, sondern vor allem Tätigkeiten, Projektgrößen, Auftraggeberanforderungen, Versicherungssummen und mögliche Lücken.
Warum eine spezielle Berufshaftpflicht für Architekten wichtig ist
Eine normale Betriebshaftpflicht reicht für Architekten in der Regel nicht aus. Das berufliche Risiko entsteht vor allem durch planerische, beratende und überwachende Tätigkeiten. Genau dort braucht es eine Berufshaftpflicht, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden passend zur Tätigkeit absichert.
Wichtig ist außerdem die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet: Die Versicherung prüft, ob eine Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Schäden werden im Rahmen des Vertrags reguliert. Für Architekturbüros ist das ein zentraler Punkt, weil Streit über Planung, Baukosten, Mängel oder Verzögerungen schnell teuer werden kann.
Welche Punkte wir bei der Beratung prüfen
Eine gute Architektenhaftpflicht hängt stark von Ihrer beruflichen Praxis ab. Deshalb schauen wir uns vor einer Empfehlung genau an, wie Ihr Büro arbeitet und welche Projekte Sie übernehmen:
- Welche Leistungsphasen übernehmen Sie regelmäßig?
- Sind Sie in der Bauüberwachung oder Objektbetreuung tätig?
- Wie groß sind Ihre typischen Projekte und Auftragssummen?
- Arbeiten Sie allein, im Architekturbüro, mit freien Mitarbeitenden oder in Arbeitsgemeinschaften?
- Gibt es besondere Anforderungen von Auftraggebern, Kammern oder Projektpartnern?
- Welche Versicherungssumme und Selbstbeteiligung passen zum tatsächlichen Risiko?
Deckungssumme, Nachhaftung und spätere Forderungen
Bei Architekten können Haftungsfragen auch lange nach Projektabschluss entstehen. Ein Mangel wird manchmal erst sichtbar, wenn das Gebäude längst genutzt wird. Deshalb sind Deckungssumme, Vertragslaufzeit, Nachhaftung und mögliche Nachmeldefristen keine Nebensache.
Wir prüfen, ob die Versicherungssumme zur Größenordnung Ihrer Projekte passt und ob spätere Forderungen sauber mitgedacht sind. Gerade bei größeren Bauvorhaben, komplexen Leistungsbildern oder wechselnden Projektarten sollte der Schutz regelmäßig überprüft werden.
HOAI-Leistungsphasen und tatsächliche Verantwortung
Die HOAI-Leistungsphasen sind in der Praxis ein wichtiger Orientierungspunkt. Für die Versicherung zählt aber nicht nur, was theoretisch beauftragt werden könnte, sondern welche Aufgaben Sie tatsächlich übernehmen. Ein Büro, das nur Entwurf und Genehmigungsplanung macht, hat ein anderes Risikoprofil als ein Büro mit regelmäßiger Bauüberwachung.
Auch Schnittstellen zu Tragwerksplanung, technischer Gebäudeausrüstung, Energieberatung, Brandschutz oder Generalplanung sollten sauber eingeordnet werden. Gerade dort entstehen häufig Unklarheiten, wenn mehrere Beteiligte an einem Projekt arbeiten.
Typische Risiken im Architekturbüro
Die Architektenhaftpflicht soll nicht nur große Katastrophen abdecken. In der Praxis geht es oft um ganz konkrete Streitpunkte aus dem Projektalltag:
- Planungsfehler, die zu Mehrkosten oder Nachbesserungen führen
- Fehler in Ausschreibung, Mengenermittlung oder Kostenplanung
- Versäumnisse bei Bauüberwachung oder Koordination
- Streit über Mängel, Verzögerungen oder Zuständigkeiten
- Forderungen wegen reiner Vermögensschäden
Beratung durch Clemens Reusch
Wir beraten Architektinnen, Architekten und Planungsbüros nicht nach Schablone. Entscheidend ist, wie Ihr Büro arbeitet, welche Projekte Sie übernehmen und welche Anforderungen an den Versicherungsschutz gestellt werden.
Wenn Sie bereits eine Architektenhaftpflicht haben, prüfen wir, ob der bestehende Schutz noch zu Ihrer heutigen Tätigkeit passt. Wenn Sie neu gründen, ein Büro übernehmen oder größere Projekte planen, klären wir, welche Absicherung von Anfang an sinnvoll ist.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen zum Thema Architekten versichern? Wir haben die Antworten.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.
Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?
Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.
„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)
Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).
Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).
» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.
- Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
- Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:
Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:
- Personenschaden:
Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.
- Sachschaden:
Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.
- Vermögensschaden:
Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.
- Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
- Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
- Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.