Architekten­haftpflicht

INDIVIDUELLE BERUFSHAFTPFLICHT FÜR ARCHITEKTEN

Sichern Sie gemeinsam mit unseren Experten das Fundament Ihres Erfolgs ab.

Architektenhaftpflicht für Architekten und Planungsbüros

Architekten haften für Entwurf, Planung, Ausschreibung, Beratung und Bauüberwachung. Wenn dabei ein Fehler passiert, geht es schnell um hohe Forderungen: zusätzliche Baukosten, Verzögerungen, Mängelbeseitigung, Streit mit Auftraggebern oder Ansprüche Dritter.

Eine Architektenhaftpflicht ist deshalb keine Formalität, sondern die zentrale Absicherung für selbstständige Architektinnen, Architekten und Architekturbüros. Wir beraten Sie zur passenden Berufshaftpflicht und prüfen, welche Versicherungssumme, Tätigkeiten, Projektgrößen, Nachhaftung und Zusatzbausteine zu Ihrem Büro passen.

Wann die Architektenhaftpflicht wirklich passen muss

Viele Architekturbüros verändern sich mit der Zeit: größere Projekte, mehr Bauüberwachung, freie Mitarbeit, andere Leistungsphasen, Arbeitsgemeinschaften oder zusätzliche Beratungsleistungen. Genau dort entstehen Lücken, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr zur tatsächlichen Arbeit passt.

Wir schauen deshalb nicht nur auf den Beitrag, sondern auf die berufliche Praxis: Welche Projekte übernehmen Sie? Arbeiten Sie allein oder im Büro? Sind Sie in der Bauüberwachung tätig? Gibt es Objektversicherungen, besondere Auftraggeberanforderungen oder Kammer-Vorgaben? Daraus ergibt sich, welche Berufshaftpflicht wirklich sinnvoll ist.

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      Architektenhaftpflicht:
      Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert

      Risiken im Architekturbüro richtig einordnen

      Architekten haften nicht nur für grobe Planungsfehler. Auch Ausschreibung, Beratung, Kostenplanung, Bauüberwachung oder Koordination können zu Forderungen führen. Wir schauen uns an, welche Tätigkeiten Ihr Büro tatsächlich übernimmt und wo daraus Haftungsrisiken entstehen.

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      Berufshaftpflicht passend zu Projekten und Kammer

      Eine Architektenhaftpflicht muss zu Projektgrößen, Leistungsphasen, Auftraggebern und möglichen Kammeranforderungen passen. Dabei prüfen wir Versicherungssummen, Selbstbeteiligung, Nachhaftung und Zusatzbausteine nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer täglichen Arbeit.

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      Persönliche Beratung statt Tarif-Schublade

      Architekturbüros arbeiten unterschiedlich: allein, im Team, mit freien Mitarbeitenden, in Arbeitsgemeinschaften oder mit wechselnden Projektrisiken. Deshalb klären wir zuerst die berufliche Praxis und suchen danach den passenden Versicherungsschutz – nicht umgekehrt.

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      JESSICA TOMSCHI

      Vertrieb & Kundenbetreuung

      ARCHITEKTENHAFTPFLICHT – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.

      Seit dem 01.01.2018 unterstützt Jessica als angestellte Außendienstmitarbeiterin unser #TeamReusch. Sie kann durch ihr Fachwissen glänzen, denn sie ist nicht nur sympathisch, sie hat auch noch rund um die Absicherungen den totalen Durchblick. Jessica sagt, was sie denkt und trifft häufig ins Schwarze – sie weiß, was sie kann. Jessica verlässt gerne Ihre Komfortzone und probiert Neues aus, diese Flexibilität ermöglicht ihr, die Produkte vollumfänglich zu kennen.

      Welche Versicherungen für Architekten relevant sein können

      Architektenhaftpflicht

      Die Architektenhaftpflicht ist die zentrale Absicherung für selbstständige Architektinnen, Architekten und Planungsbüros. Sie schützt, wenn aus Planung, Beratung, Ausschreibung oder Bauüberwachung Forderungen entstehen – etwa wegen Planungsfehlern, Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden am Bau.

      Betriebshaftpflicht

      Die Betriebshaftpflicht schützt bei Schäden, die im normalen Bürobetrieb entstehen können. Das kann ein Personen- oder Sachschaden in den eigenen Räumen sein, aber auch ein Schaden bei einem Termin vor Ort. Je nach Tarif ist dieser Schutz bereits in der Berufshaftpflicht enthalten oder sollte separat geprüft werden.

      Objektbezogene Planungshaftpflicht

      Eine objektbezogene Planungshaftpflicht sichert ein konkretes Bauvorhaben separat ab. Sie kann sinnvoll sein, wenn ein Projekt deutlich größer oder riskanter ist als der normale Büroalltag, wenn Auftraggeber besondere Vorgaben machen oder wenn mehrere Planungsbeteiligte gemeinsam an einem Projekt arbeiten.

      Elektronikversicherung

      Eine Elektronikversicherung schützt die technische Ausstattung im Architekturbüro. Dazu können Rechner, Server, Bildschirme, Drucker, Messgeräte und mobile Geräte gehören. Sie kann greifen, wenn Technik beschädigt wird, ausfällt oder unterwegs beziehungsweise auf der Baustelle betroffen ist.

      Cyberversicherung

      Eine Cyberversicherung kann Architekturbüros bei digitalen Schäden unterstützen. Relevant wird sie zum Beispiel bei Angriffen auf Systeme, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Datenschutzverletzungen oder Kosten für IT-Forensik und Wiederherstellung. Gerade Pläne, Kundendaten und Projektunterlagen sind im Büroalltag sensibel.

      Rechtsschutzversicherung

      Eine Rechtsschutzversicherung kann die Architektenhaftpflicht ergänzen, wenn es nicht um Schadenersatz, sondern um rechtliche Klärung geht. Typische Fälle sind Honorarstreit, Vertragsfragen, Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, arbeitsrechtliche Themen oder Streit rund um Büro und Verkehr.

      Immer auf dem Laufenden:
      Aktuelle Blogartikel zum Thema Architekten versichern

      Welche Versicherung benötigst du für deine Tätigkeit als Architekt und Ingenieur? In unserem Blog widmen wir uns heute den kleinen, aber feinen Unterschieden zwischen der Architektenhaftpflicht und der Berufshaftpflicht für Ingenieure.

      Generalunternehmer vs. Ingenieurbüro: Wer trägt welches Risiko bei Planung, Koordination und Nachträgen? So vermeidest du Haftungs- und Versicherungslücken.

      Nutzungsänderung beantragen: Welche Nachweise bei Brandschutz, Stellplätzen und Schallschutz wichtig sind und wo Risiken lauern.

      Beim Bau von Gebäuden werden in der Regel insgesamt 9 Leistungsphasen beziehungsweise Bauphasen durchlaufen. Bei der Vergabe ist eine angemessene Absicherung ist dabei nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig.

      Bauvoranfrage richtig stellen: Welche Unterlagen die Behörde sehen will, wie Fristen laufen und warum Anträge trotz guter Ideen scheitern.

      Als Architekt oder Ingenieur sind Sie immer dem Risiko ausgesetzt, aufgrund eines Fehlers gegenüber Ihren Kunden schadenersatzpflichtig zu werden. Die Berufshaftpflichtversicherung soll Sie vor den Folgen eines solchen Fehlers und der daraus resultierenden möglichen Schadensersatzpflicht schützen. Allerdings deckt eine Versicherung nicht jedes Ereignis ab.

      Welche Versicherung benötigst du für deine Tätigkeit als Architekt und Ingenieur? In unserem Blog widmen wir uns heute den kleinen, aber feinen Unterschieden zwischen der Architektenhaftpflicht und der Berufshaftpflicht für Ingenieure.

      Generalunternehmer vs. Ingenieurbüro: Wer trägt welches Risiko bei Planung, Koordination und Nachträgen? So vermeidest du Haftungs- und Versicherungslücken.

      Nutzungsänderung beantragen: Welche Nachweise bei Brandschutz, Stellplätzen und Schallschutz wichtig sind und wo Risiken lauern.

      Beim Bau von Gebäuden werden in der Regel insgesamt 9 Leistungsphasen beziehungsweise Bauphasen durchlaufen. Bei der Vergabe ist eine angemessene Absicherung ist dabei nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig.

      Architekten versichern als eines unserer Kerngebiete: Das denken unsere Klienten über uns

      Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.

      Joseph Stenzel
      Managing Director, Stenzel GmbH

      Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.

      Norbert Weider
      Geschäftsführer, Inbound Heroes

      Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.

      Jürgen Wolf
      Inhaber von ING.-Arbeitskreis Stefan und Gesellschafter, Geschäftsführer ImTec Energiesysteme GmbH

      Worauf es bei der Architektenhaftpflicht ankommt

      Eine Architektenhaftpflicht sollte nicht nur irgendeine Police sein, die im Ordner liegt. Sie muss zu der Arbeit passen, die Sie tatsächlich übernehmen: Entwurf, Planung, Ausschreibung, Beratung, Bauüberwachung, Kostenplanung, Objektbetreuung oder Koordination mit weiteren Fachplanern.

      Gerade bei Bauprojekten können kleine Fehler hohe finanzielle Folgen haben. Ein falsch bewertetes Detail, eine unklare Abstimmung, ein Fehler in der Ausführungsplanung oder eine übersehene Schnittstelle kann Mehrkosten, Verzögerungen oder Schadenersatzforderungen auslösen. Deshalb prüfen wir nicht nur den Beitrag, sondern vor allem Tätigkeiten, Projektgrößen, Auftraggeberanforderungen, Versicherungssummen und mögliche Lücken.

      Warum eine spezielle Berufshaftpflicht für Architekten wichtig ist

      Eine normale Betriebshaftpflicht reicht für Architekten in der Regel nicht aus. Das berufliche Risiko entsteht vor allem durch planerische, beratende und überwachende Tätigkeiten. Genau dort braucht es eine Berufshaftpflicht, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden passend zur Tätigkeit absichert.

      Wichtig ist außerdem die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet: Die Versicherung prüft, ob eine Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Schäden werden im Rahmen des Vertrags reguliert. Für Architekturbüros ist das ein zentraler Punkt, weil Streit über Planung, Baukosten, Mängel oder Verzögerungen schnell teuer werden kann.

      Welche Punkte wir bei der Beratung prüfen

      Eine gute Architektenhaftpflicht hängt stark von Ihrer beruflichen Praxis ab. Deshalb schauen wir uns vor einer Empfehlung genau an, wie Ihr Büro arbeitet und welche Projekte Sie übernehmen:

      • Welche Leistungsphasen übernehmen Sie regelmäßig?
      • Sind Sie in der Bauüberwachung oder Objektbetreuung tätig?
      • Wie groß sind Ihre typischen Projekte und Auftragssummen?
      • Arbeiten Sie allein, im Architekturbüro, mit freien Mitarbeitenden oder in Arbeitsgemeinschaften?
      • Gibt es besondere Anforderungen von Auftraggebern, Kammern oder Projektpartnern?
      • Welche Versicherungssumme und Selbstbeteiligung passen zum tatsächlichen Risiko?

      Deckungssumme, Nachhaftung und spätere Forderungen

      Bei Architekten können Haftungsfragen auch lange nach Projektabschluss entstehen. Ein Mangel wird manchmal erst sichtbar, wenn das Gebäude längst genutzt wird. Deshalb sind Deckungssumme, Vertragslaufzeit, Nachhaftung und mögliche Nachmeldefristen keine Nebensache.

      Wir prüfen, ob die Versicherungssumme zur Größenordnung Ihrer Projekte passt und ob spätere Forderungen sauber mitgedacht sind. Gerade bei größeren Bauvorhaben, komplexen Leistungsbildern oder wechselnden Projektarten sollte der Schutz regelmäßig überprüft werden.

      HOAI-Leistungsphasen und tatsächliche Verantwortung

      Die HOAI-Leistungsphasen sind in der Praxis ein wichtiger Orientierungspunkt. Für die Versicherung zählt aber nicht nur, was theoretisch beauftragt werden könnte, sondern welche Aufgaben Sie tatsächlich übernehmen. Ein Büro, das nur Entwurf und Genehmigungsplanung macht, hat ein anderes Risikoprofil als ein Büro mit regelmäßiger Bauüberwachung.

      Auch Schnittstellen zu Tragwerksplanung, technischer Gebäudeausrüstung, Energieberatung, Brandschutz oder Generalplanung sollten sauber eingeordnet werden. Gerade dort entstehen häufig Unklarheiten, wenn mehrere Beteiligte an einem Projekt arbeiten.

      Typische Risiken im Architekturbüro

      Die Architektenhaftpflicht soll nicht nur große Katastrophen abdecken. In der Praxis geht es oft um ganz konkrete Streitpunkte aus dem Projektalltag:

      • Planungsfehler, die zu Mehrkosten oder Nachbesserungen führen
      • Fehler in Ausschreibung, Mengenermittlung oder Kostenplanung
      • Versäumnisse bei Bauüberwachung oder Koordination
      • Streit über Mängel, Verzögerungen oder Zuständigkeiten
      • Forderungen wegen reiner Vermögensschäden

      Beratung durch Clemens Reusch

      Wir beraten Architektinnen, Architekten und Planungsbüros nicht nach Schablone. Entscheidend ist, wie Ihr Büro arbeitet, welche Projekte Sie übernehmen und welche Anforderungen an den Versicherungsschutz gestellt werden.

      Wenn Sie bereits eine Architektenhaftpflicht haben, prüfen wir, ob der bestehende Schutz noch zu Ihrer heutigen Tätigkeit passt. Wenn Sie neu gründen, ein Büro übernehmen oder größere Projekte planen, klären wir, welche Absicherung von Anfang an sinnvoll ist.

      So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

      Sie haben Fragen zum Thema Architekten versichern? Wir haben die Antworten.

      Neben dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gibt es noch einige wichtige Dinge rund um den Versicherungsschutz für das Architekturbüro zu beachten. Lass dich daher durch Experten beraten, die sich täglich mit den speziellen Anforderungen deiner Berufsgruppe beschäftigen. Neben den klassischen Sach- und Rechtsschutzversicherung gilt es mittlerweile auch die Cyberrisiken mit zu beleuchten.

      Die Architektenhaftpflicht ist eine Kombination aus Betriebs- und Berufshaftpflicht. Sie schützt dich vor den finanziellen Risiken aus fehlerhafter Planung und Beratungstätigkeiten.

      Besonders zu beachten ist die sogenannten Spätschadenproblematik, da du als Architekt*in auch für Planungsfehler haftest, die schon Jahre zurückliegen können. Der Versicherer sollte sich daher mit deiner Berufsgruppe auskennen und das Thema Architektenhaftpflicht nicht erst seit gestern auf der Agenda haben.

      Für kleinere Architekturbüros und Einzelkämpfer*innen mit einem Jahreshonorar von bis zu 50.000 Euro, liegen die Einstiegsprämien für eine Berufshaftpflichtversicherung bei ca. 900 Euro p.a. zzgl. Versicherungssteuer (19%). Die Prämien steigen dann mit zunehmenden Honoraren. Werden die Projekte lukrativer, werden sie auch meist komplexer und so empfiehlt sich die Anhebung der Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Bei sehr großen Architekturbüros mit hohen Deckungssummen kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

      Wie jede Haftpflichtversicherung gibt es auch innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung einen Ausschluss für vorsätzlich begangene Verstöße. Zudem kann es deckungsschädlich sein, wenn die Tätigkeit über das versicherte Berufsbild hinaus geht. Erbringt ein Architekt bspw. die Planungsleistung für eine Immobilie und übernimmt dann auch noch mit seinem eigenen Bauunternehmen die Bauausführung, so kann er eigene Planungsfehler in diesem Bauvorhaben nicht bei der Berufshaftpflichtversicherung geltend machen. Man spricht von einer Berufsbildüberschreitung.

      Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

      Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.

      Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.

      Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.

      Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht und sichert unter anderem das Betriebsstätten Risiko ab. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
      Schadenbeispiel: Sie fahren zum Kunden und schütten diesem ausversehen Kaffee über die Hand oder Sie haben Büroräume angemietet und lassen die Kaffeemaschine an, wodurch es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand kommt. Sowohl der Personen- als auch der Mietsachschaden
      ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.

      Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:

      • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
      • Abwehr unberechtigter Ansprüche
      • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
      • Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).

      Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.

      Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

      Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
      1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
      2. Ihr Jahresnettoumsatz
      3. Höhe der Deckungssummen
      4. Höhe der Selbstbeteiligung
      5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)

      Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:

      • Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
      • Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
      • „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)

      Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.

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