Architektenhaftpflicht und weitere Versicherungen für Architekten – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Die Entwicklung von kreativen Lösungen – für die Gesellschaft von morgen. Die Akzeptanz von “geht nicht” gibt es nicht, d.h. “was nicht passt, wird passend gemacht”. Getreu diesem Motto steht für uns an erster Stelle: Sich dem Thema des Kunden annehmen – zuhören und verstehen. Durchblick gewinnen. Danach geht es in die Planung einer optimalen Architektenhaftpflicht, um Sie als Architekten umfassend zu versichern und beraten zu können. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit Ihnen, denn nur dann kann eine angemessene Dienstleistung erfolgen. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie.
Stillstand ist gewiss in kreativen-, technischen- und wissenschaftlichen Branchen undenkbar. So gelingt es uns durch den engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern, dem BDB, VDSI, VDI, b.v.s. Sachverständigen und der BIngK stets am Zahn der Zeit zu sein – auch beim Thema Architekten versichern. Unmittelbar können wir auf Veränderungen reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
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Architektenhaftpflicht:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Architekten decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
JESSICA TOMSCHI
Vertrieb & Kundenbetreuung
ARCHITEKTENHAFTPFLICHT – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Seit dem 01.01.2018 unterstützt Jessica als angestellte Außendienstmitarbeiterin unser #TeamReusch. Sie kann durch ihr Fachwissen glänzen, denn sie ist nicht nur sympathisch, sie hat auch noch rund um die Absicherungen den totalen Durchblick. Jessica sagt, was sie denkt und trifft häufig ins Schwarze – sie weiß, was sie kann. Jessica verlässt gerne Ihre Komfortzone und probiert Neues aus, diese Flexibilität ermöglicht ihr, die Produkte vollumfänglich zu kennen.
Versicherungen für Architekten:
In jedem Fall bestens abgesichert
Architektenhaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist eine Versicherung, die sie vor Schadensersatzansprüchen schützt, die aus Fehlern oder Versäumnissen bei ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Insgesamt schützt die Berufshaftpflichtversicherung Architekten vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die in der Verantwortung des Architekten liegen oder mit ihrer Berufsausführung verbunden sind.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat den Zweck, Architekten vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, die aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen resultieren. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden ab und ist vergleichbar mit einer Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die an Eigentum von Auftraggebern entstehen könnten, sowie für andere Ansprüche Dritter. In der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten ist die Betriebshaftpflicht integriert.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Eine Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Fehler in der Planung oder Beratung entstehen. Diese Versicherung ist vor allem für Architekten wichtig, insbesondere bei umfassenden und exponierten Bauprojekten. Bei komplexen Projekten agieren häufig eine Vielzahl, von Fachleuten die Risiken von Fehlern und Versäumnissen steigen an, die dann zu Schäden führen, welche zur Folge finanziellen Verlusten haben.
Elektronikversicherung
Egal ob es sich um einen einfachen Laptop als Teil der Bürotechnik oder um Infrarot-Thermometer handelt, elektrische Geräte sind Bestandteil des Arbeitsalltags. Wenn wichtige Geräte ausfallen, kann dies den Betriebsablauf erheblich stören. Trotz fortschrittlicher Technik, fachgerechter Bedienung und regelmäßiger Wartung lassen sich Schäden nicht vollständig vermeiden. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch Schäden abdeckt, die sich nicht nur im Büro ereignen, sondern auch im Einsatz, wie z. B. auf der Baustelle.
Absicherung bei Cyberangriffen
Die Cyberschutzversicherung schützt vor Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden, die durch einen Cyberangriff das Architekturbüro lahmlegen können. Auch Architekturbüros bieten mit ihren sensiblen Informationen über Ihre Kunden und Projekte potenzielle Angriffsfläche und sind daher anfällig für Datendiebstahl, Hackerangriffe oder Cyberbedrohungen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Architekturbüro oder Architekt benötigt eine Rechtsschutzversicherung, um sich vor den finanziellen Risiken von rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen, die im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten entstehen könnten. Diese können von baurechtlichen Streitigkeiten, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten über Vertragsstreitigkeiten oder Berufshaftpflichtansprüche reichen.
Immer auf dem Laufenden:
Aktuelle Blogartikel zum Thema Architekten versichern
Architekten versichern als eines unserer Kerngebiete: Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen zum Thema Architekten versichern? Wir haben die Antworten.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.
Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?
Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.
„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)
Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).
Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).
» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.
- Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
- Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:
Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:
- Personenschaden:
Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.
- Sachschaden:
Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.
- Vermögensschaden:
Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.
- Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
- Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
- Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.