Entwurfsplanung HOAI LPH 3: Wenn aus Ideen Entscheidungen werden

Zu Beginn eines Bauprojekts ist vieles noch veränderlich. Es gibt Ideen, Skizzen, erste Varianten, vielleicht schon einen Kostenrahmen und ein paar Gespräche darüber, was später einmal entstehen soll. Irgendwann reicht diese vage Planung aber nicht mehr aus und das Projekt braucht eine Richtung. Genau hier beginnt die Entwurfsplanung nach HOAI Leistungsphase 3 – oder kurz gesagt: LPH 3.

In LPH 3 wird aus der Vorplanung ein Entwurf, über den der Auftraggeber tatsächlich entscheiden kann. Varianten werden bewertet, Fachplaner eingebunden, Kosten berechnet, Behördenhinweise aufgenommen und offene Punkte detailliert festgehalten. Für Architekten und Ingenieure ist das eine spannende, aber gleichzeitig empfindliche Phase. Denn vieles, was später teuer werden kann, beginnt nicht erst auf der Baustelle. Es beginnt bereits mit Annahmen, die niemand notiert hat, mit (veralteten) Planständen, die plötzlich weiterverwendet werden, oder mit Entscheidungen, bei denen später niemand mehr genau weiß, was eigentlich konkret freigegeben wurde.

Genau deshalb ist die Entwurfsplanung nicht nur eine gestalterische oder technische Aufgabe. Sie zählt auch zur Dokumentation. Wer in LPH 3 Varianten, Kostenannahmen, Fachplanerbeiträge und Freigaben akribisch festhält, nimmt späteren Diskussionen bereits viel Angriffsfläche. Und wer zusätzliche Aufgaben wie etwa Fachkoordination, BIM-Koordination oder vertiefte Behördenabstimmungen übernimmt, sollte auch den eigenen Versicherungsschutz im Blick behalten.

Denn am Ende zählt nicht nur, ob der Entwurf gut aussieht oder fachlich überzeugt. Im Schadenfall wird gefragt: Welche Grundlagen lagen vor? Was wurde entschieden? Was war noch offen? Wer hat was freigegeben? Und war die übernommene Leistung auch wirklich von der Berufshaftpflicht erfasst?

Entwurfsplanung nach HOAI LPH 3 Titelbild
Julia Reusch
Julia Reusch

Was in der Entwurfsplanung passiert

Die Entwurfsplanung ist der Punkt, an dem ein Bauprojekt allmählich konkreter wird. Die Idee aus der Vorplanung wird weiterentwickelt, Fachbeiträge fließen mit ein, Kosten werden berechnet und erste Fragen zur Genehmigungsfähigkeit rücken näher. Es geht also nicht mehr bloß darum, ob ein bestimmtes Konzept funktionieren könnte, sondern wie es als Entwurf weiterverfolgt werden soll.

Zur LPH 3 gehören zum Beispiel Entwurfspläne, eine Objektbeschreibung, die Koordination von Fachplanern, Abstimmungen mit Behörden oder anderen Beteiligten, die Kostenberechnung nach DIN 276 und eine Fortschreibung des Terminplans. Je nach Projekt kommen Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz, Bauphysik, Energieberatung oder weitere spezielle Themen hinzu.

Wichtig ist dabei: Die HOAI liefert den fachlichen Rahmen, ersetzt aber nicht den konkreten Vertrag. Nicht jede Zusatzprüfung, jede Variantenstudie, jede BIM-Koordination oder jede vertiefte Behördenabstimmung ist automatisch in gleicher Tiefe geschuldet. Deshalb sollte in LPH 3 feststehen, was beauftragt ist, welche Leistungen zusätzlich gewünscht werden und welche Ergebnisse am Ende erwartet werden.

Für dich als Architekt oder Ingenieur bedeutet das, dass der Entwurf nicht nur eine gestalterische oder technische Zwischenstufe darstellt. Er ist die Grundlage für die nächsten Entscheidungen. Und genau deshalb sollte er so nachvollziehbar wie möglich dokumentiert sein.

Wackeln die Grundlagen, wackelt der Entwurf

Die Entwurfsplanung kann nur so gut sein wie die Grundlagen, auf denen sie aufbaut. Klingt auf den ersten Blick vielleicht banal, wird im Projektalltag aber oft unterschätzt. Wenn das Raumprogramm nur halb abgestimmt ist, der Kostenrahmen eher als grobe Wunschvorstellung im Raum steht oder Bestandsunterlagen fehlen, wird LPH 3 schnell mühsam. Dann wird nicht wirklich entschieden, sondern auf Basis von Annahmen weitergeplant.

Genau hier beginnt das Risiko. Baugrund, Brandschutz, Nutzungsvorgaben, technische Randbedingungen, Behördenhinweise oder Schnittstellen zu Fachplanern müssen nicht perfekt gelöst sein, bevor ein Entwurf weiterläuft. Aber sie sollten benannt und eingeordnet werden. Sonst steht später nicht nur die Frage im Raum, warum sich Kosten oder Termine verschoben haben. Es wird auch gefragt, ob du früh genug darauf hingewiesen hast, dass wichtige Grundlagen noch offen waren.

Gerade für Architekten und Ingenieure kann das heikel werden. Denn wenn aus einer Annahme später ein Schaden, eine Verzögerung oder eine teure Umplanung entsteht, wird rückblickend geprüft, welche Informationen vorlagen, welche Hinweise gegeben wurden und ob der Auftraggeber wusste, worauf seine Entscheidung beruhte. Deshalb gehören offene Grundlagen nicht in den Hinterkopf, sondern in Protokolle, Kostenannahmen, Planstände oder Entscheidungsvorlagen.

Entscheidungsreif ist noch keine Freigabe

Ein Begriff, der für die Entwurfsplanung gut passt, lautet: entscheidungsreif. Gemeint ist damit ein Entwurf, bei dem der Auftraggeber nicht nur schöne Pläne sieht, sondern auch versteht, was daran hängt. Welche Variante wird empfohlen? Was bedeutet sie für Kosten und Termine? Wo gibt es noch offene Punkte? Welche Fachplanerhinweise sind schon berücksichtigt, welche noch nicht?

Das ist aber noch keine Freigabe. Ein Entwurf kann weit genug sein, um darüber zu entscheiden, aber trotzdem noch nicht als Grundlage für die nächste Phase gelten. Genau hier entstehen in Projekten gern Missverständnisse. Einer sagt: „War doch besprochen.“ Der andere sagt: „Aber freigegeben war das nie.“ Und schon wird aus einem Planstand ein Streitpunkt.

Deshalb sollte LPH 3 nicht mit einem vagen „passt so“ enden. Besser ist ein Freigabestand mit Datum, Planindex, Kostenstand, offenen Punkten und einer dokumentierten Entscheidung. Ein Satz kann dafür schon reichen:

„Der Entwurfsstand vom [Datum] wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung freigegeben. Die Freigabe gilt unter Berücksichtigung der im Protokoll genannten Annahmen, offenen Punkte und Vorbehalte.“

Das wirkt vielleicht unspektakulär. Im Projektalltag kann genau so ein Satz aber später viel Ärger verhindern.

Varianten, Kosten und Behördenfeedback gehören zusammen

In LPH 3 wird oft zwischen mehreren Varianten entschieden. Vielleicht geht es um Grundrisse, technische Systeme, Fassaden, Energieversorgung oder Materialien. Am Ende bleibt dann eine Vorzugsvariante übrig. Nur sollte später noch nachvollziehbar sein, warum genau diese Lösung gewählt wurde.

War sie günstiger? Technisch besser machbar? Aus Sicht der Genehmigung realistischer? Vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht? Oder einfach die Variante, die mit den vorhandenen Randbedingungen am besten funktioniert? Wenn diese Gründe nirgends festgehalten werden, kommt später schnell die Frage auf, warum nicht anders geplant wurde.

Ähnlich ist es bei der Kostenberechnung. Sie zeigt, was der Entwurf voraussichtlich wirtschaftlich bedeutet. Aber eine Zahl allein erzählt selten die ganze Geschichte. Welche Qualitäten wurden angesetzt? Welche Flächen und Mengen? Welche technischen Systeme? Was ist enthalten, was noch offen? Ohne diese Annahmen steht später nur eine Summe im Raum, über die sich wunderbar streiten lässt.

Auch Behördenfeedback sollte nicht nur irgendwo im Kopf bleiben. Ob Brandschutz, Denkmalschutz, Stellplätze, Abstandsflächen oder Genehmigungsfähigkeit: Wenn dazu Hinweise, Gespräche oder erste Einschätzungen vorliegen, sollten sie kurz festgehalten werden. Wer war beteiligt? Was wurde besprochen? Was bleibt offen? Was wurde in den Entwurf übernommen?

To-do in LPH 3 Warum es wichtig wird Nachweis im Projekt
Vorzugsvariante begründen Später sollte nachvollziehbar sein, warum genau diese Lösung gewählt wurde. Variantenblatt, Protokoll, Entscheidungsvorlage
Fachbeiträge zusammenführen Viele Probleme entstehen zwischen Objektplanung, TGA, Tragwerk und Brandschutz. Fachplanerstände, Schnittstellenprotokoll
Kostenannahmen festhalten Eine Zahl ohne Grundlage führt schnell zu Streit über Mehrkosten. Kostenberechnung, Annahmenliste, Abgrenzungen
Behördenhinweise dokumentieren Aus einer ersten Einschätzung wird sonst schnell eine angebliche Zusage. Gesprächsnotiz, Mail, offene Punkte
Planstände kennzeichnen Alle Beteiligten sollten wissen, welcher Stand verwendet werden darf. Version, Datum, Status, Planindex
Änderungen verfolgen Variantenwechsel und neue Vorgaben dürfen nicht im Dateiverlauf verschwinden. Änderungsprotokoll, Freigabevermerk
Police gegen Projektrolle prüfen Zusatzaufgaben können über klassische Planung hinausgehen. Versicherungsbestätigung, Tätigkeitsprofil

Schnittstellen: Hier wird LPH 3 schnell empfindlich

Viele Probleme in der Entwurfsplanung entstehen nicht in einem einzelnen Plan, sondern zwischen den Disziplinen. Die Architektur plant Räume und Gestaltung, die TGA braucht Technikflächen und Schächte, das Tragwerk bringt Achsen, Lasten und Durchbrüche ins Spiel, der Brandschutz schaut auf Fluchtwege und Abschottungen. Für sich genommen kann jede Planung plausibel wirken. Zusammen muss sie aber auch funktionieren.

Genau deshalb reicht es in LPH 3 nicht, Fachbeiträge einfach nur einzusammeln. Sie müssen miteinander abgeglichen werden. Gibt es genug Platz für Technik? Passen Schächte und Durchbrüche? Wirken sich Brandschutzanforderungen auf Grundriss oder Fassaden aus? Sind Dachaufbauten, Lüftungszonen oder Lastannahmen bereits berücksichtigt?

Wenn solche Punkte erst später auffallen, wird es meistens teurer. Dann geht es nicht mehr nur um eine Planänderung, sondern schnell um Verzögerungen, Nachträge und die Frage, wer die Abstimmung hätte anstoßen müssen. Für dich als Architekt oder Ingenieur heißt das: Schnittstellen gehören in LPH 3 sichtbar auf den Tisch – nicht erst, wenn die Ausführungsplanung schon läuft.

Planstand-Labels: Damit nicht jeder mit einer anderen Version arbeitet

Ein Klassiker im Projektalltag: Es gibt mehrere Planstände, aber nicht alle Beteiligten arbeiten mit derselben Fassung. Eine Datei wurde verschickt, dann intern geändert, dann „nur zur Info“ weitergeleitet und später doch als Grundlage verwendet. Solche Situationen wirken im Moment harmlos, können später aber richtig mühsam werden.

Darum brauchen Planstände eindeutige Labels. Das muss nicht kompliziert sein. Oft reichen einfache Statusangaben wie „in Bearbeitung“, „zur Prüfung“, „entscheidungsreif“, „freigegeben“ oder „archiviert“. Wichtig ist nur, dass alle im Projekt verstehen, was diese Begriffe bedeuten.

Ein Plan zur Prüfung ist eben noch keine Freigabe. Ein archivierter Stand sollte nicht mehr als aktuelle Grundlage im Umlauf sein. Und ein freigegebener Entwurf sollte mit Datum, Version und Entscheidungsträger dokumentiert werden. Je weniger Interpretationsspielraum hier entsteht, desto leichter lässt sich später nachvollziehen, welcher Stand zu welchem Zeitpunkt gegolten hat.

Änderungen nicht einfach im Dateiverlauf verschwinden lassen

LPH 3 bleibt selten völlig stabil. Der Auftraggeber entscheidet sich um, eine Behörde gibt einen Hinweis, ein Fachplaner meldet Platzbedarf oder die Kostenberechnung zeigt, dass eine Variante zu teuer wird. Änderungen gehören also dazu. Riskant wird es erst, wenn sie still passieren.

Wenn ein Plan einfach überschrieben wird, verschwindet oft auch die Geschichte dahinter. Später weiß niemand mehr genau, warum eine Lösung geändert wurde, wer den Anstoß gegeben hat oder welche Folgen damals schon bekannt waren. Genau das macht Diskussionen über Kosten, Termine und Verantwortung unnötig schwer.

Ein schlankes Änderungsprotokoll kann viel abfangen. Darin sollte stehen, was geändert wurde, warum es geändert wurde, welche Pläne betroffen sind und ob Kosten, Termine, Genehmigung oder Schnittstellen berührt werden. Gerade bei Variantenwechseln oder neuen Auftraggeberwünschen ist das kein Papierkram, sondern Projektgedächtnis.

Was das mit deiner Berufshaftpflicht zu tun hat

Eine gute Dokumentation verhindert nicht jeden Fehler. Aber sie hilft, einen Schadenfall einzuordnen. Genau das ist für Architekten, Ingenieure und ihre Berufshaftpflicht wichtig.

Denn Entscheidungen aus LPH 3 wirken oft erst viel später nach. Ein übersehener Fachplanerhinweis, eine Kostenannahme ohne Grundlage, eine nicht dokumentierte Behördeneinschätzung oder ein Planstand ohne Freigabe kann Monate oder Jahre später zu Mehrkosten, Verzögerungen oder Mängeln führen. Und genau dieser zeitliche Abstand ist der Punkt: Ein Anspruch trifft dich vielleicht erst lange nach Projektende – bewertet wird er dann danach, was du damals dokumentiert hast und welchen Schutz deine Police zu diesem Zeitpunkt geboten hat.

Auch der Versicherungsvertrag spielt dabei eine Rolle. Wenn du neben der klassischen Planung zusätzliche Aufgaben übernimmst – etwa BIM-Koordination, Fachkoordination, Projektsteuerung, Behördenbegleitung oder besondere Beratungsleistungen -, sollte die Police dazu passen. Nicht jede Zusatzrolle ist automatisch in jeder Berufshaftpflicht mitgedacht: Manche gelten als eigenständige Tätigkeit mit eigenem Risiko, andere brauchen eine ausdrückliche Einschlussvereinbarung. Wer eine solche Aufgabe übernimmt, ohne sie mit der Deckung abzugleichen, merkt eine Lücke oft erst im Schadenfall – also genau dann, wenn es am wenigsten hilft.

LPH 3 ist mehr als ein Zwischenschritt

Die Entwurfsplanung ist keine bloße Station zwischen Vorplanung und Genehmigungsplanung. Sie ist der Moment, in dem ein Projekt Richtung bekommt. Varianten werden bewertet, Kosten greifbarer, Fachplanungen zusammengeführt und Grundlagen für die nächsten Schritte gelegt.

Wer LPH 3 nur als „Entwurf fertig machen“ versteht, übersieht den wichtigeren Punkt: Der Entwurf muss auch nachvollziehbar entschieden, dokumentiert und freigegeben werden. Dazu gehören Planstand-Labels, Kostenannahmen, Schnittstellen, Behördenfeedback, Änderungsverläufe und Vorbehalte.

Für Architekten und Ingenieure ist das nicht nur Projektorganisation, sondern Risikovorsorge. Je besser sich später erklären lässt, warum eine Entscheidung getroffen wurde, desto geringer wird die Angriffsfläche bei Haftungsfragen.

Wenn du regelmäßig Projekte in der Entwurfsplanung begleitest, lohnt sich deshalb auch ein Blick auf deine Berufshaftpflicht. Wir prüfen mit dir, ob deine tatsächlichen Leistungen, Zusatzrollen, Projektgrößen und Dokumentationspflichten zu deinem Versicherungsschutz passen – bevor aus einem offenen Punkt in LPH 3 ein teurer Schadenfall wird.

FAQ zum Thema "Entwurfsplanung HOAI LPH 3"

Was gehört zur Entwurfsplanung nach HOAI LPH 3?

Zur Entwurfsplanung gehören unter anderem das Ausarbeiten des Entwurfs, die Koordination von Fachplanern, die Objektbeschreibung, Abstimmungen zur Genehmigungsfähigkeit, die Kostenberechnung nach DIN 276, die Fortschreibung des Terminplans und die Dokumentation der Ergebnisse. Je nach Projekt kommen technische Berechnungen, Tragwerksdetails, TGA-Abstimmungen, Brandschutzthemen oder weitere Fachbeiträge hinzu.

Was bedeutet entscheidungsreif in der Entwurfsplanung?

Entscheidungsreif bedeutet, dass der Entwurf so weit aufbereitet ist, dass der Auftraggeber eine fundierte Entscheidung treffen kann. Dazu gehören Varianten, Kostenannahmen, Fachplanerbeiträge, Behördenhinweise, offene Punkte und erkennbare Risiken. Eine Entscheidungsreife ersetzt aber keine Freigabe. Diese sollte mit Datum, Planstand, Vorbehalten und Entscheidungsträger dokumentiert werden.

Warum ist die Kostenberechnung in LPH 3 so wichtig?

Die Kostenberechnung zeigt, welche wirtschaftlichen Folgen der Entwurf voraussichtlich hat. Sie sollte nicht nur eine Zahl liefern, sondern auch Annahmen, Abgrenzungen und offene Punkte enthalten. Sonst lässt sich später schwer einordnen, ob Mehrkosten durch eine Projektänderung, neue Anforderungen oder eine lückenhafte Entwurfsgrundlage entstanden sind.

Welche Planstände sollten in LPH 3 dokumentiert werden?

Dokumentiert werden sollten Entwurfspläne, Fachplanerstände, Kostenfassungen, Varianten, Änderungsstände und Freigaben. Hilfreich sind eindeutige Statusangaben wie „in Bearbeitung“, „zur Prüfung“, „entscheidungsreif“, „freigegeben“ oder „archiviert“. Wichtig ist, dass Datum, Version, Verantwortlichkeit und Verwendungszweck erkennbar bleiben.

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