Berufshaftpflicht: Die passende Deckungssumme für Architekten und Ingenieure
Bei vielen Architekten und Ingenieuren rückt die Deckungssumme der Berufshaftpflicht erst dann stärker in den Fokus, wenn ein größeres oder untypisches Projekt ansteht. Auftraggeber verlangen in diesem Fall meist einen Versicherungsnachweis, Vergabeunterlagen nennen höhere Mindestbeträge oder das mögliche Schadenvolumen liegt deutlich über dem üblichen Auftragsbestand.
Die im Vertrag vereinbarte Deckungssumme begrenzt jedoch nur die Leistung des Versicherers, nicht jedoch deine persönliche Haftung. Reicht die Versicherungssumme im Schadenfall nicht aus, verbleibt die Differenz in aller Regel beim Planungsbüro. Deshalb sollte die vorhandene Deckung nicht nur formale Vorgaben erfüllen, sondern auch zur Größe, Laufzeit und Risikostruktur eines Projekts passen.
Für eine höhere Absicherung gibt es verschiedene Wege. Neben einer dauerhaften Anpassung des Jahresvertrags kommen eine projektbezogene Objektversicherung oder eine zusätzliche Exzedentendeckung infrage. Welche Variante für dein Szenario am besten passt, hängt davon ab, ob sich das Risikoprofil dauerhaft verändert oder nur ein einzelnes Vorhaben aus dem Rahmen fällt.
Was die Deckungssumme tatsächlich begrenzt
Die Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, den der Versicherer für einen versicherten Schadenfall übernimmt. Sie begrenzt aber nicht deine gesetzliche Haftung. Übersteigt ein berechtigter Schadenersatzanspruch die vereinbarte Summe, verbleibt der darüber liegende Betrag beim Planungsbüro.
In Versicherungspolicen werden häufig unterschiedliche Summen für Personenschäden und sonstige Schäden ausgewiesen – und gerade bei Planungsfehlern können beide Bereiche ineinandergreifen. Führt beispielsweise eine fehlerhafte Planung zu einem erheblichen Umbau, entstehen neben den Kosten am Bauwerk möglicherweise weitere finanzielle Nachteile durch Verzögerungen oder Nutzungsausfälle.
Neben der Summe pro Schadenfall spielt die Jahreshöchstleistung eine weitere wichtige Rolle. Ist eine Deckung beispielsweise zweifach maximiert, steht die vereinbarte Versicherungssumme für jeden einzelnen Schadenfall zur Verfügung, insgesamt jedoch höchstens zweimal pro Versicherungsjahr. Bei einer Deckung von 1,5 Millionen Euro liegt die jährliche Gesamtleistung damit bei maximal 3 Millionen Euro. Mehrere größere Schäden innerhalb eines Jahres können den verfügbaren Schutz daher stärker beanspruchen, als es der Betrag in der Police zunächst vermuten lässt.
Die Mindestdeckung ist nur die Untergrenze
Wer selbstständig als Architekt oder Ingenieur arbeitet, muss je nach Bundesland, Berufsstatus und Kammerzugehörigkeit ganz bestimmte Anforderungen an die Berufshaftpflicht erfüllen. Diese Vorgaben legen aber keine allgemein passende Deckungssumme fest. Sie definieren erst einmal den Versicherungsschutz, der mindestens vorhanden sein muss.
Für selbstständige Mitglieder der Architektenkammern in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten beispielsweise Mindestversicherungssummen von 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Die Beträge müssen innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Ob diese Summen für deine tatsächliche Tätigkeit wirklich ausreichen, steht auf einem anderen Blatt. Die Architektenkammer Baden-Württemberg weist etwa ausdrücklich darauf hin, dass sich ein ausreichender Schutz an den Haftungsrisiken der laufenden Aufträge orientieren muss. Bei größeren oder ungewöhnlichen Projekten kann deshalb eine Anpassung notwendig werden.
Auch die Rechtsform deines Büros spielt eine Rolle. Für Partnerschaften, PartGmbB und andere Berufsgesellschaften können eigene Vorgaben zur Versicherungssumme, Jahreshöchstleistung und Nachhaftung gelten. Eine PartGmbB benötigt etwa einen Versicherungsschutz, der die Tätigkeiten der Gesellschaft, ihrer Partner und ihrer Beschäftigten gleichermaßen erfasst. Fehlt dieser Schutz, kann auch die angestrebte Haftungsbeschränkung gefährdet sein.
Wann ist eine höhere Deckungssumme sinnvoll?
Ob die vorhandene Deckung tatsächlich hoch genug ist, hängt weniger vom Honorar als vom möglichen Schaden ab. Ein vergleichsweise kleiner Planungsauftrag kann dennoch ein hohes Haftungsrisiko mit sich bringen, wenn ein Fehler große Teile des Bauwerks betrifft, den Betrieb verzögert oder umfangreiche Nacharbeiten erforderlich macht.
Eine höhere Deckung kann deshalb vor allem bei größeren Bauvolumen, technisch anspruchsvollen Projekten oder einem erweiterten Leistungsumfang sinnvoll sein. Das gilt beispielsweise vor allem dann, wenn du neben der eigenen Fachplanung auch Koordinationsaufgaben übernimmst, als Generalplaner auftrittst oder Leistungen anderer Beteiligter zusammenführst. Mit jeder zusätzlichen Schnittstelle steigt auch das Risiko, dass ein Fehler nicht nur einen einzelnen Abschnitt, sondern mehrere Gewerke oder den gesamten Projektablauf betrifft.
Auftraggeber können ebenfalls höhere Versicherungssummen verlangen. Bei öffentlichen Ausschreibungen oder größeren privaten Projekten finden sich entsprechende Vorgaben häufig bereits in den Vergabe- oder Vertragsunterlagen. Der geforderte Betrag sollte deshalb möglichst frühzeitig mit deinem bestehenden Versicherungsschutz abgeglichen werden.
Ein Beispiel: Für ein kleines Büro gehört die Sanierung einzelner Wohngebäude zum Kerngeschäft. Kommt einmalig die Planung einer Produktionshalle hinzu, können Bauvolumen, technische Ausstattung und mögliche Betriebsunterbrechungen das bisherige Risikoprofil überschreiten. Dann stellt sich die Frage, ob der Jahresvertrag dauerhaft angepasst oder nur dieses eine Projekt zusätzlich abgesichert werden sollte.
Drei Wege zu einer höheren Deckungssumme
Reicht die bestehende Deckung für ein Projekt nicht aus, kommen drei Varianten infrage. Welche davon passt, hängt vor allem davon ab, ob sich das Risikoprofil dauerhaft verändert oder nur ein einzelnes Vorhaben aus dem üblichen Rahmen fällt.
| Jahresvertrag dauerhaft erhöhen
Bei einer dauerhaften Erhöhung wird die Versicherungssumme des bestehenden Vertrags angehoben. Die höhere Deckung gilt anschließend für alle versicherten Projekte des Büros. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn regelmäßig größere Aufträge übernommen werden, neue Leistungsbereiche hinzukommen oder das Büro häufiger als Generalplaner auftritt. Der Versicherungsschutz bleibt einheitlich und muss nicht für jedes Projekt neu organisiert werden. Allerdings steigen die Beiträge dauerhaft, selbst wenn später wieder kleinere Projekte überwiegen. |
Einzelnes Projekt über eine Objektversicherung absichern
Eine Objektversicherung bezieht sich auf ein bestimmtes Bauvorhaben und besteht zusätzlich zum laufenden Jahresvertrag. Deckungssumme, Laufzeit und versicherte Leistungen werden am jeweiligen Projekt ausgerichtet. Sie kommt vor allem bei einmaligen Großprojekten, ungewöhnlich langen Projektlaufzeiten oder Arbeitsgemeinschaften infrage. Dabei sollte genau festgelegt werden, welche Planungsleistungen, Projektphasen und Beteiligten versichert sind. |
Bestehende Deckung durch einen Exzedenten ergänzen
Eine Exzedentenversicherung setzt oberhalb der vorhandenen Grunddeckung an. Sie übernimmt den Teil eines versicherten Schadens, der die Deckungssumme des bestehenden Vertrags übersteigt. Diese Lösung kann dann sinnvoll sein, wenn ein Auftraggeber für ein einzelnes Projekt eine höhere Summe verlangt, der Jahresvertrag aber grundsätzlich beibehalten werden soll. Wichtig ist die Abstimmung zwischen Grund- und Zusatzvertrag. Versichertes Tätigkeitsbild, Ausschlüsse, Laufzeit und Jahreshöchstleistung sollten zusammenpassen, damit zwischen beiden Verträgen keine Deckungslücke entsteht. |
Nicht nur die Höhe der Deckungssumme zählt
Eine hohe Deckungssumme allein sagt in der Praxis wenig darüber aus, wie gut ein Projekt tatsächlich abgesichert ist. Ebenso wichtig ist, welche Tätigkeiten der Vertrag umfasst und unter welchen Bedingungen der Versicherer leistet:
- Übernimmst du beispielsweise erstmals Generalplanerleistungen, koordinierst Fachplaner oder arbeitest in einer Arbeitsgemeinschaft, sollte der Versicherungsschutz genau zu diesen Aufgaben passen. Eine hohe Summe hilft wenig, wenn bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert sind.
- Weitere Punkte sind der vereinbarte Selbstbehalt, die Jahreshöchstleistung und die Nachhaftung. Auch wenn die Objektdeckung mit der Abnahme oder Fertigstellung endet, bleiben Ansprüche versichert, die sich erst später realisieren oder geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der auslösende Planungs- oder Beratungsfehler innerhalb des versicherten Zeitraums lag und der Anspruch noch nicht verjährt ist. Dafür sorgt die unbegrenzte Nachhaftung.
- Auch Sublimits verdienen Aufmerksamkeit. Sie begrenzen die Leistung des Versicherers für einzelne Schadenarten innerhalb der eigentlichen Deckungssumme. Das kann etwa bei Umweltschäden, Schlüsselverlust, Auslandstätigkeiten oder bestimmten Vermögensschäden relevant werden.
- Bei einer Exzedentenversicherung kommt außerdem die Schnittstelle zum Grundvertrag hinzu. Beide Verträge sollten dieselben Tätigkeiten erfassen und zeitlich aufeinander abgestimmt sein. Sonst kann der Grundversicherer einen Schaden übernehmen, während der zusätzliche Versicherer für den darüberhinausgehenden Betrag gar nicht eintritt.
Fazit: Die passende Deckung richtet sich nach deinem Projekt
Die vorgeschriebene Mindestdeckung bildet nur den Ausgangspunkt für die Berufshaftpflicht. Ob sie tatsächlich ausreicht, hängt von den übernommenen Leistungen, dem möglichen Schadenumfang und den Anforderungen des Auftraggebers ab. Besonders bei größeren Bauvorhaben, Generalplanerleistungen oder ungewöhnlichen Projektrisiken sollte die Absicherung unbedingt vor der Angebotsabgabe geprüft werden.
Verändert sich das Auftragsprofil deines Büros dauerhaft, kann eine höhere Deckung im Jahresvertrag ebenfalls sinnvoll sein. Für ein einzelnes Großprojekt kommt hingegen eher eine Objektversicherung infrage. Eine Exzedentenversicherung ergänzt dagegen die bestehende Grunddeckung um eine zusätzliche Versicherungssumme.
Dabei sollte der Blick nicht allein auf den Betrag in deiner Versicherungspolice fallen. Tätigkeitsbeschreibung, Ausschlüsse, Sublimits, Jahreshöchstleistung und Laufzeit bestimmen mit, wie weit der Schutz im Schadenfall reicht.
Du möchtest wissen, ob deine bestehende Berufshaftpflicht zu einem neuen Projekt oder zu den Anforderungen einer Ausschreibung passt? Dann lass deinen aktuellen Vertrag prüfen, bevor du das Angebot abgibst oder den Planungsvertrag unterzeichnest. Wir unterstützen dich dabei, Deckungssumme, Vertragsbedingungen und mögliche projektbezogene Ergänzungen abzuschätzen und einzuordnen.
FAQ zum Thema "Passende Deckungssumme für Architekten und Ingenieure"
Wie hoch sollte die Deckungssumme für Architekten und Ingenieure sein?
Eine pauschal passende Deckungssumme gibt es nicht. Sie sollte sich vor allem am möglichen Schaden orientieren und nicht allein an der Höhe des Honorars. Ein kleinerer Planungsauftrag kann ein erhebliches Haftungsrisiko mit sich bringen, wenn ein Fehler beispielsweise mehrere Gewerke betrifft, den Betrieb eines Gebäudes verzögert oder umfangreiche Nacharbeiten erforderlich macht.
Für die Einschätzung sind unter anderem Bauvolumen, Gebäudenutzung, Leistungsumfang und Projektlaufzeit relevant. Auch Generalplanerleistungen, Arbeitsgemeinschaften oder eine hohe Zahl parallel betreuter Projekte können eine höhere Absicherung erforderlich machen. Neben der Summe pro Schadenfall solltest du außerdem einen prüfenden Blick auf die Jahreshöchstleistung, die Maximierung und mögliche Sublimits werfen.
Reicht die vorgeschriebene Mindestdeckung der Architektenkammer aus?
Die Mindestdeckung erfüllt erst einmal die berufsrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Kammer. Sie stellt jedoch keine allgemeine Empfehlung für jedes Planungsbüro und jedes Projekt dar.
Ob die Summe ausreicht, hängt von deiner tatsächlichen Tätigkeit ab. Wer überwiegend kleinere Wohnbauprojekte bearbeitet, trägt ein anderes Risiko als ein Büro, das Krankenhäuser, Produktionsanlagen oder große öffentliche Bauvorhaben plant. Auch die Rechtsform spielt eine Rolle, da für Partnerschaften und Berufsgesellschaften teilweise andere Anforderungen gelten.
Die Mindestdeckung ist deshalb ein Ausgangspunkt. Bei größeren oder ungewöhnlichen Aufträgen sollte zusätzlich geprüft werden, ob der bestehende Vertrag zum möglichen Schadenumfang passt.
Was passiert, wenn ein Schaden die Deckungssumme übersteigt?
Die Deckungssumme begrenzt die Leistung des Versicherers, nicht automatisch die Haftung des Planungsbüros. Beträgt der berechtigte Schaden beispielsweise zwei Millionen Euro, während nur eine Million Euro zur Verfügung steht, kann die Differenz grundsätzlich beim Versicherten verbleiben.
Bevor es zu einer Zahlung kommt, prüft der Versicherer allerdings, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist und in welcher Höhe tatsächlich eine Haftung besteht. Berechtigte Forderungen erfüllt er innerhalb der vertraglichen Grenzen. Unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehrt er ab.
Was bedeutet eine zweifache Maximierung der Deckungssumme?
Die Maximierung beschreibt, wie oft die vereinbarte Deckungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt zur Verfügung steht. Bei einer Deckung von 1,5 Millionen Euro mit zweifacher Maximierung stehen für einen einzelnen Schaden höchstens 1,5 Millionen Euro und für alle Schäden des Jahres zusammen maximal 3 Millionen Euro bereit.
Entstehen beispielsweise drei Schäden über jeweils 1,5 Millionen Euro, ist die Jahreshöchstleistung nach den ersten beiden Fällen ausgeschöpft. Die Maximierung ist daher besonders wichtig, wenn dein Büro viele Projekte gleichzeitig betreut oder mehrere größere Risiken innerhalb eines Versicherungsjahres übernimmt.
Kann die Deckungssumme nur für ein einzelnes Projekt erhöht werden?
Ja. Eine dauerhafte Erhöhung des Jahresvertrags ist nicht immer notwendig. Fällt lediglich ein einzelnes Projekt aus dem üblichen Tätigkeitsrahmen, kann eine projektbezogene Absicherung sinnvoller sein.
Eine Objektversicherung wird speziell für das betreffende Bauvorhaben abgeschlossen. Deckungssumme, Laufzeit, Leistungen und beteiligte Planer lassen sich dabei am Projekt ausrichten. Eine Exzedentenversicherung setzt dagegen oberhalb der bestehenden Grunddeckung an und erweitert diese um eine zusätzliche Summe.
Welche Variante besser passt, hängt unter anderem von Projektlaufzeit, Leistungsumfang und den Anforderungen des Auftraggebers ab. Bei Ausschreibungen solltest du außerdem prüfen, welche Versicherungssumme nachzuweisen ist und zu welchem Zeitpunkt die Bestätigung spätestens vorliegen muss.