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Bedingungen kennen, Zusatzklauseln integrieren – die Welt der Berufshaftpflichtversicherung

Sie haben als Architekt oder Ingenieur Ihre Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Fühlen sich vollumfänglich abgesichert, nun heißt es volle Fahrt voraus. Der Fokus liegt auf der Beschaffung von neuen Aufträgen sowie die Umsetzung der bestehenden Projekte.

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Julia Reusch
Julia Reusch

Was heißt nun vollumfänglicher Versicherungsschutz? Deckt Ihre Berufshaftpflichtversicherung alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab?

Das hängt stark von Ihren beruflichen Tätigkeiten und Projekten ab. Nehmen wir an Sie arbeiten als Brandschutzplaner und erstellen Brandschutzkonzepte für Energiekraftanlagen. Nun sprechen wir bei Energiekraftanlagen nicht mehr von gewöhnlichen Gebäuden, sondern von Anlagen. Diese sind aus Sicht des Versicherers exponierte Risiken.

Es lohnt sich auch das Kleingedruckte der Bedingungswerke von Planungshaftpflichtversicherungen zu lesen

Was genau sind exponierte Risiken und weshalb sind diese nicht zwingend bei der Planungshaftpflichtversicherung mitversichert?

In einer Berufshaftpflichtversicherung von Ingenieuren und Architekten wird für gewöhnlich Versicherungsschutz für Ingenieurleistungen an Bauwerke gewährt. Bei einer Windkraftanlagen / Energieerzeugungsanlage sprechen wir aber von einer Anlage und nicht von einem Bauwerk. Deshalb muss an eine Klarstellung /Zusatzklausel für Anlagen und Maschinen gedacht werden, damit überhaupt Versicherungsschutz besteht. Da Windräder oft aber erst einmal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, muss der Versicherungsschutz für diese höheren Risiken individuell vereinbart werden. Es macht nämlich für den Versicherer in seiner Risikobetrachtung einen erheblichen Unterschied, ob es ein einzelnes Windrad ist oder ein gesamter Windkraftanlagenpark, welcher eventuell sogar noch offshore betrieben wird.

Achtung

Der Unternehmer sollte seine Projekte gut kennen und einen Versicherungsfachmann an seiner Seite haben, der die Hintergründe und Notwendigkeiten einer Zusatzklausel für Anlagen und Maschinen im Blick hat. Sowie die Besonderheiten dieser Klausel kennt und deren Abweichungen zur klassischen Berufshaftpflichtversicherung. Bei Anlagen und Maschinen sind beispielsweise Betriebsunterbrechungsschäden und entgangener Gewinn von vorneherein ausgeschlossen.

Warum die Vermögensschadenhaftpflicht nicht haften wird?

Ein Architekt oder der Ingenieur plant ein Bauwerk. Kommt es zu einem Einsturz des Gebäudes aufgrund eines Planungsfehlers dann ist dieser Schaden in der Planungshaftpflichtversicherung mitversichert. Weiter sind Personen-, Sach- und der Vermögensschaden versichert. Der Vermögensfolgeschaden genauso wie der reine Vermögensschaden, welchem kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Da in der Folge das Gebäude aufgrund des Schadens nicht vermietet werden kann, zählt auch der Betriebsunterbrechungsschaden. Möbel und Inventar müssen beispielsweise untergestellt werden und es fallen Lagerkosten und Umzugskosten an, auch dies gehört zum Schadenfall.

Diese Art von Vermögensschäden sind für den Bereich Maschinen- und Anlagenbau kategorisch ausgeschlossen und auch nicht versicherbar.

1. Sonderklausel

Um auf Nummer sicher zu gehen, damit auch Projekte, die nicht aus dem klassischen Bau entstammen, auch den bestmöglichen Schutz erfahren, – muss die Sonderklausel für Anlagen- und Maschinenbau separat aufgeführt und abgesichert werden.

2. Absprache Auftraggeber

Unumgänglich ist der Austausch mit dem Auftraggeber, um gemeinsame Haftungsvereinbarungen zu treffen, sodass der Unternehmer nicht für den entgangenen Gewinn des Kunden haftet. Ein wesentlicher Bestandteil ist, dass die Deckung und Haftung eine möglichst große Übereinstimmung haben, damit der Planer im Falle der Fälle nicht leer ausgeht.

3. Serienklausel

Für den Bereich der Zusatzklausel Anlagen- und Maschinenbau gibt es die sogenannte Serienklausel. Angenommen, der Brandschutzplaner plant Energiekraftanlagen. Bei Windrädern werden häufig die gleichen Anlagen nebeneinandergestellt. Nun kommt es zu Schäden bei den Anlagen, welche alle nur auf einen Verstoß / einer fehlerhaften Planung beruhen, sich aber in mehreren Anlagen verwirklichen. In der Serienklausel für den Anlagen- und Maschinenbau sind aber Serien in der Regel auf zwei Stücke maximiert. Bei dem Brandschutzkonzept des Ingenieurbüros sind bei einer Zusatzklausel also nur zwei von den 6-10 Windrädern mitversichert. Das bedeutet, weitere 4-6 beschädigte Windräder wären nicht in der Serienklausel berücksichtigt und würde daher auch nicht vom Versicherer ergänzt. Ein weiteres Paradebeispiel hierfür – Notstromaggregate in einer großen Anlage mit den gleichen Anforderungen und derselben Bauweise werden als Serie betrachtet, auch wenn Sie eventuell an unterschiedlichen Stellen aufgestellt werden. Liegt nur ein Auslegungsfehler vor, ist es auch wieder nur ein Verstoß und in den Serien auf die Aggregate begrenzt.

Experten-Tipp

Es ist nicht immer alles bis ins letzte Detail versicherbar, dafür sind die vielfältigen Projekte von Ingenieuren und Architekten zu komplex und vielschichtig. Dennoch gibt es für eine Vielzahl von Projekten ein solides Absicherungskonzept, – was gegebenenfalls von Projekt zu Projekt neu beleuchtet werden sollte. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsagenten über mögliche Hilfestellungen und deren Bedingungswerke, die hinter der Berufshaftpflichtversicherung stecken, sowie mögliche Zusatzabsicherungen, die das Projekt vollumfänglich absichern.

Weiter ist die Absprache zwischen Planungsbüros und Auftraggebern ein wesentlicher Bestandteil, um auch vertraglich eine klare Positionierung der Gegebenheiten festzuhalten, für welche Bereiche wer die Verantwortung übernimmt.

Gewusst wie! Sehr hilfreich das Zusammenspiel von Berufshaftpflichtversicherungen und Zusatzklauseln

Unterstützend zum sorgenfreien Agieren sind mit Sicherheit auch Querversicherungen wie eine berufliche Rechtsschutzversicherung, die bei Eventualitäten oder Streitereien Ihnen den Rücken stärkt und die vorab getroffenen Vereinbarungen mit den Arbeitgebern auch ausreichend Rückendeckung gewährt. Schauen Sie sich auch gerne hierzu unseren voran gegangen Blogbeitrag „Über die Notwendigkeit der Rechtsschutz im Unternehmensumfeld“ an.

Abschließend will gesagt sein, es kann immer zu einem Planungsfehler kommen und die daraus entstehenden Schäden sind nicht immer im Vorfeld ersichtlich, aber bei einer fundierten Analyse der beruflichen Vorhaben gilt es sich einen Berater an die Seite zu holen, der einen ausreichenden Erfahrungsschatz zur Absicherung von Berufshaftpflicht-, Planungshaftpflicht- , Betriebshaftpflichtversicherungen sowie die zusätzlichen Bausteine zur bestmöglichen Absicherung kennt und explizit auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Planungsbüros eingeht.

 

Falls Sie Fragen zum Thema Bedingungen und Zusatzklauseln in Bezug auf die passende Berufshaftpflichtversicherung haben, kontaktieren Sie uns einfach.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

FAQ

Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen. Bei den Ingenieuren werden die einzelnen Fachgebiete in Tarifklassen unterteilt, somit wird einem eher schadenträchtigen Fachgebiet eine höhere Prämie zugewiesen, als einem Fachgebiet mit geringerer Schadensbelastung.

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

Ihre eigenen Mitarbeiter gelten über Ihre Berufshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter sowie Sub-Unternehmer. Hier sollten Sie jedoch prüfen, ob diese eine ausreichende und gültige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Schadenfall werden wir versuchen beim Verursacher des Schadens Regress zu nehmen. Ist ein Regress nicht möglich, weil keine Berufshaftpflicht besteht und eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, so wird Ihre Berufshaftpflicht mit dem Schaden belastet. Deswegen noch einmal der Appell an Sie: Prüfen Sie die Deckungen insbesondere Ihrer Subs, die Prüfung übernehmen wir an dieser Stelle auch gerne für Sie!

Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.

Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.

Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.

Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht und sichert unter anderem das Betriebsstätten Risiko ab. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
Schadenbeispiel: Sie fahren zum Kunden und schütten diesem ausversehen Kaffee über die Hand oder Sie haben Büroräume angemietet und lassen die Kaffeemaschine an, wodurch es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand kommt. Sowohl der Personen- als auch der Mietsachschaden
ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.

Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben, stornieren wir den Vertrag taggenau ab Eingang Ihrer Mitteilung. Über das Jahr zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.

Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:

  • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
  • Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).

Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.

Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf entstehen können.

Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
2. Ihr Jahresnettoumsatz
3. Höhe der Deckungssummen
4. Höhe der Selbstbeteiligung
5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)

Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:

  • Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
  • Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
  • „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)

Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.

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