Selbstbeteiligung
- 14. Juni 2023
- Veröffentlicht durch: Clemens Reusch
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Was versteht man unter Selbstbeteiligung? Die Selbstbeteiligung oder auch der Selbstbehalt beschreibt den Anteil der Kosten, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat. Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen haben den Sinn, den Versicherer von Bagatellschäden zu entlasten und das Interesse des Versicherungsnehmers an der Schadenverhütung bzw. Schadenminderung zu steigern. Außerdem beeinflusst die Höhe der Selbstbeteiligung die Höhe des Versicherungsbeitrags. Die Höhe dieser Selbstbeteiligungsvereinbarungen ist allerdings unterschiedlich.