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Planungssicherheit für Architekten / Ingenieure / Sifa

Die Entwicklung von kreativen und technischen Lösungen – für die Gesellschaft von morgen. Die Akzeptanz von “geht nicht” gibt es nicht, d.h. “was nicht passt, wird passend gemacht”. Getreu diesem Motto steht für uns an erster Stelle: Sich dem Thema des Kunden annehmen – zuhören und verstehen. Durchblick gewinnen. Danach geht es in die Planung einer optimalen Lösung. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit Ihnen, denn nur dann kann eine angemessene Dienstleistung erfolgen. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie.

Hinweis

Stillstand ist gewiss in kreativen-, technischen- und wissenschaftlichen Branchen undenkbar. So gelingt es uns durch den engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern, dem VDSI, VDI, b.v.s. Sachverständigen und der BIngK stets am Zahn der Zeit zu sein. Unmittelbar können wir auf Veränderungen reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.

BRANCHENWISSEN

Planungssicherheit für Architekten / Ingenieure / SiFa

  • Berufshaftpflicht­­versicherung
  • Betriebshaftpflicht­­versicherung
  • Objektversicherung
  • D&O Versicherung
  • Cyber-Versicherung
  • Rechtsschutz­­versicherung

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    FAQ

    Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

    Kategorie: zusatzklauseln

    Pauschal ist diese Frage schwer zu beantworten, denn man muss zunächst unterscheiden ob ich das Eigentum meines Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines Dritten beschädige oder zerstöre. Bin ich selbstständig oder angestellt? Beschädige ich im Rahmen meines Angestelltenverhältnisses während der Ausübung meines Berufs fremdes Eigentum, haftet in der Regel auch hierfür der Arbeitgeber. Bin ich selbstständig habe ich dieses Risiko natürlich selbst zu tragen. Die Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet daher auch immer eine Betriebshaftpflichtversicherung.

    Wie jede Haftpflichtversicherung gibt es auch innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung einen Ausschluss für vorsätzlich begangene Verstöße. Zudem kann es deckungsschädlich sein, wenn die Tätigkeit über das versicherte Berufsbild hinaus geht. Erbringt ein Architekt bspw. die Planungsleistung für eine Immobilie und übernimmt dann auch noch mit seinem eigenen Bauunternehmen die Bauausführung, so kann er eigene Planungsfehler in diesem Bauvorhaben nicht bei der Berufshaftpflichtversicherung geltend machen. Man spricht von einer Berufsbildüberschreitung.

    Sie haben Fragen oder Anliegen?

    Wir haben auf allen Kanälen ein offenes Ohr.

    Immer auf dem Laufenden.
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