Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland

Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland

Als Architekt oder Ingenieur ist es nicht unwahrscheinlich, dass du auch mal an einem Projekt im Ausland tätig bist. Doch oftmals wirft das im Vorfeld bereits mehr Fragen als Antworten auf, vor allem, was den Versicherungsschutz außerhalb der Bundesrepublik betrifft. Sobald du nämlich grenzüberschreitend Aufträge annimmst und Projekte im Ausland abwickelst, stehen ein paar bürokratische Hürden im Weg. Das beginnt beim etwas anderen Baurecht, gegebenenfalls auch anderen Normen sowie den Eigenheiten bei der Berufshaftpflichtversicherung. Hier kocht nämlich jedes Land sein eigenes Süppchen mit ganz eigenen Vorgaben. Alles Wichtige im Überblick: Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland. Darauf musst du achten.

Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland
Julia Reusch
Julia Reusch

Die internationale Berufshaftpflichtversicherung als komfortable Lösung? – Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland

Auf den ersten Blick sieht eine Berufshaftpflichtversicherung (BV) mit einer EU- beziehungsweise weltweiten Deckung doch ganz gut aus, oder? Die gewünschten Länder können nach Bedarf gewählt werden (mit ein paar Ausnahmen) und alles ist unter Dach und Fach – dem Freedom of Services (Dienstleistungsfreiheit) sei Dank. Doch oftmals ist das genau nicht der Fall, da die landesrechtlichen Bestimmungen in der Versicherung nicht berücksichtigt wurden.

Die Frage, die sich stellt, ist nämlich, welches Recht denn nun gilt. Planst du beispielsweise von Deutschland aus, kannst du mit deinem Auftraggeber deutsches Recht per Vertrag festlegen. In diesem Fall ist die deutsche Berufshaftpflichtversicherung oftmals bereits ausreichend. Das bedeutet aber nicht, dass du blind darauf vertrauen solltest, wenn du einen Vertrag aufsetzt oder ein Projekt im Ausland startest. Bist du dir nicht zu 100 Prozent sicher, ob du rechtlich richtig handelst, solltest du vor Vertragsabschluss mit deinem Versicherungsmenschen über dein Vorhaben sprechen.

Im schlimmsten Fall kann es dabei nämlich so sein, dass du auf dem Papier zwar weltweiten Versicherungsschutz genießt, das in der Realität des jeweiligen Landes aber ganz anders aussieht und möglicherweise weder Versicherungsschutz noch überhaupt die Möglichkeit darauf bestehen. Die beiden Gründe dafür sind einfach erklärt.

  1. Du arbeitest innerhalb der Bundesrepublik nach deutschem Recht sowie deutschen Normen. So weit so gut. Nun kann es aber sein, dass das Haftungsrecht beziehungsweise sämtliche Normen im Ausland so weit von den Deutschen abweichen, dass der Versicherer diese Risiken explizit in den Versicherungsbedingungen ausschließt und deshalb kein konventioneller Versicherungsschutz über einen deutschen Versicherer möglich ist.
  2. Außerdem ist es in bestimmten Fällen und Konstellationen möglich, dass deutsche Versicherer für bestimmte Länder gar keinen Versicherungsschutz anbieten können, sodass in diesem Szenario auch das Attribut „weltweite Deckung“ keine Wirkung zeigt. Hier gilt, besser direkt im Zielland nach einer adäquaten Versicherung suchen.

Wichtig: Das Problem besteht ebenfalls bei im Ausland tätigen Tochtergesellschaften deines Unternehmens. Angenommen, dein Unternehmenssitz befindet sich in Deutschland und es existiert eine Tochtergesellschaft außerhalb der EU – etwa in der Schweiz. Hier ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Risiken in der Schweiz über eine Versicherung innerhalb der EU zu versichern und umgekehrt.

Beispiele für Non-admitted-Länder sind in der Theorie alle Nicht-EU-Staaten, in denen deine Versicherung keine Zweigniederlassung unterhält. Hier solltest du einfach auf deine Versicherung zugehen und nachfragen, ob dieselben Versicherungsleistungen auch im gewünschten Land angeboten werden – und dich ansonsten nach einer lokalen Alternative umsehen. Neben Nicht-EU-Ländern gehört aber auch ein Staat innerhalb der Europäischen Union zu den Non-admitted-Ländern.

Eiffelturm bei Tag ohne Beleuchtung

Sonderfall Frankreich

Während du kurz gefasst in der gesamten EU eine passende Berufshaftpflichtversicherung für dein Projekt finden kannst, zählt La Grande Nation, wie die Franzosen sie gerne nennen, nicht gerade zu den einfachsten Pflastern. Die Versicherungspflicht in Frankreich läuft nämlich anders ab. Sehr anders. Durch die garantie décennale ist es zwingend notwendig, bereits vor jeglichem Arbeitsbeginn eine Versicherung abzuschließen. Diese muss schwere Mängel und Schäden, die erst nach der Bauabnahme auftreten, abdecken. Zehn Jahre lang. Das kann oftmals zu Problemen, aber mindestens zu einem immensen Verwaltungsaufwand führen.

Info: Die Beweislast liegt innerhalb dieses Zeitraums bei den einzelnen Baubeteiligten. Ein Austritt aus dieser Klausel ist nur dann möglich, wenn Schäden durch höhere Gewalt, einem Drittunternehmer oder dem Bauherrn selbst herbeigeführt wurden. Die Garantie Décennale ist außerdem Bestandteil des Code Civil, dem französischen Zivilrecht (Artikel 1792 ff). Ein Weiterer (1147) behandelt dabei die damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüche oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.

In Frankreich ist außerdem der Mindestversicherungsschutz gesetzlich festgelegt und muss daher auch in den Versicherungsverträgen berücksichtigt werden. Ganz heikel wird es aber, wenn du die garantie décennale nicht berücksichtigst. Wickelst du ein Bauprojekt ohne diesen Versicherungsschutz ab, kann das mit einem höheren 5-stelligen Strafgeld belegt werden.

Kanada und Vereinigte Staaten von Amerika

Nicht in allen Versicherungsprodukten ist die Absicherung von Projekten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), US-Territorien sowie Kanada enthalten. Solltest du in diesen Bereichen der Welt für ein Projekt tätig werden, solltest du auch in diesem Szenario unbedingt mit deinem Versicherungsmenschen über dein Vorhaben sprechen. Oftmals ist dafür gar keine neue Versicherung fällig, sondern lediglich eine Zusatzklausel oder ein Zusatzprodukt zu ergänzen. Das erhöht die Beiträge in der Regel nur gering und zieht keinen enormen Verwaltungsaufwand nach sich.

In den USA verhält sich die Sache mit den Versicherungen trotzdem etwas anders als hierzulande. In vielen Bereichen ist es gar nicht üblich, sich überhaupt abzusichern. Tritt aber ein Versicherungsfall ein und existiert keine entsprechende Absicherung, kann das gerade in den USA bekanntlich sehr teuer werden.

Der lasche Umgang mit der Berufshaftpflichtversicherung in den Staaten hat jedoch zur Folge, dass die Auswahl an passenden Tarifen noch relativ gering ausfällt. Eine individuelle Beratung hierzulande kann aber in der Regel Licht in den spärlich bewaldeten Versicherungsdschungel bringen und so dein Projekt passend absichern – sodass du keine exorbitant hohen Schadenersatzforderungen zu befürchten hast.

Versicherungsschutz bei Projekten im Ausland: Wie bekomme ich mein Projekt trotzdem adäquat versichert?

Das Wichtigste zuerst: Lieber vorher zu umfangreich informieren als später auf Probleme stoßen, die nur durch hohe Strafgelder abzuwenden sind. Das beginnt bereits bei deinem Versicherungsbüro. Denn versicherungstechnisches Neuland solltest du lieber mit einem Experten betreten, nicht im Alleingang.

Du hast vor, eine Auslandstätigkeit als Ingenieur oder Architekt zu beginnen? Sprich mit uns, um mögliche Risiken abzudecken und dein Projekt exakt nach Wunsch und örtlicher Notwendigkeit abzusichern, sodass du stets mit ruhigem Gewissen deiner Tätigkeit nachgehen kannst.

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