Mängel

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der vereinbarten Leistung von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Das ist z. B. der Fall, wenn nach Verputzarbeiten Flecken an der Fassade entstanden sind. Dabei muss die Ausführung der Arbeit nicht unbedingt Fehler aufweisen, es kann ein anderes Material als vereinbart verwendet worden sein oder es wurde eine zu geringe Menge verarbeitet. Bei einem Mangel hat das Unternehmen zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung. Dafür wird vom Auftraggeber eine angemessene Frist gesetzt. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde unter anderem Schadenersatzansprüche geltend machen. Fehlt eine Fristsetzung, kann das Unternehmen die Ansprüche in der Regel verweigern. Ist eine Nachbesserung unverhältnismäßig aufwendig oder technisch nicht umsetzbar, hat der Kunde kein Recht auf Beseitigung des Mangels. Das ist z. B. der Fall, wenn bei Fliesen in unterschiedlichen Räumen eine geringe Farbabweichung vorliegt, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Dem Kunden bleibt in einem solchen Fall nur ein Rechnungskürzung.

Von einem Schaden im versicherungsrechtlichen Sinne ist immer erst dann die Rede, wenn dem Auftragnehmer ein finanzieller Nachteil entstanden ist. Wurde bei Verputzarbeiten das Auto des Auftraggebers durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt, hat das für den Auftraggeber finanzielle Konsequenzen. Da es sich nicht um einen Mangel an der Werkleistung, sondern um einen Schaden handelt, ist keine Fristsetzung erforderlich. Der Auftraggeber kann sofort Schadenersatz verlangen.



Nicht suchen, sondern finden.

Scan the code

MÖCHTEST DU UNS SCHON VERLASSEN?

FALLS DU FRAGEN HAST, KONTAKTIERE UNS DOCH EINFACH!

06103 - 38 64 33 5

MÖCHTEST DU MIT UNSEREM NEWSLETTER AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN?