Versicherungen von der Steuer absetzen – geht das?

Versicherungen von der Steuer absetzen - geht das?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du sowohl als Privatperson als auch als Selbstständiger bzw. Freiberufler einige Versicherungen von der Steuer absetzen. Allerdings musst du dabei ein paar Punkte beachten. Welche Versicherungen du steuerlich geltend machen kannst und wie du dabei vorgehst, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

Versicherungen_von_der_Steuer_absetzen
Clemens Reusch
Clemens Reusch

Erst einmal vorweg, durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz räumt der Gesetzgeber erneut eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung ein. Der Stichtag ist also der 31. Oktober 2022. Das heißt also, du hast noch ein bisschen Zeit, um deine Steuererklärung für das Jahr 2021 fertigzumachen und einzureichen.

Kommen wir aber nun zur eigentlichen Thematik: Lassen sich Versicherungen von der Steuer absetzen? An dieser Stelle erst einmal ein ganz klares Ja. Dabei spielen jedoch die Art der Versicherung, die Höchstgrenzen sowie der Weg, über den du die Policen steuerlich geltend machen möchtest, eine Rolle – aber nun der Reihe nach.

Welche Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lassen sich alle Versicherungen von der Steuer absetzen, die sich als Vorsorgeaufwendung klassifizieren lassen. Das heißt, alle Policen, die das Risiko absichern, welches die Existenz bedroht. Dazu gehören beispielsweise folgende Versicherungen:

  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Arbeitslosenversicherungen

Das bringt uns direkt zu der nächsten Frage: Können Versicherungen, die als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, im vollen Umfang von der Steuer abgesetzt werden? Die Antwort lautet: Nein. Hier gibt es Höchstgrenzen, die du beachten musst:

  • Als Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter kannst du maximal 1.900 € im Jahr absetzen.
  • Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen für Selbstständige und Freiberufler liegt bei 2.800 € jährlich.

Selbstredend, aber vielleicht noch wichtig zu erwähnen: Die Steuererleichterung kannst du nur für tatsächlich bezahlte Versicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Allerdings schließt das auch Aufwendungen für Kinder und deinen Ehepartner mit ein – insofern diese nicht durch die betroffene Person selbst schon in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind.

Sind Zusatzleistungen im Rahmen der Krankenversicherung vollständig absetzbar?

Solltest du den vollständigen Rahmen der Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft haben, kannst du über den Basistarif der Krankenkasse hinaus auch Zusatzversicherungen wie zum Beispiel deine Auslandskranken- oder Zahnzusatzversicherung als Sonderausgaben absetzen. Beachte jedoch dabei, dass es dafür Extrazeilen im Formular gibt. Je nachdem, ob du diese über deine gesetzliche Krankenversicherung oder über einen privaten Träger abgeschlossen hast.

Was ist mit anderen Vorsorgeaufwendungen?

In der Regel kannst du davon ausgehen, dass die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze der Steuer, die du absetzen kannst, ausreizen. Sollte das jedoch noch nicht der Fall sein, kannst du die Beiträge anderer versorgender Versicherungen hinzuziehen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Renten- oder Unfallversicherung.

Tipp

Prinzipiell kann es auch nicht schaden, alle Versicherungsbeiträge dieser Kategorie mit einzutragen – auch wenn diese den Rahmen überschreiten. Sollte es nämlich zu einer gesetzlichen Veränderung kommen, kann es sein, dass du rückwirkend Geld erstattet bekommst.

Berufsbedingte Versicherungen als Arbeitnehmer absetzen

Natürlich kann es auch vorkommen, dass du im Rahmen deines Angestelltenverhältnisses eine Versicherung abschließt, wie zum Beispiel eine Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Sollte dies der Fall sein, trägst du die Ausgaben dafür unter dem Punkt Werbungskosten in der Anlage N ein. Hier kannst du bis zu 1.000 € eintragen – sollte dieser Betrag jedoch überschritten werden, kommt mehr Papierkram auf dich zu. Wäge also ab, ob sich der Aufwand lohnt.

Versicherungen als Freiberufler oder Selbstständiger absetzen

Als Freiberufler bzw. Selbstständiger bist du einem weitaus höheren Potenzial ausgesetzt, in eine existenzbedrohende Lage zu geraten. Dabei ist eine Betriebshaftpflichtversicherung meist nur der Anfang. Oftmals sind bestimmte Versicherungen sogar gesetzliche Voraussetzung, um einen bestimmten Beruf auszuüben. Als Beispiel können hier Wirtschaftsprüfer herangezogen werden, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (gilt auch für Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder Architekten, die eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben müssen.

Je nach Berufsfeld fallen im Gegenzug zur Privatperson also entsprechend hohe Beiträge an, die du als Freiberufler oder Selbstständiger berappen musst. Anders als bei der konventionellen Einkommensteuererklärung für Privatpersonen werden betriebliche Versicherungen jedoch als Betriebskosten klassifiziert. Hier können alle Policen steuerlich geltend gemacht werden, die das rein betriebliche Risiko betreffen, wie zum Beispiel:

  • Betriebliche Haftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
  • Gebäudeversicherung (Feuer-, Hagel-, Diebstahlversicherung)
  • Betriebliche Rechtsschutzversicherung
  • PKW-Versicherungen (ausschließlich betrieblich genutzt, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Kasko- oder Unfallversicherung)

Verschwimmende Grenzen: Versicherungen absetzen, die Privates und Berufliches vereinen

Natürlich kann es als Selbstständiger oder Freiberufler vorkommen, dass es Versicherungen gibt, die sowohl das private Leben als auch das betriebliche Umfeld tangieren. Hier wird die Sache jedoch etwas komplizierter. Nicht nur deswegen, dass du dir ganz genau darüber bewusst sein solltest, was deine jeweilige Versicherungspolice alles abdeckt, sondern auch, wie du diese am besten absetzen kannst. Steuerrechtlich ist es so geregelt, dass du über die Betriebsausgaben dann nur einen Anteil geltend machen kannst. Dabei kann es manchmal etwas schwierig werden, die Höhe dessen zu bestimmen – oft wird deshalb in der Praxis nur geschätzt.

Bist du dir nicht sicher, kannst du bei deiner Versicherung aber einfach einmal anfragen. Möchtest du allerdings erst eine Versicherung abschließen, kann es hilfreich sein, diesen Fallstrick direkt im Vorfeld zu klären. Einige Anbieter schlüsseln den jeweiligen Anteil auf.

Achtung

Versicherungen für rein private Risiken können nicht über die Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Diese können Sie gegebenenfalls über den Punkt Sonderausgaben absetzen.

Du möchtest schon zu Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit rundum abgesichert sein und dir keine Gedanken darüber machen müssen, welcher Betrag in deiner Steuererklärung wo hin gehört?

Sprich uns einfach an, klingel durch oder schreib uns eine Nachricht. Wir stehen dir gerne zur Seite und beraten dich umfassend.

Nicht suchen, sondern finden.

Scan the code

MÖCHTEST DU UNS SCHON VERLASSEN?

FALLS DU FRAGEN HAST, KONTAKTIERE UNS DOCH EINFACH!

06103 - 38 64 33 5

MÖCHTEST DU MIT UNSEREM NEWSLETTER AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN?