Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht erklärt – Versicherungsschutz für Architekten & Ingenieure

Als Architekt oder Ingenieur ist es völlig verständlich, dass du nicht immer Lust darauf hast, dich durch den Versicherungsdschungel zu hangeln. Immerhin bist du mit spannenderen Projekten beschäftigt und hast gerade zu Beginn deiner Laufbahn noch keine großen Erfahrungen mit Versicherungsfällen gemacht. Trotzdem ist es notwendig, dich in gewissem Rahmen mit dem Thema auseinanderzusetzen – und für alles Weitere hast du schließlich deinen Versicherer. Doch welche Versicherung benötigst du für deine Tätigkeit als Architekt und Ingenieur? In unserem Blog widmen wir uns heute den kleinen, aber feinen Unterschieden zwischen Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.

Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht
Julia Reusch
Julia Reusch

Die Architektenhaftpflicht einmal näher beleuchtet

Als Architekt trägst du bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben eine große Verantwortung. Und bei vielen Tätigkeiten können dabei auch Probleme entstehen, die es zu versichern gilt. Unversichert haftest du theoretisch mit deinem Privatvermögen, sodass bereits ein kleiner Planungsfehler fatal werden kann. Bist du plötzlich mit einer Schadensersatzforderung oder einem Rechtsstreit konfrontiert, ist eine gute Versicherung Gold wert.

In deinem Berufsfeld ist vor allem die Versicherung von Baumängeln und des Erfolgsrisikos von großer Relevanz. Wirst du als Architekt tätig, schuldest du eine Architektenleistung als geistiges Werk – nicht aber direkt die Bauausführung. Wird aber beim Bau dennoch ein Mangel festgestellt, der auf deine fehlerhafte Planung zurückzuführen ist, kann dich die Architektenhaftpflichtversicherung vor großen Schadensersatzsummen bewahren. Diese Art der Versicherung springt dann ein, wenn folgende Szenarien eintreten.

Unmittelbares Auftreten von Baumängeln beziehungsweise Sachschäden

Unterläuft dir bei der Planung einer Konstruktion oder der Statikberechnung ein kleiner Fehler, kann im ungünstigsten Fall ein Gebäudeteil einstürzen. Dabei geht nicht nur Baumaterial verloren, sondern auch Arbeitszeit, da der Schaden nicht nur behoben, sondern teilweise neu geplant und der Bau erneut ausgeführt werden muss. Und mit etwas Pech kommen dabei auch Personen zu Schaden, sodass bereits ein Zahlendreher richtig teuer werden kann. Nach der Klärung der Schuldfrage übernimmt darauf entweder die Architektenhaftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten.

Schadensersatzansprüche aufgrund von Schadensfällen am Bauwerk inklusive Spätfolgen

Ist das Bauwerk bereits errichtet und es entsteht ein auf unzureichende oder fehlerhafte Planung zurückzuführender Schaden, bist du dafür ebenfalls haftbar. Diese Zeitspanne reicht bis zu 30 Jahre in die Vergangenheit zurück, sodass du dich deshalb auf jeden Fall für einen langfristigen Versicherungsschutz entscheiden solltest. Stürzt beispielsweise ein Gebäudeabschnitt ein und es gibt Verletzte, stehen nicht nur die Instandsetzungskosten für das Gebäude auf dem Plan, sondern möglicherweise gleich mehrere weitere Ansprüche wie Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Frührente und Langzeitpflege.

Vermögensschäden und Strafzahlungen

Kommen aufgrund eines Planungsfehlers die Bauarbeiten zum Erliegen und das Projekt wird nicht im gesteckten Zeitrahmen fertiggestellt, kann es auch in diesem Fall teuer werden. Alle am Bau Beschäftigten möchten ihr Gehalt, möglicherweise kommen dadurch sogar andere Projekte in Verzögerung und es stehen Strafzahlungen an.

Tipp

Je nach Projekt solltest du als Architekt den Versicherungsschutz nicht nur im Auge behalten, sondern die Versicherungssumme stets anpassen. Gerade bei Großprojekten können bereits kleine Planungsfehler Kosten in Millionenhöhe verursachen.

Ausnahme: Angestellte Architekten

Während du als Architekt häufig selbstständig unterwegs bist, genießt du als Angestellter einige Vorteile und musst dich mit weniger versicherungstechnischem Know-how herumschlagen. Sobald du bei einem Unternehmen als Architekt angestellt bist, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung deines Arbeitgebers sämtliche Leistungen. Trotzdem solltest du hier genauer nachhaken, denn nicht jede Versicherung deckt Schäden, die durch Planungsfehler verursachte Baumängel resultieren.

Im nächsten Abschnitt werden wir die Berufshaftpflicht für Ingenieure betrachten und dabei die Unterschiede zwischen Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht herausarbeiten.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure im Detail

Während die Architektenhaftpflicht hauptsächlich auf Mängel am Bau, die durch Planungsfehler verursacht wurden, abzielt, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure ein breiteres Spektrum an möglichen Schäden ab. Dass du als Ingenieur, unabhängig davon, in welchem Feld du tätig bist, ein hohes Maß an Verantwortung innehast, ist selbstredend. Doch große Verantwortung birgt auch die Gefahr, dass bereits kleine Fehler folgenschwere Konsequenzen haben können. Ohne den passenden Versicherungsschutz kann ein minimaler Fauxpas den finanziellen Ruin bedeuten. Doch so weit lassen wir es am besten gar nicht erst kommen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure funktioniert ähnlich wie jene der Architekten, ist aber auf die spezielle Tätigkeit des Ingenieurs zugeschnitten. Versichert sind auch hier Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Tätigkeit als Ingenieur entstehen können. Dabei kann es sich sowohl um Fehler in der Planung als auch mangelhafte Prüfung von Plänen oder den ausführenden Gewerken handeln.

Tipp

Achte als freiberuflicher Ingenieur darauf, dass du die Mindestversicherungssummen einhältst. Diese können zwischen den Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen, sodass du dich hier entweder genauer informieren oder mit deinem Versicherer Rücksprache halten solltest. Behalte außerdem die Selbstbeteiligung im Auge, oftmals ist diese nämlich ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht: Doch was unterscheidet die beiden vermeintlich ähnlichen Versicherungsmodelle voneinander?

Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht – Am Ende des Tages stellt sich heraus, dass beide Versicherungen tatsächlich sehr ähnliche Schadensbilder versichern. Darunter fallen zusammengefasst sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie deren direkte und indirekte Folgen. Die Unterschiede liegen demnach aber im Detail. Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu Kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf auch entstehen können.

Allen gemein ist, dass du in deinem Handeln stets abgesichert bist, solange du deine Kompetenzen nicht überschreitest. Und darauf solltest du auch penibel achten. Gerade dann, wenn du dir nicht ganz sicher bist, solltest du lieber erst mit deinem Versicherer Rücksprache halten und dich genauer informieren, bevor du ein Projekt außerhalb deines Wissensbereiches startest und möglicherweise auf einer Schadensersatzforderung sitzen bleibst.

FAQ

Die Architektenhaftpflicht ist eine Kombination aus Betriebs- und Berufshaftpflicht. Sie schützt dich vor den finanziellen Risiken aus fehlerhafter Planung und Beratungstätigkeiten.

Besonders zu beachten ist die sogenannten Spätschadenproblematik, da du als Architekt*in auch für Planungsfehler haftest, die schon Jahre zurückliegen können. Der Versicherer sollte sich daher mit deiner Berufsgruppe auskennen und das Thema Architektenhaftpflicht nicht erst seit gestern auf der Agenda haben.

Für kleinere Architekturbüros und Einzelkämpfer*innen mit einem Jahreshonorar von bis zu 50.000 Euro, liegen die Einstiegsprämien für eine Berufshaftpflichtversicherung bei ca. 900 Euro p.a. zzgl. Versicherungssteuer (19%). Die Prämien steigen dann mit zunehmenden Honoraren. Werden die Projekte lukrativer, werden sie auch meist komplexer und so empfiehlt sich die Anhebung der Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Bei sehr großen Architekturbüros mit hohen Deckungssummen kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen. Bei den Ingenieuren werden die einzelnen Fachgebiete in Tarifklassen unterteilt, somit wird einem eher schadenträchtigen Fachgebiet eine höhere Prämie zugewiesen, als einem Fachgebiet mit geringerer Schadensbelastung.

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