PartGmbB Bedeutung – Was ist das überhaupt?

PartGmbB Bedeutung – Was ist das überhaupt?

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – für wen kommt die Firmierung infrage und welche Vor- und Nachteile stecken dahinter?

Ida Stein hat Ihren Abschluss in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium erlangt. Mittlerweile arbeitet sie schon seit über 5 Jahren für eine große Kanzlei im Raum Frankfurt und konnte dort vor geraumer Zeit ihr Steuerberaterexamen ablegen. Nun ist es Zeit für den nächsten Schritt. Ida Stein möchte sich weiterentwickeln und nicht weiter im Angestelltenverhältnis arbeiten. Sie ist sich noch nicht zu 100 % sicher, welchen Weg sie jetzt wählt.

Aus ihrem Studium hat sie einen wunderbaren Kontakt mit einem Kollegen aufbauen können, der inzwischen auch bereit ist für den nächsten Schritt. Gemeinsam werden Überlegungen angestellt, ob sie gemeinsam ihre Berufung als Steuerberater ausführen möchten und wenn ja, auf welchen Weg sie sich zukünftig als Selbstständige Steuerberater begeben.

Zwei Varianten kommen für die jungen Steuerberater in die nähere Auswahl entweder die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) oder eine Bürogemeinschaft.

PartGmbB Bedeutung – Was ist das überhaupt? Titelbild
Julia Reusch
Julia Reusch

PartGmbB Bedeutung: Was genau ist die PartGmbB?

Eine PartGmbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. PartGmbB sind vor allem für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte geeignet, da diese Berufsgruppen in der Regel gesetzlich verpflichtet sind, in Form einer Partnerschaftsgesellschaft zu agieren.

Diese Form der Partnergesellschaft, wie auch schon im Wort enthalten, funktioniert nur, wenn sich zwei Partner oder weitere Interessenten zusammenschließen und gemeinsam agieren. Steht die Selbstständigkeit im Fokus wäre eine Bürogemeinschaft eine attraktive Lösung, hierzu lest euch unseren Blog:

BRAO-REFORM und Bürogemeinschaft: Auswirkungen und Chancen durch!!

Für Ida Stein kristallisiert sich heraus, dass sie sich eine Partnergesellschaft mit ihrem Kollegen für die Zukunft wünscht.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um eine PartGmbB zu gründen?

  1. Wie schon erwähnt, benötigt man mindestens zwei Personen, die sich zu einer PartGmbB zusammenschließen.
  2. Es bedarf eines Partnerschaftsvertrags, welche die Gründung der PartGmbB festhält und die Reglungen der Gesellschaft festlegt. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden.
  3. Bei einer PartGmbB muss eine Eintragung erfolgen dafür ist das Amtsgericht zuständig. Das Amtsgericht lässt die PartGmbB im Partnerschaftsregister hinterlegen.
  4. Im Firmennamen muss erkenntlich sein, dass es sich um eine PartGmbB bzw. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Dies gilt auch auf den Briefköpfen, Internet, usw.
  5. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Form ist, dass die Gesellschafter nur auf die Einlagen beschränkt sind und nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
  6. Alle Partner benötigen zur Ausübung ihres freien Berufs auch die erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen.

Reicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die PartGmbB aus? Oder ergibt es Sinn, sich als eigenständige Person  zusätzlich für berufliche Risiken abzusichern?

Es ist empfehlenswert, sowohl eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Gesellschafter der PartGmbB als auch eine VH für die Gesellschaft abzuschließen, um eine umfassende Absicherung gegen berufsbezogene Haftungsrisiken zu gewährleisten. Bevor Du also eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, solltest du die individuellen Anforderungen und Risiken deiner beruflichen Tätigkeit sorgfältig prüfen und dich von einem Versicherungsexperten oder Berater beraten lassen, um die passende Versicherungslösung zu finden.

Was ist, wenn Ida Stein und Ihr Kollege weitere Partner in die PartGmbB aufnehmen möchten? Ist das auch im Nachhinein möglich?

Die Aufnahme neuer Partner ist möglich. Hierzu sollten nur alle Bedingungen und Modalitäten zur Aufnahme im Vorfeld geklärt werden. Wie zum Beispiel, die Zustimmung aller bestehender Gesellschafter, die Anpassung des Partnerschaftsvertrags, die Einrichtung der neuen Gesellschafter ins Partnerschaftsregister und die Klärung von Haftungsfragen und Kapitalbeteiligungen.

Es empfiehlt sich gegebenfalls ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um auch alle gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Weiter muss überprüft werden, ob die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der PartGmbB angepasst werden sollte.

PartGmbB Bedeutung: Wie verhält es sich bei neuen Mitarbeitern?

Ähnlich verhält es sich bei der Einstellung von Mitarbeitern in die PartGmbB. Dies kann Auswirkungen auf die VH haben, insbesondere im Hinblick auf die Deckungssummen und den Versicherungsschutz für die Mitarbeiter. Hier gilt folgende zu beachten:

  1. Deckungssummen – mit dem Anstieg von Mitarbeitern steigt in der Regel das Haftungsrisiko
  2. Versicherungsschutz für Mitarbeiter – es gilt zu klären inwieweit die Mitarbeiter im Versicherungsschutz einbezogen sind und welche Haftungsansprüche abgedeckt werden.
  3. Meldepflicht – es gilt den Versicherer zu informieren, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, um entsprechend die VH anzupassen.
  4. Risikomanagement – Schulungen von Mitarbeitern, um Fehler zu vermeiden.

Ida Stein und ihr Kollege stehen noch ganz am Anfang. Der Grundstein, die Idee der PartGmbB, ist gelegt. Jetzt geht es an die Umsetzung.

Unser Tipp: Rechtlichen Beistand, um den bestmöglichen PartGmbB Vertrag zu erstellen sowie einen Experten aus der Versicherungsbranche, der sich mit dem Thema Vermögensschadenhaftpflicht für freie Berufe, sowie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer auskennt, um ein allumfassendes Versicherungskonzept zu bekommen, mit dem du entspannt in die Zukunft blicken kannst.

Nicht suchen, sondern finden.

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