Grillen auf der Baustelle: Versicherungstechnisch erlaubt?

Grillen auf der Baustelle: Versicherungstechnisch erlaubt?

Es ist Feierabend. Was bietet sich nach getaner Arbeit besser an, als gemeinsam mit Kollegen den Tag ausklingen zu lassen. Etwa beim Grillen – und warum nicht gleich direkt auf der Baustelle, schließlich sind hier alle versammelt. Und Platz ist auch genug. Es wird schon nichts schief gehen, hat die letzten Male ja auch geklappt. In den meisten Fällen passiert auch tatsächlich nichts.

Grillen auf der Baustelle
Clemens Reusch
Clemens Reusch

Strafrechtliche Angelegenheiten im Fokus

Was aber, wenn doch genau dieser Fall eintritt und nicht nur der Grill selbst abfackelt, sondern auch Baumaterial oder gar Teile des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen werden? Die Schadenssumme schnellt dabei in der Regel steil nach oben. Wird dabei nicht nur der Feuerlöscher, sondern die Feuerwehr notwendig, entsteht häufig auch ein Folgeschaden durch Rauch und Löschwasser. Ganz klar, dabei handelt es sich um einen Sonderfall im Bereich Versicherungen und es muss geklärt werden, wer für den Schaden aufkommt.

Kein Fall für die Berufshaftpflicht

Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für alle am Bau beteiligten Unternehmen mit Schwerpunkt Architekten und Ingenieure deckt sämtliche Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden. Sollten Sie aber nicht hauptberuflich grillen oder als Koch an der Baustelle angestellt sein, wird das Eis schnell eine Schicht dünner.

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt, wie der Begriff bereits vermuten lässt, sämtliche beruflichen Risiken von Architekten und Ingenieuren ab. Da ein feierabendliches Grillfest aber nicht unter die Rubrik „berufliche Tätigkeiten“ fällt, kommt diese Versicherung hier auch nicht zum Tragen.

Schäden abwenden mit der richtigen Versicherung

Die Betriebshaftpflicht springt dann ein, wenn es um Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden geht. In der Regel ist diese Art der Versicherung bereits in die Berufshaftpflicht integriert – was aber natürlich von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein kann. Bei genauerer Betrachtung der Rahmenbedingungen des Szenarios wird aber schnell klar: Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nicht dafür geschaffen worden.

Der Clou an der Sache ist nämlich folgender: Sie grillen aller Wahrscheinlichkeit nach entweder in der Mittagspause (wenn Sie schnell sind) oder direkt nach Feierabend. In beiden Fällen wären Sie nur auf dem Hin- oder Retourweg zur Nahrungsaufnahme versichert, jedoch nicht während der eigentlichen Pause. Sie und Ihr Team befinden sich aber immer noch auf der Baustelle, sodass die Wegstrecke wegfällt und Sie genau genommen in diesen Zeiten nicht versichert sind.

In Pausen oder nach Feierabend sind Sie demnach als Privatperson auf dem Baugelände und auch entsprechend über die private Haftpflichtversicherung versichert. Diese deckt nämlich Schäden, die Sie als Grillmeister anrichten. Ob der Bauherr aber mit einer Grillerei auf seinem Gelände einverstanden ist, ist natürlich ein anderes Thema. Also diesen am besten auch einladen – so steigen die Chancen auf eine Erlaubnis. Und Letztere sollten Sie in jedem Fall einholen. Bei größeren Events am besten auch bei den unmittelbaren Nachbarn.

Sollten Sie sich zu diesem Thema nicht ganz sicher sein, ist es in jedem Fall ratsam, sich vor der Grillparty darüber zu informieren. Vorsicht ist immerhin besser als Nachsicht.

Die Versicherung für (angehende) Grillmeister

Grillen ist eine tolle Freizeitbeschäftigung, so viel steht fest. Die finanziellen Folgen, wenn es mal nicht so gut läuft, sind aber nicht zu vernachlässigen. Schnell können hier die Schäden in 6- oder 7-stellige Summen ausarten.

  • Schädigen Sie eine Person oder verursachen einen Schaden am Gebäude oder Baumaterial, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche Dritter. Auch dann, wenn Sie beispielsweise einen Kollegen beim Grillen verletzen und dieser nicht nur die Behandlungskosten beim Arzt ersetzt, sondern auch Schmerzensgeld haben möchte. Sie als Grillmeister sollten aber bereits im Vorfeld sicherstellen, dass die Höhe der Leistungen ausreichend gewählt ist. Auch individuelle Zusätze wie Invaliditätsrente oder Zuschüsse bei kosmetischen Operationen können in einen Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Sprechen Sie hierfür am besten Ihren Versicherungsberater an.
  • Sobald Sie sich selbst bei der Tätigkeit am Grill verletzen oder einem Familienangehörigen etwas passiert, ist eine private Unfallversicherung ratsam. Besser schon vorher, denn auch hier müssen diverse Parameter und Leistungen vereinbart werden. Verwechseln Sie die private aber nicht mit der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese leistet nämlich nicht bei Freizeitunfällen. Und Ihre Tätigkeit am Grill findet zwar am Arbeitsplatz statt, aber Mittagspause und Feierabend fallen in die Rubrik Freizeit.
  • Sie haben es mit den Grillanzündern etwas zu gut gemeint und einen Brand verursacht? In der Regel sind Brandschäden durch die Gebäude- oder, da sich das Objekt ja noch im Bau befindet, die Rohbauversicherung gedeckt. Hier kann es aber vorkommen, dass bei grober Fahrlässigkeit die Schadensleistung des Versicherers gekürzt wird. Unter diesen Begriff fällt etwa die Verwendung eines flüssigen Brandbeschleunigers.

Unsere 10 Tipps für stressfreies Grillen auf der Baustelle

Beim Grillen auf der Baustelle können zahlreiche Probleme entstehen. Diese reichen von der verbrannten Wurst bis zum brennenden Rohbau. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie als Grillmeister ein paar Gedanken im Hinterkopf behalten.

  1. Eine stabile und feuerfeste Standfläche verhindert, dass der Grill umkippen oder umliegende Bereiche versengen kann.
  2. Halten Sie einen Mindestabstand zu brennbaren Materialien ein. Dazu zählen neben offensichtlich brennbaren Stoffen auch Fassaden.
  3. Stellen Sie im Idealfall einen Feuerlöscher und eine Löschdecke, mindestens aber einen Eimer Wasser bereit. Denken Sie daran, Fettbrände aber nicht mit Wasser zu löschen.
  4. Der Grill sollte niemals unbeaufsichtigt sein – auch nicht auf einer Baustelle, auf welcher vermeintlich überhaupt nichts passieren kann.
  5. Auch wenn auf der Baustelle zahlreiche Brandbeschleuniger zugänglich sind, sollten Sie nur richtige Grillanzünder für das Entfachen des Feuers verwenden.
  6. Restglut muss nach dem Grillen unbedingt gelöscht werden. Glutnester können bis zu 72 Stunden bestehen. Entsorgen Sie Holzkohle erst, wenn diese abgekühlt ist.
  7. Stellen Sie den Grill an einem windgeschützten Ort auf, sodass kein Brand durch Funkenflug entstehen kann. Halten Sie außerdem Abstand von Büschen und Bäumen.
  8. Grillen Sie ausschließlich im Freien. In Innenräumen und selbst unter Markisen und Sonnenschirmen besteht Gefahr durch Kohlenmonoxid.
  9. Tragen Sie keine leicht entzündlichen Kleidungsstücke. Als Architekt oder Ingenieur im Anzug vor dem Grill? Stilvoll, aber ein absolutes No-Go.
  10. Löschen Sie das Grillgut nicht mit Bier. Damit sorgen Sie nur für erhöhte Rauchentwicklung und aufgewirbelte Asche, die sich direkt auf Steak und Bratwurst ablegt.

Video: Noch ein paar Tipps zum privaten Grillen

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Falls Sie anderen gerne möglichst gut versichert eine Bratwurst braten möchten oder gar einen Grill auf der Baustelle bedienen – wir sorgen dafür, dass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns einfach.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

FAQ

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.

Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?

Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.

„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)

Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).

Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).

» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.

  • Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
  • Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:

Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:

  • Personenschaden:

Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.

  • Sachschaden:

Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.

  • Vermögensschaden:

Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.

  • Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
  • Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
  • Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
Nicht suchen, sondern finden.

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