Architektenhaftpflicht und weitere Versicherungen für Architekten – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Die Entwicklung von kreativen Lösungen – für die Gesellschaft von morgen. Die Akzeptanz von “geht nicht” gibt es nicht, d.h. “was nicht passt, wird passend gemacht”. Getreu diesem Motto steht für uns an erster Stelle: Sich dem Thema des Kunden annehmen – zuhören und verstehen. Durchblick gewinnen. Danach geht es in die Planung einer optimalen Architektenhaftpflicht, um Sie als Architekten umfassend zu versichern und beraten zu können. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit Ihnen, denn nur dann kann eine angemessene Dienstleistung erfolgen. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie.
Stillstand ist gewiss in kreativen-, technischen- und wissenschaftlichen Branchen undenkbar. So gelingt es uns durch den engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern, dem BDB, VDSI, VDI, b.v.s. Sachverständigen und der BIngK stets am Zahn der Zeit zu sein – auch beim Thema Architekten versichern. Unmittelbar können wir auf Veränderungen reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
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Architektenhaftpflicht:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Architekten decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
JESSICA TOMSCHI
Vertrieb & Kundenbetreuung
ARCHITEKTENHAFTPFLICHT – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Seit dem 01.01.2018 unterstützt Jessica als angestellte Außendienstmitarbeiterin unser #TeamReusch. Sie kann durch ihr Fachwissen glänzen, denn sie ist nicht nur sympathisch, sie hat auch noch rund um die Absicherungen den totalen Durchblick. Jessica sagt, was sie denkt und trifft häufig ins Schwarze – sie weiß, was sie kann. Jessica verlässt gerne Ihre Komfortzone und probiert Neues aus, diese Flexibilität ermöglicht ihr, die Produkte vollumfänglich zu kennen.
Versicherungen für Architekten:
In jedem Fall bestens abgesichert
Architektenhaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist eine Versicherung, die sie vor Schadensersatzansprüchen schützt, die aus Fehlern oder Versäumnissen bei ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Insgesamt schützt die Berufshaftpflichtversicherung Architekten vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die in der Verantwortung des Architekten liegen oder mit ihrer Berufsausführung verbunden sind.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat den Zweck, Architekten vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, die aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen resultieren. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden ab und ist vergleichbar mit einer Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die an Eigentum von Auftraggebern entstehen könnten, sowie für andere Ansprüche Dritter. In der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten ist die Betriebshaftpflicht integriert.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Eine Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Fehler in der Planung oder Beratung entstehen. Diese Versicherung ist vor allem für Architekten wichtig, insbesondere bei umfassenden und exponierten Bauprojekten. Bei komplexen Projekten agieren häufig eine Vielzahl, von Fachleuten die Risiken von Fehlern und Versäumnissen steigen an, die dann zu Schäden führen, welche zur Folge finanziellen Verlusten haben.
Elektronikversicherung
Egal ob es sich um einen einfachen Laptop als Teil der Bürotechnik oder um Infrarot-Thermometer handelt, elektrische Geräte sind Bestandteil des Arbeitsalltags. Wenn wichtige Geräte ausfallen, kann dies den Betriebsablauf erheblich stören. Trotz fortschrittlicher Technik, fachgerechter Bedienung und regelmäßiger Wartung lassen sich Schäden nicht vollständig vermeiden. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch Schäden abdeckt, die sich nicht nur im Büro ereignen, sondern auch im Einsatz, wie z. B. auf der Baustelle.
Absicherung bei Cyberangriffen
Die Cyberschutzversicherung schützt vor Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden, die durch einen Cyberangriff das Architekturbüro lahmlegen können. Auch Architekturbüros bieten mit ihren sensiblen Informationen über Ihre Kunden und Projekte potenzielle Angriffsfläche und sind daher anfällig für Datendiebstahl, Hackerangriffe oder Cyberbedrohungen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Architekturbüro oder Architekt benötigt eine Rechtsschutzversicherung, um sich vor den finanziellen Risiken von rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen, die im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten entstehen könnten. Diese können von baurechtlichen Streitigkeiten, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten über Vertragsstreitigkeiten oder Berufshaftpflichtansprüche reichen.
Immer auf dem Laufenden:
Aktuelle Blogartikel zum Thema Architekten versichern
Architekten versichern als eines unserer Kerngebiete: Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen zum Thema Architekten versichern? Wir haben die Antworten.
Neben dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gibt es noch einige wichtige Dinge rund um den Versicherungsschutz für das Architekturbüro zu beachten. Lass dich daher durch Experten beraten, die sich täglich mit den speziellen Anforderungen deiner Berufsgruppe beschäftigen. Neben den klassischen Sach- und Rechtsschutzversicherung gilt es mittlerweile auch die Cyberrisiken mit zu beleuchten.
Die Architektenhaftpflicht ist eine Kombination aus Betriebs- und Berufshaftpflicht. Sie schützt dich vor den finanziellen Risiken aus fehlerhafter Planung und Beratungstätigkeiten.
Besonders zu beachten ist die sogenannten Spätschadenproblematik, da du als Architekt*in auch für Planungsfehler haftest, die schon Jahre zurückliegen können. Der Versicherer sollte sich daher mit deiner Berufsgruppe auskennen und das Thema Architektenhaftpflicht nicht erst seit gestern auf der Agenda haben.
Für kleinere Architekturbüros und Einzelkämpfer*innen mit einem Jahreshonorar von bis zu 50.000 Euro, liegen die Einstiegsprämien für eine Berufshaftpflichtversicherung bei ca. 900 Euro p.a. zzgl. Versicherungssteuer (19%). Die Prämien steigen dann mit zunehmenden Honoraren. Werden die Projekte lukrativer, werden sie auch meist komplexer und so empfiehlt sich die Anhebung der Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Bei sehr großen Architekturbüros mit hohen Deckungssummen kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.
Wie jede Haftpflichtversicherung gibt es auch innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung einen Ausschluss für vorsätzlich begangene Verstöße. Zudem kann es deckungsschädlich sein, wenn die Tätigkeit über das versicherte Berufsbild hinaus geht. Erbringt ein Architekt bspw. die Planungsleistung für eine Immobilie und übernimmt dann auch noch mit seinem eigenen Bauunternehmen die Bauausführung, so kann er eigene Planungsfehler in diesem Bauvorhaben nicht bei der Berufshaftpflichtversicherung geltend machen. Man spricht von einer Berufsbildüberschreitung.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.
Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.
ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.
Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von berechtigten Ansprüchen
- Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).
Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.
Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.
Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
2. Ihr Jahresnettoumsatz
3. Höhe der Deckungssummen
4. Höhe der Selbstbeteiligung
5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)
Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:
- Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
- Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
- „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)
Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.