Flexible Deckungssumme für maßgeschneiderten Versicherungsschutz

Eine flexible Deckungssumme für maßgeschneiderten Versicherungsschutz ermöglicht es Architekten, Planern und Bauingenieuren, ihre Versicherungspolice an ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken anzupassen. Die Deckungssumme bestimmt den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall leisten wird. Durch die Anpassung der Deckungssumme kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass er ausreichend geschützt ist, ohne unnötig hohe Prämien zu zahlen. Hier erfährst du alles über das Thema: Flexible Deckungssumme für Architekten und Ingenieure.

Flexible Deckungssumme für maßgeschneiderten Versicherungsschutz
Clemens Reusch
Clemens Reusch

Berufshaftpflichtversicherung meist nicht ausreichend

Die Möglichkeiten, sich als Architekt, Planer oder Bauingenieur sowohl rechtlich als auch finanziell abzusichern, sind vielfältig und unterscheiden sich jeweils in puncto Leistung und Kosten. Professionelle Beratung kann an dieser Stelle dabei helfen, im Versicherungsdschungel die richtigen Entscheidungen zu treffen und die passende Absicherung zu finden. Grob betrachtet stehen Ihnen drei verschiedene Optionen offen, mit denen Sie Ihre flexible Deckungssumme für maßgeschneiderten Versicherungsschutz anpassen können.

Während kleinere Bauprojekte häufig bereits durch die bestehende Jahresversicherung des Architekten, Planers oder Ingenieurs gedeckt werden, gibt es hier auch andere Größenordnungen, die einen Versicherungsschutz nach Maß voraussetzen. Umfangreiche Projekte bringen nämlich noch ganz andere Risiken mit sich, in Bereichen, in denen die notwendige Deckungssumme in entsprechende Höhen abdriftet. Risikoreiche Vorhaben setzen daher immer eine entsprechende Versicherung seitens der ausführenden Parteien voraus, welche nachgewiesen werden muss. In den wenigsten Fällen reicht dafür die konventionelle Berufshaftpflichtversicherung aus, sodass schnelles Handeln angesagt ist – bevor Sie auch nur einen Auftrag annehmen.

Einzelne Projekte durch eine flexible Deckungssumme absichern

Sie sind mit ihrer aktuellen Versicherungslage zufrieden und benötigen für Ihre laufenden Projekte keine höhere Deckungssumme? Ein Großprojekt wirft aber die gesamte versicherungstechnische Planung über den Haufen? Mit einer sogenannten Objektversicherung ist es möglich, dass Sie einzelne Projekte entsprechend absichern können – unabhängig von der laufenden Berufshaftpflichtversicherung. Die Objektversicherung nimmt dabei keinen Einfluss auf bereits vorhandene Verträge und kann als eigenständige Versicherungsleistung betrachtet werden. Die dabei erhöhte Deckungssumme bezieht sich nur auf das versicherte Objekt, an welchem Sie tätig sind. Alle anderen Vorhaben bleiben davon unberührt. Dadurch entstehen für Sie als Projektleiter gleich mehrere Vorteile.

  • Gewinne und Umsätze, die Sie durch das Großprojekt erzielen, haben keinen Einfluss auf die jährlichen Beiträge für Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Nicht selten sinken diese sogar, da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach weniger durch andere, kleinere Projekte umsetzen.
  • Mit einer Objektversicherung stellen Sie sicher, dass sowohl Ihr aktuelles Großprojekt versichert ist als auch alle weiteren Vorhaben wie gewohnt versichert bleiben.
  • Die Versicherung einzelner Objekte beziehungsweise Projekte ergibt vor allem dann Sinn, wenn die anderen Aufträge eine weitaus geringere Versicherungssumme voraussetzen.
  • Sind mehrere Unternehmen, ein Generalplaner oder eine ARGE am Projekt beteiligt, können die Kosten für die Einzelversicherung sogar untereinander aufgeteilt werden. Dadurch bleibt ein einheitlicher Versicherungsschutz bestehen und die Aufwände sind anteilig von den beteiligten Partnern zu entrichten.
  • Kommt bei einem Schadensfall die Objektversicherung zum Tragen, bleibt der Jahresvertrag der Haftpflichtversicherung unberührt.

Trotz der unkomplizierten Absicherungsmöglichkeit eines einzelnen Objekts oder Vorhabens liegen die Kosten für eine Objektversicherung aber meist deutlich höher als bei einer konventionellen Berufshaftpflicht. Die Risikostreuung kommt in diesem Fall nämlich nicht zu tragen, da nur ein einziges Objekt Ziel der Versicherung ist.

Maßgeschneiderte Erweiterung Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung

Eine weitere Möglichkeit, ein umfassendes Bauprojekt adäquat zu versichern, liegt in der Erweiterung Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Architekten oder Ingenieure. Dieser Vorgang läuft unkompliziert ab und die Deckungssumme kann jederzeit aufgestockt oder auch wieder reduziert werden. Der große Vorteil dieser Möglichkeit liegt darin, dass nicht nur ein einzelnes Bauvorhaben durch eine höhere Versicherungssumme gedeckt wird, sondern alle Projekte gleichermaßen – ab dem Zeitpunkt der Anpassung des Deckungsbeitrags.

Während auch hier die Pro-Seite überwiegt, ergibt sich daraus trotzdem ein Kontra: Die Beitragskosten werden ebenso erhöht. Dabei kommt eine Neuberechnung des Jahresumsatzes Ihres Unternehmens zum Tragen, woraus der neue Versicherungsbeitrag resultiert. Die Vorteile liegen aber auch bei dieser Methode klar auf der Hand.

  • Die Erweiterung Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem dann eine sinnvolle Option, wenn Sie an Wettbewerben teilnehmen, die eine bestimmte Deckungssumme fordern.
  • Eine Erhöhung der Deckungssumme empfiehlt sich außerdem, wenn Ihr Unternehmen einen erheblichen Anteil des Umsatzes mit dem Großprojekt erwirtschaften wird.

Bei Verhandlungsverfahren oder Wettbewerben ist es gar nicht zwingend notwendig, direkt die Deckungssummen aufzustocken. Oftmals ist hier bereits eine Bestätigung des Versicherers über eine höhere mögliche Summe ausreichend. Daraus resultiert der große Vorteil, vorerst den laufenden Vertrag nicht ändern zu müssen. Darüber hinaus werden erst dann höhere Versicherungsbeiträge fällig, wenn Ihr Unternehmen letzten Endes den Zuschlag erhält und das Projekt beginnt.

Deckungssumme per Anschlussversicherung aufstocken

Die sogenannte Anschluss- oder Exzedentenversicherung kann als Topping oder Sahnehäubchen zur bereits bestehenden Berufshaftpflichtversicherung betrachtet werden. Die Jahresversicherung bleibt dabei einfach unverändert und die Versicherungssumme bleibt ebenso erhalten. Die Anschlussversicherung erweitert jedoch diesen Basis-Schutz und kann neben Ihrer konventionellen Versicherung komfortabel hinzugebucht werden. Dadurch eröffnen sich für Sie als Architekten oder Bauingenieur interessante Möglichkeiten.

  • Sie benötigen für die Exzedentenversicherung keinen zusätzlichen Versicherer, sondern können diese direkt zu ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dadurch bleiben alle Verträge in einer Hand und bei einem möglichen Schaden wird die Abwicklung nicht unnötig verkompliziert.
  • Diese Art der Versicherung ist meist preisgünstig, da bei geringfügigen Schäden ohnehin die Berufshaftpflichtversicherung einspringt. Erst bei Beträgen, die deren Deckungssumme übersteigen, kommt die Anschlussversicherung zum Tragen.

Eine Anschlussversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie nur bei bestimmten Projekten eine höhere Deckungssumme benötigen. Oftmals empfiehlt es sich dabei, auf diese eher unbekannte Methode zu setzen und nicht direkt die Deckung Ihrer Berufshaftpflicht für teures Geld zu erhöhen.

Welche Option passt für mich am besten? – Flexible Deckungssumme für Architekten und Ingenieure

Zuerst sollten Sie der Frage nachgehen, wie häufig Ihr Unternehmen an größeren Projekten arbeitet. Darüber hinaus ist es sinnvoll, am besten zusammen mit Ihrem Versicherungsberater die möglichen Risiken abzuwägen, die im Laufe Ihrer Tätigkeit eintreten können.

Nehmen Sie ausschließlich an einem Wettbewerb teil oder arbeiten ausnahmsweise an einem umfangreichen Projekt, empfiehlt sich pauschal eine Objektversicherung. Rechnen Sie jedoch damit, zukünftig vermehrt Aufträge in umfassenderen Größenordnungen anzunehmen, ist eine Exzedentenversicherung meist die kostengünstigere Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung.

FAQ

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.

Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?

Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.

„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)

Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).

Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).

» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.

  • Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
  • Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:

Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:

  • Personenschaden:

Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.

  • Sachschaden:

Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.

  • Vermögensschaden:

Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.

  • Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
  • Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
  • Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
Nicht suchen, sondern finden.

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