Verjährung

Was bedeutet Verjährung? Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfristen sind gesetzlich geregelt, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt (§195 BGB). Es gibt jedoch für unterschiedliche Fälle abweichende Regelungen, so verjähren Mängelansprüche beim Werkvertrag bei einem Bauwerk in fünf Jahren, Schadensersatzansprüche, die bspw. auf vorsätzlicher Körperverletzung beruhen, erst nach 30 Jahren. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können die erhobene Ansprüche zurückgewiesen werden.



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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