Schadenarten

Welche Schadenarten gibt es? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt drei Schadenarten, und zwar den

  • Personenschaden: Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen,
  • Sachschaden: Beschädigung, Verderben, Vernichtung sowie Abhandenkommen von Sachen,
  • Vermögensschaden: hierbei sind zu unterscheiden:

––»Echter« Vermögensschaden: Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten (z. B. Verlust einer finanziellen Förderung)

––Vermögensfolgeschaden (»unechter Vermögensschaden«): Für den Vermögensschaden war ein Personen- oder Sachschaden ursächlich (z. B. Heilbehandlungskosten)



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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