Prüfvermerk
- 9. Oktober 2023
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Ein Prüfvermerk stellt grundsätzlich nur den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen- und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar. Der Prüfvermerk ist kein Anerkenntnis des Rechnungsbetrages im Verhältnis des Bauherrn zu dem betreffenden Auftragnehmer. Entsprechend kann der Bauhandwerker sich nicht auf den festgestellten Betrag zu seinen Gunsten berufen. Der Prüfvermerk hat lediglich Bedeutung für das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Architekt. Das Ergebnis kann vom Auftraggeber trotzdem bestritten werden, z.B. was ermittelte Mengenansätze betreffen.