Innenverhältnis

Wozu dient im Versicherungswesen der Begriff Innenverhältnis?

Grundsätzlich steht das Innenverhältnis für das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem zu Vertretenem. Das Innenverhältnis bezieht sich in der Versicherungswelt auf den Versicherungsvertrag vom Dienstleister, also dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. Es dient dazu, den rechtlichen Umgang der unterschiedlichen Parteien sowie die Regelungen untereinander eindeutig zu clustern.

Das Außenverhältnis wäre dann zwischen Versicherungsnehmer und einem Dritten, der geschädigt wurde oder Anspruchssteller ist.

Für das Innenverhältnis von Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen werden zunächst die Rechte und Pflichten konkretisiert, um auf diesem Grundkonsens miteinander einen vertrauensvollen Vertrag abzuschließen. Der Versicherungsnehmer ist all seinen Verpflichtungen nachgekommen, wenn die Zahlung der Prämien stets erfolgte, alle Angabe bei Vertragsabschluss korrekt sind sowie die Bekanntgabe von Schäden oder Schadensfällen. Entspricht alles der rechtmäßigen Wahrheit und es gibt keine Abweichungen, steht dem Innenverhältnis der beiden Parteien nichts im Weg.

So gilt es für das Versicherungsunternehmen dem Leistungsversprechen nachzukommen und im Schadensfall entsprechend zu leisten. Beide Parteien sollten die Bedingungen und Regelungen kennen, auf dessen Grundlage die rechtlichen Bewertungen von Ansprüchen und die Durchsetzung von Rechten und Pflichten beruhen. Sollte es zu Vertragsverletzungen kommen, steht dem Versicherer zum Beispiel das Recht zu, Leistungen zu kürzen oder zu streichen.



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