HOAI Leistungsphasen

Was genau sind die HOAI-Leistungsphasen? Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.

Die Leistungsphasen nach HOAI dienen zur strukturierten Abwicklung von Bauprojekten und umfassen insgesamt neun Phasen.

  1. Grundlagenermittlung – dient zur Analyse der Rahmenbedingen und Festlegung der Zielsetzung des Bauvorhabens.
  2. Vorplanung – Erarbeitung erster Entwurfskonzepte und Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen.
  3. Entwurfsplanung – Ausarbeitung des genehmigungsfähigen Entwurfs inklusive Kostenberechnung.
  4. Genehmigungsplanung -Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung.
  5. Ausführungsplanung -Detaillierte Planung der Ausführung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
  6. Vorbereitung der Vergabe – Auswahl der ausführenden Unternehmen und Vorbereitung der Vergabe.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe – Unterstützung bei der Vergabe der Bauleistungen.
  8. Objektüberwachung – Überwachung der Bauausführung und Kontrolle der Qualität.
  9. Objektbetreuung und Dokumentation – Unterstützung bei der Abnahme, Mängelbeseitigung und Dokumentation des Projekts.

Grundsätzlich können die Leistungsphasen nach HOAI auch einzeln beauftragt und durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie als Bauherr oder Auftraggeber die Möglichkeit haben, nur bestimmte Leistungsphasen eines Architekten oder Ingenieurs zu beauftragen, je nach Bedarf und Projektumfang.

Hier gilt zu beachten, dass die HOAI eine Mindestabfolge der Leistungsphasen vorsieht, da sie aufeinander aufbauen und eine sinnvolle Abwicklung des Bauprojekts gewährleisten. Werden die Leistungsphasen losgelöst voneinander angegangen, sollte dies im Vorfeld durch Absprache zwischen den Parteien sprich Auftraggeber und Architekt/Ingenieur erfolgen.



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