Anderkonto

Woher kommt der Begriff und was ist ein Anderkonto? Gehört dieser Kontotyp zur Gattung eines klassischen Kontos?

Ein Anderkonto ist ein Konto, auf dem Gelder von Dritten verwaltet werden. Zum Beispiel kann ein Anwalt diese Art Konto nutzen, um Gelder von seinen Mandanten zu halten. Der Begriff stammt aus dem deutschen Recht und wird oft im Zusammenhang mit Treuhandkonten verwendet. Das Anderkonto ist eine Unterform des Treuhandkontos und unterscheidet sich vom klassischen Girokonto.

Was ist denn dann überhaupt ein Treuhandkonto? Ein Treuhandkonto ist ein Konto, auf das Gelder von einer Partei überwiesen werden, die dann von einer anderen Partei für einen bestimmten Zweck oder Zeitraum gehalten werden. Der Treuhänder hat die Verantwortung, die Gelder in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Treuhandvertrags zu verwalten. Dem Treuhandkonto liegen keine besonderen juristischen Regeln vor.

Rechtliche Regelungen beim Anderkonto

Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein spezielles Bankkonto, welches ein Anwalt, Notar oder Steuerberater verwaltet. Dort können Gelder verwahrt werden, die nicht dem Kontoinhaber gehören, sondern einem Mandanten oder einer anderen Partei, für die der Anwalt oder Notar tätig ist. Die juristischen Regelungen des Anderkonto sind in den jeweiligen Berufsordnungen der Anwälte, Notare und Steuerberater sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Folgende Berufsgrppen übernehmen in der Regel die Verwaltung und Abwicklung von Anderkonten:

  • Rechtsanwälten
  • Notaren
  • Wirtschaftsprüfern
  • Steuerberatern
  • Insolvenz- oder Zwangsverwaltern

 



Nicht suchen, sondern finden.

Scan the code

MÖCHTEST DU UNS SCHON VERLASSEN?

FALLS DU FRAGEN HAST, KONTAKTIERE UNS DOCH EINFACH!

06103 - 38 64 33 5

MÖCHTEST DU MIT UNSEREM NEWSLETTER AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN?