AAB

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (SWR – Berufen)

Was versteht man unter Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)? Insbesondere die Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung bei Berufen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen sind vertragliche Regelungen, die zwischen einem Dienstleister (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und seinem Mandanten vereinbart werden. Sie legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Dienstleistung fest.

Eine wichtige Bestimmung in den AAB ist die Haftungsbegrenzung. Diese ermöglicht es dem Dienstleister, seine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung entstehen könnten, zu begrenzen. Die Haftungsbegrenzung kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Begrenzung der Haftung auf einen bestimmten Geldbetrag oder die Vereinbarung von Haftungsausschlüssen für bestimmte Arten von Schäden.

Die Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung in den AAB von Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist jedoch in der Regel eingeschränkt. Diese Berufsgruppen unterliegen spezifischen berufsrechtlichen Regelungen, die die Haftungsbegrenzung reglementieren.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung dient dazu, mögliche Schäden abzudecken, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen könnten.

Die Haftungsbegrenzung in den AAB dieser Berufsgruppen ist in der Regel auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Das bedeutet, dass der Dienstleister für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, in der Regel uneingeschränkt haftet. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftung jedoch begrenzt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Haftungsbegrenzung in den AAB von Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, die konkreten Bestimmungen in den AAB des jeweiligen Dienstleisters zu prüfen.



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