Sifa versichern – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Wer im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz tätig ist, trägt eine große Verantwortung. Unternehmen verlassen sich täglich auf den Rat von Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierzu zählen auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), wie auch die Brandschutz-, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten.
Wir verstehen uns als Partner Ihres Berufsstands und können durch unsere Erfahrung und unser Knowhow Ihre berufsspezifischen Risiken analysieren und so den Versicherungsschutz optimal gestalten. Genauso wie wir über die Leistungen der jeweiligen Versicherungslösen sprechen, zeigen wir auch die Grenzen des Versicherungsschutzes auf. Jeder sollte sein individuelles unternehmerisches Risiko kennen.
„Weil Versicherung eine Mischung aus Expertise und Vertrauen ist, freuen wir uns mit der Agentur Reusch und HDI einen verlässlichen Partner zu haben.“
Prof. Dr. Arno Weber
Vorstandsvorsitzender VDSI
Hinweis
Durch den engen Austausch mit unserem Kooperationspartner, dem VDSI, gelingt es uns stets am Zahn der Zeit Ihrer Berufsgruppe zu sein. Unmittelbar können wir auf Veränderungen innerhalb der Berufsgruppe oder der Gesetzeslage reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
Unser Kooperationspartner: DER VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
Über den VDSI steht Ihnen ein breites, professionelles Netzwerk bereit. Allen Mitgliedern wird eine Plattform geboten, auf der sie sich fachlich austauschen und vernetzen können – sowohl vor Ort, als auch bundesweit und mit internationalen Partnern. Der VDSI engagiert sich für eine fachgerechte Ausbildung und qualifizierte Weiterbildung in den entsprechenden Fachgebieten. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und anderen allgemeinen Regeln, die sich mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit befassen stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Informieren Sie sich und werden Sie Mitglied: www.vdsi.de
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Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit versichern:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
BERNHARD HORN
Vertrieb & Kundenbetreuung
SIFA VERSICHERN – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Bernhard unterstützt das #TeamReusch seit dem 01.09.2016. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hat sich Bernhard über zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen mittlerweile einen Expertenstatus in der Absicherung von Architektur- und Ingenieurbüros erarbeitet. Er betreut insbesondere die Mitglieder der größten Verbände, v.a. zu nennen ist der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) sowie die Bundesingenieurkammer. Bernhard zeichnet ein hohes Engagement und ein freundlicher Kundenumgang aus.
Versicherungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
In jedem Fall bestens abgesichert
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Sicherheitsfachkräfte (SIFA) schützt diese vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dies kann beispielsweise bei Fehlern oder Versäumnissen bei der Sicherheitsberatung oder -überwachung der Fall sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, um die finanzielle Existenz der SIFA zu sichern.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sicherheitsfachkräfte ebenfalls wichtig, da sie sie vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt, die sich aus ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben können. Dies kann beispielsweise Schäden an Dritten oder deren Eigentum umfassen, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, die aus solchen Vorfällen resultieren, um die finanzielle Existenz der Sicherheitsfachkräfte zu schützen.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Die Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) wichtig sein kann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Sicherheitskonzepte und -pläne für bestimmte Objekte erstellen. Diese Versicherung schützt den SIFA vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen ergeben können. Wenn beispielsweise ein Sicherheitskonzept für ein Objekt Mängel aufweist und dadurch ein Schaden entsteht, können Ansprüche gegen den SIFA geltend gemacht werden.
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) sinnvoll sein, wenn sie über elektronische Geräte oder Ausrüstung verfügen, die für ihre berufliche Tätigkeit unverzichtbar sind. Dies kann beispielsweise Überwachungstechnologie, Sicherheitssysteme oder elektronische Messgeräte umfassen. Eine Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen ab, die durch verschiedene Ursachen wie Bedienungsfehler, Kurzschluss, Diebstahl oder Vandalismus entstehen können.
Absicherung bei Cyberangriffen
Sicherheitsfachkräfte können von Cyberangriffen betroffen sein, insbesondere wenn sie mit sensiblen Daten oder Sicherheitssystemen arbeiten. Eine Cyber-Versicherung kann daher sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen von Cyberangriffen abzusichern. Diese Versicherung kann verschiedene Aspekte abdecken, wie z.B. die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Behebung von Sicherheitslücken, die Abwehr von Erpressungsversuchen (z.B. Ransomware), Haftungsansprüche von Kunden oder die Kosten für die Krisenkommunikation.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) von Interesse sein, da sie rechtliche Unterstützung und finanzielle Absicherung in Rechtsstreitigkeiten bieten kann. Als SIFA können Sie in verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sein, sei es im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Haftungsfragen oder anderen rechtlichen Konflikten. Eine Rechtschutzversicherung kann die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben übernehmen, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre rechtlichen Ansprüche zu vertreten.
Immer auf dem Laufenden:
Aktuelle Blogartikel für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.
Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen. Bei den Ingenieuren werden die einzelnen Fachgebiete in Tarifklassen unterteilt, somit wird einem eher schadenträchtigen Fachgebiet eine höhere Prämie zugewiesen, als einem Fachgebiet mit geringerer Schadensbelastung.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.
Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.
ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben, stornieren wir den Vertrag taggenau ab Eingang Ihrer Mitteilung. Über das Jahr zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.
Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von berechtigten Ansprüchen
- Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).
Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.
Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf entstehen können.
Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.
Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
2. Ihr Jahresnettoumsatz
3. Höhe der Deckungssummen
4. Höhe der Selbstbeteiligung
5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)
Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:
- Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
- Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
- „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)
Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.