Sifa versichern – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Wer im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz tätig ist, trägt eine große Verantwortung. Unternehmen verlassen sich täglich auf den Rat von Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierzu zählen auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), wie auch die Brandschutz-, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten.
Wir verstehen uns als Partner Ihres Berufsstands und können durch unsere Erfahrung und unser Knowhow Ihre berufsspezifischen Risiken analysieren und so den Versicherungsschutz optimal gestalten. Genauso wie wir über die Leistungen der jeweiligen Versicherungslösen sprechen, zeigen wir auch die Grenzen des Versicherungsschutzes auf. Jeder sollte sein individuelles unternehmerisches Risiko kennen.
„Weil Versicherung eine Mischung aus Expertise und Vertrauen ist, freuen wir uns mit der Agentur Reusch und HDI einen verlässlichen Partner zu haben.“
Prof. Dr. Arno Weber
Vorstandsvorsitzender VDSI
Hinweis
Durch den engen Austausch mit unserem Kooperationspartner, dem VDSI, gelingt es uns stets am Zahn der Zeit Ihrer Berufsgruppe zu sein. Unmittelbar können wir auf Veränderungen innerhalb der Berufsgruppe oder der Gesetzeslage reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
Unser Kooperationspartner: DER VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
Über den VDSI steht Ihnen ein breites, professionelles Netzwerk bereit. Allen Mitgliedern wird eine Plattform geboten, auf der sie sich fachlich austauschen und vernetzen können – sowohl vor Ort, als auch bundesweit und mit internationalen Partnern. Der VDSI engagiert sich für eine fachgerechte Ausbildung und qualifizierte Weiterbildung in den entsprechenden Fachgebieten. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und anderen allgemeinen Regeln, die sich mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit befassen stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Informieren Sie sich und werden Sie Mitglied: www.vdsi.de
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Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit versichern:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
BERNHARD HORN
Vertrieb & Kundenbetreuung
SIFA VERSICHERN – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Bernhard unterstützt das #TeamReusch seit dem 01.09.2016. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hat sich Bernhard über zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen mittlerweile einen Expertenstatus in der Absicherung von Architektur- und Ingenieurbüros erarbeitet. Er betreut insbesondere die Mitglieder der größten Verbände, v.a. zu nennen ist der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) sowie die Bundesingenieurkammer. Bernhard zeichnet ein hohes Engagement und ein freundlicher Kundenumgang aus.
Versicherungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
In jedem Fall bestens abgesichert
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Sicherheitsfachkräfte (SIFA) schützt diese vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dies kann beispielsweise bei Fehlern oder Versäumnissen bei der Sicherheitsberatung oder -überwachung der Fall sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, um die finanzielle Existenz der SIFA zu sichern.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sicherheitsfachkräfte ebenfalls wichtig, da sie sie vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt, die sich aus ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben können. Dies kann beispielsweise Schäden an Dritten oder deren Eigentum umfassen, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, die aus solchen Vorfällen resultieren, um die finanzielle Existenz der Sicherheitsfachkräfte zu schützen.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Die Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) wichtig sein kann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Sicherheitskonzepte und -pläne für bestimmte Objekte erstellen. Diese Versicherung schützt den SIFA vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen ergeben können. Wenn beispielsweise ein Sicherheitskonzept für ein Objekt Mängel aufweist und dadurch ein Schaden entsteht, können Ansprüche gegen den SIFA geltend gemacht werden.
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) sinnvoll sein, wenn sie über elektronische Geräte oder Ausrüstung verfügen, die für ihre berufliche Tätigkeit unverzichtbar sind. Dies kann beispielsweise Überwachungstechnologie, Sicherheitssysteme oder elektronische Messgeräte umfassen. Eine Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen ab, die durch verschiedene Ursachen wie Bedienungsfehler, Kurzschluss, Diebstahl oder Vandalismus entstehen können.
Absicherung bei Cyberangriffen
Sicherheitsfachkräfte können von Cyberangriffen betroffen sein, insbesondere wenn sie mit sensiblen Daten oder Sicherheitssystemen arbeiten. Eine Cyber-Versicherung kann daher sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen von Cyberangriffen abzusichern. Diese Versicherung kann verschiedene Aspekte abdecken, wie z.B. die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Behebung von Sicherheitslücken, die Abwehr von Erpressungsversuchen (z.B. Ransomware), Haftungsansprüche von Kunden oder die Kosten für die Krisenkommunikation.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) von Interesse sein, da sie rechtliche Unterstützung und finanzielle Absicherung in Rechtsstreitigkeiten bieten kann. Als SIFA können Sie in verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sein, sei es im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Haftungsfragen oder anderen rechtlichen Konflikten. Eine Rechtschutzversicherung kann die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben übernehmen, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre rechtlichen Ansprüche zu vertreten.
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Aktuelle Blogartikel für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.
Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?
Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.
„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)
Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).
Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).
» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.
- Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
- Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:
Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:
- Personenschaden:
Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.
- Sachschaden:
Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.
- Vermögensschaden:
Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.
- Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
- Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
- Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.