Sifa versichern – so sichern Sie Ihr Tätigkeitsfeld umfassend ab
Wer im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz tätig ist, trägt eine große Verantwortung. Unternehmen verlassen sich täglich auf den Rat von Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierzu zählen auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), wie auch die Brandschutz-, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten.
Wir verstehen uns als Partner Ihres Berufsstands und können durch unsere Erfahrung und unser Knowhow Ihre berufsspezifischen Risiken analysieren und so den Versicherungsschutz optimal gestalten. Genauso wie wir über die Leistungen der jeweiligen Versicherungslösen sprechen, zeigen wir auch die Grenzen des Versicherungsschutzes auf. Jeder sollte sein individuelles unternehmerisches Risiko kennen.
„Weil Versicherung eine Mischung aus Expertise und Vertrauen ist, freuen wir uns mit der Agentur Reusch und HDI einen verlässlichen Partner zu haben.“
Prof. Dr. Arno Weber
Vorstandsvorsitzender VDSI
Hinweis
Durch den engen Austausch mit unserem Kooperationspartner, dem VDSI, gelingt es uns stets am Zahn der Zeit Ihrer Berufsgruppe zu sein. Unmittelbar können wir auf Veränderungen innerhalb der Berufsgruppe oder der Gesetzeslage reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.
Unser Kooperationspartner: DER VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
Über den VDSI steht Ihnen ein breites, professionelles Netzwerk bereit. Allen Mitgliedern wird eine Plattform geboten, auf der sie sich fachlich austauschen und vernetzen können – sowohl vor Ort, als auch bundesweit und mit internationalen Partnern. Der VDSI engagiert sich für eine fachgerechte Ausbildung und qualifizierte Weiterbildung in den entsprechenden Fachgebieten. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und anderen allgemeinen Regeln, die sich mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit befassen stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Informieren Sie sich und werden Sie Mitglied: www.vdsi.de
Neugierig geworden?
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht.
Neugierig geworden?
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht.
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit versichern:
Mit unserem Know-how stets umfassend abgesichert
Branchenkenntnisse
Unser Team verfügt über umfassende Branchenkenntnisse, sodass wir die Risiken, die mit Ihrem Beruf verbunden sind, bestmöglich abschätzen können.
Mehr als nur Kundenservice
Im Schadensfall zählt oft jede Minute. Unser Team bietet nicht nur kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung, sondern handelt auch proaktiv, um Ihre Risiken besser bewerten und absichern zu können.
Maßgeschneiderte Lösungen
Mit individuellen und innovativen Lösungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit decken wir ganz spezifische Risiken und Bedürfnisse ab.
BERNHARD HORN
Vertrieb & Kundenbetreuung
SIFA VERSICHERN – IHR ANSPRECHPARTNER IST FÜR SIE DA.
Bernhard unterstützt das #TeamReusch seit dem 01.09.2016. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hat sich Bernhard über zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen mittlerweile einen Expertenstatus in der Absicherung von Architektur- und Ingenieurbüros erarbeitet. Er betreut insbesondere die Mitglieder der größten Verbände, v.a. zu nennen ist der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) sowie die Bundesingenieurkammer. Bernhard zeichnet ein hohes Engagement und ein freundlicher Kundenumgang aus.
Versicherungen für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
In jedem Fall bestens abgesichert
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Sicherheitsfachkräfte (SIFA) schützt diese vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dies kann beispielsweise bei Fehlern oder Versäumnissen bei der Sicherheitsberatung oder -überwachung der Fall sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, um die finanzielle Existenz der SIFA zu sichern.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sicherheitsfachkräfte ebenfalls wichtig, da sie sie vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt, die sich aus ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben können. Dies kann beispielsweise Schäden an Dritten oder deren Eigentum umfassen, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten, die aus solchen Vorfällen resultieren, um die finanzielle Existenz der Sicherheitsfachkräfte zu schützen.
Objektbezogene Planungshaftpflicht
Die Objekt- oder Planungshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) wichtig sein kann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Sicherheitskonzepte und -pläne für bestimmte Objekte erstellen. Diese Versicherung schützt den SIFA vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen ergeben können. Wenn beispielsweise ein Sicherheitskonzept für ein Objekt Mängel aufweist und dadurch ein Schaden entsteht, können Ansprüche gegen den SIFA geltend gemacht werden.
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) sinnvoll sein, wenn sie über elektronische Geräte oder Ausrüstung verfügen, die für ihre berufliche Tätigkeit unverzichtbar sind. Dies kann beispielsweise Überwachungstechnologie, Sicherheitssysteme oder elektronische Messgeräte umfassen. Eine Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen ab, die durch verschiedene Ursachen wie Bedienungsfehler, Kurzschluss, Diebstahl oder Vandalismus entstehen können.
Absicherung bei Cyberangriffen
Sicherheitsfachkräfte können von Cyberangriffen betroffen sein, insbesondere wenn sie mit sensiblen Daten oder Sicherheitssystemen arbeiten. Eine Cyber-Versicherung kann daher sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen von Cyberangriffen abzusichern. Diese Versicherung kann verschiedene Aspekte abdecken, wie z.B. die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Behebung von Sicherheitslücken, die Abwehr von Erpressungsversuchen (z.B. Ransomware), Haftungsansprüche von Kunden oder die Kosten für die Krisenkommunikation.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung kann für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs) von Interesse sein, da sie rechtliche Unterstützung und finanzielle Absicherung in Rechtsstreitigkeiten bieten kann. Als SIFA können Sie in verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sein, sei es im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Haftungsfragen oder anderen rechtlichen Konflikten. Eine Rechtschutzversicherung kann die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben übernehmen, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre rechtlichen Ansprüche zu vertreten.
Immer auf dem Laufenden:
Aktuelle Blogartikel für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das denken unsere Klienten über uns
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Agentur Reusch und war immer begeistert von der Professionalität und dem Fachwissen. Sie nehmen sich die Zeit, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu verstehen und bieten die passende Lösung.
Auch im Schadenfall wird man bei der Agentur Reusch top betreut und nicht alleine gelassen. Ich fühle mich super aufgehoben und kann die Agentur nur weiterempfehlen.
Clemens ist der Mann für Ingenieure. Seit mehr als 15 Jahren betreut er mich und steht mir mit Rat und Tat für meine unterschiedlichen Unternehmen zur Seite. Seinen Durchblick und Wissen schätze ich sehr. Lösungen sind stets bereit. Zahlreiche Empfehlungen habe ich in meinem Netzwerk ausgesprochen und die Rückmeldungen zu seinen Seminaren und Beratungen waren durch die Bank sehr positiv.
So wie Sie als Experte beraten, planen und unterstützen, benötigen Sie ebenfalls einen Experten, der Sie vollumfänglich absichert! Sie haben noch niemanden, mit dem Sie sich darüber austauschen können? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Schaden entsteht. Typisch sind Beratungsfehler, Planungsfehler, fehlerhafte Gutachten, Fristversäumnisse oder falsche fachliche Einschätzungen. Gerade bei beratenden, prüfenden oder planenden Berufen geht es häufig nicht um beschädigte Gegenstände, sondern um finanzielle Nachteile beim Auftraggeber.
Zusätzlich prüft der Versicherer, ob ein Anspruch überhaupt berechtigt ist. Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vereinbarten Deckung reguliert, unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Vorsatz, reine Nachbesserung oder spezielle Risiken wie Cyber, Datenschutz oder Schutzrechte sind nicht automatisch enthalten.
Welche Personen und Gesellschaften sind über Ihre Berufshaftpflichtversicherung mitversichert?
Versichert ist nicht automatisch jede Person, die an einem Auftrag beteiligt ist. Maßgeblich ist, wer im Vertrag als Versicherungsnehmer genannt wird und welche Personen ausdrücklich mitversichert sind. Bei Einzelunternehmen betrifft das meist die selbstständige Person selbst, bei Gesellschaften die jeweilige Rechtsform, etwa GmbH, GbR, PartG oder PartG mbB. Angestellte sind in aller Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit eingeschlossen.
Bei freien Mitarbeitern, Subunternehmern oder externen Spezialisten lohnt sich ein genauerer Blick. Deren Haftung ist nämlich oft nicht ohne Weiteres mitversichert. Ändern sich Rechtsform, Tätigkeiten oder Projektstruktur, sollte die Police stets ebenfalls mit angepasst werden.
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen Sie immer dann, wenn aus Ihrer beruflichen Leistung ein größerer finanzieller Schaden entstehen kann. Für einige Berufe ist sie ohnehin vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, viele Ärzte sowie je nach Kammer- und Landesrecht auch für Architekten und Ingenieure. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht kann sie im Alltag eine wesentliche Rolle spielen. Das gilt zum Beispiel für Sachverständige, IT-Berater, Unternehmensberater, Projektsteuerer oder technische Dienstleister. Viele Auftraggeber verlangen zudem ohnehin einen Versicherungsnachweis, bevor ein Projekt beginnt.
Woran merke ich, dass ich die richtige Deckung habe?
Eine passende Berufshaftpflicht erkennen Sie in der Regel nicht am Produktnamen, sondern am Inhalt. Ihre tatsächliche Tätigkeit muss detailliert beschrieben sein. „Beratung“ klingt zwar breit, reicht aber oft nicht aus, wenn Sie Gutachten erstellen, die technische Planung übernehmen, Bauüberwachung leisten oder IT-Projekte umsetzen. Auch die richtige Person oder Gesellschaft muss im Vertrag ersichtlich sein.
Dazu kommen Mitarbeiter, freie Kräfte, Subunternehmer, Auslandstätigkeiten, Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und mögliche Ausschlüsse. Eine gute Police passt zu dem, was Sie wirklich tun. Nicht nur zu dem, was auf Ihrer Visitenkarte steht.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor allem bei Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Betrieb. Ein Besucher stürzt im frisch gewischten Büro, bei einem Termin wird fremdes Eigentum beschädigt oder ein Mitarbeiter verursacht vor Ort einen Schaden. Die Berufshaftpflicht greift dagegen bei Fehlern aus der fachlichen Leistung. Dazu zählen Beratungsfehler, Planungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Gutachten oder falsche fachliche Bewertungen.
Kurz gesagt: Die Betriebshaftpflicht betrifft das betriebliche Umfeld, die Berufshaftpflicht die berufliche Verantwortung. Viele Büros, Praxen, Kanzleien oder Sachverständige brauchen deshalb eine passende Kombination.
Was passiert, wenn ich meine Selbstständigkeit beende?
Mit dem letzten Auftrag verschwindet das Haftungsrisiko nicht einfach. Viele berufliche Fehler zeigen sich erst später. Ein Gutachten wird nach Monaten angegriffen, ein Planungsfehler fällt erst in der Ausführung auf oder eine Beratung führt später zu finanziellen Folgen. Deshalb sollten Sie die Berufshaftpflicht nicht vorschnell kündigen.
Wichtig sind Nachhaftung, Rückwärtsdeckung und gegebenenfalls eine Run-off-Lösung für Altaufträge. Bei Kammerberufen kommt der berufliche Status dazu. Wer weiterhin zugelassen oder bestellt ist, kann auch weiterhin Versicherungsschutz benötigen.
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine feste Summe gibt es dafür nicht. Die Kosten hängen stark von Beruf, Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme, Selbstbehalt und Schadenrisiko ab. Ein risikoarmer Solo-Berater zahlt oft deutlich weniger als ein Ingenieurbüro mit mehreren Mitarbeitern oder eine Praxis mit hohem Haftungspotenzial. Auch Vorschäden, Auslandstätigkeiten, freie Mitarbeiter oder besondere Zusatzbausteine können den Beitrag erhöhen.
Niedrige Kosten sind aber längst nicht alles, wenn die Police im Schadenfall dann gar nicht zur Tätigkeit passt. Sinnvoller ist eine Absicherung, die realistisch zum eigenen Arbeitsalltag und zu den möglichen Schadenhöhen passt.
Wonach richtet sich der Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Risiko, das versichert werden soll. Eine einfache Beratungstätigkeit wird anders bewertet als technische Planung, Gutachtenerstellung, Steuerberatung, medizinische Behandlung oder komplexe IT-Projekte. Auch Umsatz, Mitarbeiterzahl und Projektgröße spielen eine Rolle. Je mehr Verantwortung Sie übernehmen, desto höher kann das Risiko ausfallen.
Weitere Faktoren sind Deckungssumme, Selbstbehalt, Schadenverlauf, Nachhaftung, Auslandstätigkeit sowie Zusatzbausteine wie Cyber- oder Datenschutzrisiken. Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, sollte im Schadenfall aber finanziell verkraftbar bleiben.
Was sollte ich bei der Wahl meiner Deckungssummen beachten?
Die Deckungssumme sollte zu den Schäden passen, die aus Ihrer Tätigkeit realistisch entstehen können. Gesetzliche Mindestwerte sind dafür nur ein Startpunkt. Bei Sachverständigen kann ein falsches Gutachten erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Bei Ingenieuren können Planungs- oder Überwachungsfehler gleich mehrere Gewerke betreffen. Bei Beratern können falsche Empfehlungen hohe Vermögensschäden auslösen.
Neben der Summe pro Schadenfall zählt auch die maximale Leistung pro Versicherungsjahr. Zusätzlich sollten Auftraggebervorgaben, Projektgrößen, Rechtsform, Mitarbeiterstruktur und Altfallrisiken berücksichtigt werden.