SiFa, SiGeKo, SiBe: Die Arbeitsschutzrollen und ihre Unterschiede
Du stehst auf deiner Baustelle, und plötzlich herrscht Verwirrung. Ein Arbeiter hat sich verletzt, die Berufsgenossenschaft kündigt eine Kontrolle an, und verschiedene Gewerke arbeiten gleichzeitig an einem kritischen Bauabschnitt. Wer ist jetzt eigentlich wofür zuständig? Der SiFa? Der SiGeKo? Oder doch der Sicherheitsbeauftragte? Und was bitte schön bedeuten all diese Abkürzungen überhaupt? Wenn du dich jetzt ertappt fühlst, bist du definitiv nicht allein. Viele Unternehmer, Bauleiter und sogar erfahrene Handwerker tappen regelmäßig in die Falle der verwechselten Sicherheitsrollen und kennen die Arbeitsschutzrollen und ihre Unterschiede nur bedingt.
Die Sache ist nämlich die: SiFa, SiGeKo und SiBe sind keine austauschbaren Begriffe für irgendwer, der sich um die Sicherheit kümmert. Jede dieser Rollen hat ganz spezifische Aufgaben, unterschiedliche rechtliche Grundlagen und vor allem verschiedene Haftungsrisiken. Wer hier durcheinander kommt, riskiert nicht nur rechtliche Probleme, sondern gefährdet auch die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Ein fehlender SiGeKo auf einer größeren Baustelle? Das kann schnell zu einem fünfstelligen Bußgeld führen. Eine falsch bestellte SiFa? Versicherungsschutz futsch. Ein überforderter Sicherheitsbeauftragter, der Aufgaben übernimmt, die nicht zu seinem Verantwortungsbereich gehören? Haftungsrisiko pur.
Kurz gesagt: Wer bei SiFa, SiGeKo und SiBe den Überblick verliert, spielt mit der Sicherheit seiner Leute und dem Erfolg seines Unternehmens. Damit dir das nicht passiert, bringen wir Licht ins Dunkel der Arbeitsschutz-Abkürzungen. Du erfährst hier, wer wann und wofür zuständig ist, welche Qualifikationen nötig sind – und worauf du bei der Absicherung achten solltest.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) – Der interne Sicherheitsexperte
Du kennst das bestimmt: Da sitzt jemand im Büro, der ständig über Schutzhelme, Sicherheitsschuhe und Gefahrstoffverordnungen redet. Der bei jeder neuen Maschine erst mal wissen will, ob auch alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Und der bei Betriebsbegehungen mit Klemmbrett und kritischem Blick durch die Hallen wandelt. Das ist höchstwahrscheinlich deine Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz SiFa.
Arbeitsschutzrollen und ihre Unterschiede: Was ist eine SiFa?
Die SiFa ist eine interne oder externe Fachkraft, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berät. Die rechtliche Grundlage dafür findest du im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973. Dort steht schwarz auf weiß: Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.
Wichtig: Die SiFa ist keine Fachkraft für alle Fälle, sondern speziell für die betriebsinterne Sicherheit zuständig. Sie arbeitet dauerhaft für das Unternehmen und kennt die spezifischen Gefahren und Abläufe vor Ort wie ihre Westentasche.
Hauptaufgaben der SiFa – Mehr als nur Vorschriften predigen
Du denkst, die SiFa ist nur dafür da, um allen auf die Nerven zu gehen? Weit gefehlt! Die Aufgaben sind vielfältig und absolut geschäftskritisch:
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Beratung des Arbeitgebers: Die SiFa steht dem Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um sicherheitstechnische Fragen geht. Neue Maschine anschaffen? Die SiFa prüft, ob sie den Sicherheitsstandards entspricht. Arbeitsplatz umgestalten? Die SiFa hat ein Auge darauf, dass dabei keine neuen Gefahrenquellen entstehen.
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Gefährdungsbeurteilungen unterstützen: Jeder Arbeitsplatz birgt Risiken – das ist normal. Die SiFa hilft dabei, diese Risiken systematisch zu erfassen und zu bewerten. Wo lauern Gefahren? Wie hoch ist das Risiko? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig? Die SiFa bringt das nötige Fachwissen mit, um diese Fragen fundiert zu beantworten.
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Arbeitsschutzmaßnahmen entwickeln: Wenn Probleme erkannt sind, müssen Lösungen her. Die SiFa entwickelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Das kann von der Anschaffung neuer Schutzausrüstung bis hin zur Umgestaltung ganzer Arbeitsbereiche reichen.
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Schulungen und Unterweisungen: Das beste Sicherheitskonzept nützt nichts, wenn die Mitarbeiter nicht wissen, wie sie sich richtig verhalten. Die SiFa plant und organisiert Schulungen, erstellt Unterweisungsunterlagen und sorgt dafür, dass alle auf dem neuesten Stand sind.
Bestellpflicht: Wann braucht man eine SiFa?
Braucht dein Unternehmen überhaupt eine SiFa? Die Antwort hängt von der Größe deines Betriebs ab:
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Ab dem ersten Mitarbeiter besteht grundsätzlich eine Betreuungspflicht nach dem ASiG
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Kleinbetriebe (bis 50 Mitarbeiter in büroähnlichen Tätigkeiten, bis 10 Mitarbeiter in anderen Bereichen) können oft eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen
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Größere Betriebe müssen eine SiFa bestellen, entweder intern oder extern
Praxistipp: Auch wenn du rechtlich noch nicht verpflichtet bist, eine SiFa zu bestellen, kann es sinnvoll sein, zumindest eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn bei Unfällen fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung gern nach, ob du alle “zumutbaren” Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hast.
Qualifikation und Ausbildung – Nicht jeder kann SiFa werden
Eine SiFa ist keine selbsternannte Sicherheitsfachkraft, sondern muss ganz bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich, idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Darauf aufbauend folgt eine umfangreiche Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Ausbildung umfasst verschiedene Module – von Rechtskunde über Technik bis hin zu Pädagogik. Am Ende steht eine Prüfung, und nur wer die besteht, darf sich offiziell “Fachkraft für Arbeitssicherheit” nennen.
Wichtig: Die Ausbildung ist nicht mit dem Zertifikat beendet. SiFas müssen sich regelmäßig fortbilden, um auf dem neuesten Stand der Technik und der Rechtsprechung zu bleiben.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) – Der Baustellenkoordinator
Wenn auf deiner Baustelle verschiedene Gewerke gleichzeitig arbeiten – der Elektriker seine Kabel verlegt, während der Trockenbauer schon die Wände hochzieht und der Maler bereits seine Arbeiten plant – dann brauchst du jemanden, der das Chaos koordiniert. Zumindest was die Sicherheit angeht. Das ist der Job des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, kurz SiGeKo.
Was ist ein SiGeKo? – Definition nach Baustellenverordnung
Der SiGeKo ist eine projektbezogene Sicherheitsfachkraft, die speziell für Baustellen zuständig ist. Seine rechtliche Grundlage findest du in der Baustellenverordnung (BaustellV) – einer EU-Richtlinie, die 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Im Gegensatz zur SiFa, die dauerhaft für ein Unternehmen arbeitet, ist der SiGeKo immer nur für ein konkretes Bauvorhaben bestellt. Der große Unterschied: Während die SiFa sich um die interne Betriebssicherheit kümmert, sorgt der SiGeKo dafür, dass verschiedene Unternehmen sicher zusammenarbeiten.
Die zwei Phasen: SiGeKo Planung vs. SiGeKo Ausführung
Hier wird es etwas komplizierter, denn eigentlich gibt es nicht einen SiGeKo, sondern zwei verschiedene:
SiGeKo Planung: Dieser kommt bereits in der Planungsphase ins Spiel, wenn das Bauvorhaben noch auf dem Papier steht. Er erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), koordiniert die Zusammenarbeit der planenden Gewerke und sorgt dafür, dass Sicherheitsaspekte bereits in der Planung berücksichtigt werden.
SiGeKo Ausführung: Dieser übernimmt, sobald der erste Spatenstich getan ist. Er setzt den SiGe-Plan um, koordiniert die ausführenden Gewerke und führt regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch.
Kernaufgaben des SiGeKo: Koordination ist alles
Die Aufgaben des SiGeKo sind so vielfältig wie die Gewerke auf einer Baustelle:
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen: Der SiGe-Plan ist das Herzstück der Baustellensicherheit. Hier wird festgehalten, welche Gefahren wo auftreten können, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wie die verschiedenen Gewerke sicher zusammenarbeiten. Der Plan wird während der Bauzeit fortlaufend angepasst.
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Koordination zwischen Gewerken: Der Elektriker muss wissen, wann der Estrichleger kommt. Der Kranführer muss rechtzeitig informiert werden, wenn Gerüstbauer in seinem Schwenkbereich arbeiten. Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle rechtzeitig Bescheid wissen und sich nicht gegenseitig gefährden.
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Baustellenbegehungen und Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen gehören zum Pflichtprogramm. Der SiGeKo prüft, ob die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, ob neue Gefahren entstanden sind und ob alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen.
Bestellpflicht: Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Nicht jede Baustelle braucht einen SiGeKo. Die Bestellpflicht greift nur, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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Mehrere Unternehmen sind an der Ausführung beteiligt (auch nacheinander zählt!)
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Die Summe der Arbeitstage aller Beschäftigten beträgt mehr als 500 Personentage ODER es werden besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt (Liste in Anhang II der BaustellV)
Achtung: Auch wenn du rechtlich keinen SiGeKo bestellen musst, kann es sinnvoll sein, trotzdem einen zu beauftragen. Gerade bei komplexen Bauvorhaben sorgt er für mehr Sicherheit und kann damit auch Versicherungsvorteile bringen.
Qualifikation und Fortbildung – Nicht ohne Schein
Genau wie die SiFa ist auch der SiGeKo kein Quereinsteiger-Job. Die Mindestqualifikation umfasst:
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Eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung (Studium oder Meister/Techniker)
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Berufserfahrung im Bauwesen
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Eine spezielle SiGeKo-Ausbildung mit mindestens 120 Stunden
Die Ausbildung deckt verschiedene Themenbereiche ab: Rechtskunde, Bautechnik, Arbeitsschutz, Koordinationsmethoden und Kommunikation. Am Ende steht eine Prüfung, und nur wer die besteht, darf sich offiziell SiGeKo nennen. Darüber hinaus müssen SiGeKos alle 2 Jahre eine 16-stündige Fortbildung absolvieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Der Kollege mit dem Extra-Blick
Stell dir vor, du arbeitest gerade an deinem Projekt, und plötzlich tippt dir ein Kollege auf die Schulter: „Hey, ist dir aufgefallen, dass da drüben die Absperrung fehlt?“ Oder: „Die neue Maschine macht komische Geräusche, sollten wir das mal prüfen lassen?“ Das könnte dein Sicherheitsbeauftragter gewesen sein – ein ganz normaler Mitarbeiter, aber mit einem besonderen Auge für Sicherheitsfragen.
Was ist ein SiBe? – Die ehrenamtliche Sicherheitsrolle
Der Sicherheitsbeauftragte ist kein Vollzeit-Sicherheitsexperte, sondern ein regulärer Mitarbeiter, der zusätzlich zu seinem normalen Job eine besondere Rolle im Arbeitsschutz übernimmt. Das Wichtigste vorweg: Er hat keine Weisungsbefugnis und ist auch nicht für die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Seine Aufgabe ist es, zu beobachten, zu sensibilisieren und zu melden.
Die rechtliche Grundlage findest du im § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII). Dort ist festgeschrieben, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Wichtig: Der SiBe arbeitet ehrenamtlich – er bekommt keine zusätzliche Vergütung für seine Sicherheitsaufgaben, höchstens eine Aufwandsentschädigung für Schulungen.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten: Augen und Ohren für die Sicherheit
Die Aufgaben des SiBe sind klar umrissen und unterscheiden sich deutlich von denen der SiFa oder des SiGeKo:
Beobachten und melden: Der SiBe ist das „zusätzliche Augenpaar“ im Betrieb. Er achtet darauf, ob Kollegen ihre Schutzausrüstung tragen, ob Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und ob neue Gefahrenquellen entstehen. Fallen ihm Mängel auf, meldet er diese an den Vorgesetzten oder die SiFa.
Kollegen sensibilisieren: Als „einer von uns“ hat der SiBe oft einen besseren Draht zu den Kollegen als die Führungsebene. Er kann auf Augenhöhe über Sicherheitsrisiken sprechen, ohne dass sich jemand gegängelt fühlt. „Hey, pass auf, die Stelle ist rutschig“ kommt vom Kollegen oft besser an als direkt vom Chef.
Bei Unfalluntersuchungen mitwirken: Wenn doch mal etwas passiert, kann der SiBe wertvolle Informationen liefern. Er kennt die Abläufe vor Ort, weiß, wie normalerweise gearbeitet wird, und kann bei der Ursachenforschung mitwirken.
Bestellpflicht: Ab wann braucht man SiBes?
Die Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte ist an die Anzahl der Beschäftigten gekoppelt:
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Über 20 Beschäftigte: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich
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Je nach Betriebsgröße und Gefährdung: Mehr SiBes nötig
Faustformel: Bei normalen Betrieben etwa ein SiBe pro 20-25 Beschäftigte. In Hochrisikobereichen (Chemie, Bau, Metallverarbeitung) kann es auch einer pro 15 Beschäftigten sein.
Die Berufsgenossenschaften geben oft konkrete Vorgaben vor, wie viele SiBes in welchen Bereichen bestellt werden müssen. Ein Blick in die entsprechenden Vorschriften (DGUV Vorschrift 1) lohnt sich in diesem Fall.
Auswahl und Schulung – Der richtige Kollege für den Job
Nicht jeder Mitarbeiter eignet sich als Sicherheitsbeauftragter. Bei der Auswahl solltest du auf folgende Kriterien achten:
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Der SiBe sollte den Arbeitsbereich, für den er zuständig ist, gut kennen. Ein Büroarbeiter wird kaum die Gefahren einer Werkstatt beurteilen können.
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Kommunikationsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsvermögen sind wichtig. Der SiBe muss auch mal unbequeme Wahrheiten ansprechen können, ohne dass die Kollegen ihn als “Petze” abstempeln.
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Sicherheitsarbeit ist freiwillig. Wer keinen Bock darauf hat, wird auch keinen guten Job machen.
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Der SiBe benötigt Zeit für Begehungen, Gespräche mit Kollegen und gelegentliche Schulungen.
Die Unterschiede auf einen Blick
Kriterium | SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) | SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | SiBe (Sicherheitsbeauftragter) |
Rechtliche Grundlage | Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) | Baustellenverordnung (BaustellV) | Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) |
Zuständigkeitsbereich | Betriebsinterne Arbeitssicherheit | Baustellensicherheit bei Mehrgewerke-Projekten | Arbeitsplatz/Arbeitsbereich im eigenen Unternehmen |
Einsatzdauer | Dauerhaft für das Unternehmen | Projektbezogen für einzelne Bauvorhaben | Dauerhaft für das Unternehmen |
Hauptaufgaben | Beratung des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen | Koordination zwischen Gewerken, SiGe-Plan erstellen/umsetzen | Beobachten, sensibilisieren, melden |
Weisungsbefugnis | Keine direkte Weisungsbefugnis, aber Beratungsrecht | Koordinationsrecht gegenüber allen Gewerken | Keine Weisungsbefugnis |
Bestellpflicht ab | 1 Mitarbeiter (gestaffelt nach Betriebsgröße) | Mehrgewerke-Baustellen > 500 Personentage oder besonders gefährliche Arbeiten | Über 20 Beschäftigte |
Qualifikationsanforderungen | Technische/naturwissenschaftliche Ausbildung + SiFa-Lehrgang | Technische Ausbildung + Bauerfahrung + SiGeKo-Ausbildung (120h) | Betriebsangehöriger + Schulung |
Fortbildungspflicht | Regelmäßige Fortbildung erforderlich | Alle 2 Jahre (16 Stunden) | Alle 3-5 Jahre Auffrischung |
Vergütung | Vergütet (intern oder extern) | Vergütet (meist extern) | Ehrenamtlich (nur Aufwandsentschädigung) |
Haftungsrisiko | Hoch bei Pflichtverletzung | Sehr hoch bei Koordinationsfehlern | Gering (nur bei grober Fahrlässigkeit) |
Typische Arbeitsorte | Betrieb, Büro, gelegentlich Baustelle | Hauptsächlich Baustelle | Arbeitsplatz, Werkstatt, Büro |
Zusammenarbeit mit | Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt | Bauherr, Architekt, alle Gewerke | Kollegen, Vorgesetzte, SiFa |
Dokumentationspflicht | Umfangreich (Gefährdungsbeurteilungen, Schulungsnachweise) | Sehr umfangreich (SiGe-Plan, Koordinationsprotokoll) | Minimal (Meldungen, Schulungsnachweise) |
Kann extern beauftragt werden | Ja | Ja | Nein (muss Betriebsangehöriger sein) |
Versicherungsschutz erforderlich | Berufshaftpflicht empfohlen | Berufshaftpflicht dringend empfohlen | Meist über Betriebshaftpflicht abgedeckt |
Dein optimaler Versicherungsschutz wartet!
Wie du siehst, bringen SiFa, SiGeKo und SiBe jeweils eigene Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken mit sich. Die richtigen Leute zu haben ist die eine Sache – sie optimal abzusichern die andere. Was, wenn dein SiGeKo einen Koordinationsfehler macht oder deine SiFa eine falsche Empfehlung gibt? Ohne passenden Versicherungsschutz können solche Szenarien richtig unangenehm werden.
Wir kennen die Fallstricke der Sicherheitsbranche und helfen dir dabei, die passende Versicherungslösung zu finden – egal ob Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht für Sicherheitsexperten oder D&O-Schutz für Führungskräfte.
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FAQs zum Thema Arbeitsschutzrollen und ihre Unterschiede
Was ist der Unterschied zwischen SiFa, SiGeKo und SiBe?
Viele verwechseln die drei Rollen im Arbeits- und Baustellenschutz – dabei haben sie völlig unterschiedliche Aufgaben und rechtliche Grundlagen. Die SiFa ist die feste Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, sie berät intern, kennt die Prozesse vor Ort und ist dauerhaft für den Betrieb zuständig. Der SiGeKo hingegen kommt projektbezogen auf die Baustelle und sorgt dafür, dass mehrere Gewerke sicher nebeneinander arbeiten, was vor allem bei komplexen Bauprojekten Pflicht ist. Und der SiBe? Der ist ein geschulter Mitarbeiter, der zusätzlich zu seinem eigentlichen Job ein wachsames Auge auf die Sicherheit wirft. Kein Chef, kein Koordinator, aber wichtig, um Mängel früh zu erkennen und Kollegen zu sensibilisieren.
Ab wann braucht man eine SiFa, einen SiGeKo oder einen SiBe?
Die kurze Antwort: früher, als viele denken. Eine SiFa ist schon ab dem ersten Mitarbeiter vorgeschrieben – zumindest in Form einer Grundbetreuung. Ein SiGeKo wird dann Pflicht, wenn auf einer Baustelle mehrere Firmen arbeiten und entweder besonders gefährliche Tätigkeiten anstehen oder die Gesamtarbeitszeit über 500 Personentage hinausgeht. Der SiBe wird ab 20 Beschäftigten fällig, oft sogar früher, wenn es sich um gefährliche Arbeitsbereiche handelt.
Muss ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) speziell ausgebildet sein?
Nicht im klassischen Sinne. Der SiBe ist kein studierter Fachmann, sondern ein Kollege, der geschult wurde und den Betrieb wie seine Westentasche kennt. Er benötigt keine umfangreiche Ausbildung wie eine SiFa oder ein SiGeKo, aber er muss vorbereitet sein – auf Schulungen, Begehungen und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, bei denen es manchmal Fingerspitzengefühl braucht. Der richtige SiBe ist kein Erfüllungsgehilfe, sondern ein Vertrauensmensch, also einer, der beobachtet, anspricht und Verantwortung übernimmt, ohne dabei die Verantwortung des Arbeitgebers selbst zu ersetzen.