Architekten & Ingenieure: Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsschutz im Detail

Architekten & Ingenieure: Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsschutz im Detail

Arbeitskraft ist heilig. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Thema für Ingenieure & Architekten? Wir sind doch in der Kammer! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein sehr umfangreiches Themenfeld, das von verschiedenen Seiten beleuchtet werden sollte. Aus diesem Anlass knüpfen wir nahtlos an unseren vorangegangenen Blogbeitrag: Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure: Nichts dem Zufall überlassen. In diesem haben wir die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erläutert. Zwingend erforderlich ist die Aufrechterhaltung vom finanziellen Lebensstandard gerade dann, wenn es um die beruflichen Einschränkungen der Betroffenen geht. Hier können sich Arbeitnehmer und Selbstständige definitiv nicht auf die gesetzliche Rente bezüglich der Erwerbsminderung verlassen. Was du über die Erwerbsminderungsrente und den Berufsunfähigkeitsschutz wissen solltest.

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsschutz
Julia Reusch
Julia Reusch

Wie und wann eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt wird, hängt von zahlreichen Gegebenheiten ab. Grundvoraussetzung ist, dass in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind. Die Ausnahme bestätigt die Regel, d. h. handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung, würde in diesem Fall schon ein einziger Beitrag ausreichen. Sollte sich die Erwerbsminderung in den ersten sechs Jahren nach Abschluss von Schule, Ausbildung oder Studium ereignen, dann reicht es aus, in den vergangenen zwei Jahren ein Jahr lang Beiträge einbezahlt zu haben.

Wichtig

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur, wenn Sie gar keine Arbeit mehr verrichten können. In diesem Fall kann der Betroffene keine 3 Stunden mehr einer Beschäftigung nachgehen. Ist die Person jedoch in der Lage, eine Arbeitsstelle mit einer Zeitspanne von drei bis 6 Stunden auszuüben, dann steht nur eine halbe Erwerbsminderungsrente zu.

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Achtung

Die Qualifikationen oder Tätigkeiten, die der nun Berufsunfähige ausgeführt hat, spielen in dem Fall keine Rolle. Hier gibt es keinen Berufsschutz, es wird auch auf andere Arbeitsbereiche verwiesen. Die verminderte Erwerbsfähigkeit wird alle drei Jahre auf den Prüfstand gestellt und kann gegebenenfalls nach einem erneuten Antrag fortgesetzt werden.

Das Szenario, seinen Traumberuf nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben zu können plus die Sorge, seinen Lebensstandard einigermaßen aufrecht zu erhalten – unvorstellbar. Und mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht zu realisieren.

Wen das „Damoklesschwert“ trifft, steht in den Sternen

Auch mit der Gefahr, dass wir uns an dieser Stelle wiederholen, gehen Sie nicht davon aus, dass die Berufsunfähigkeit bei „verkammerten“ Berufen eher selten eintritt. Nur weil Sie keinen allzu großen Gefahren ausgesetzt sind und Ihre körperlichen Anstrengungen eher geringfügig ausfallen, darf der Druck im Alltag nicht unterschätzt werden. Die große Verantwortung, die Flut an Informationen und die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen tragen Ihren Teil dazu bei, dass es zu einer Berufsunfähigkeit kommen kann. Heute sind Depressionen und Burn-out allgegenwärtig. Somit stehen Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen ganz oben auf der Liste. Gefolgt von Krebs und ähnlichen Erkrankungen.

Es kann aber durchaus auch in dieser Branche zu einem Unfall kommen. Zwar weniger häufig, aber mit ähnlich fatalen Konsequenzen wie beispielsweise der Verlust von Arbeitskraft. Gibt es dafür dann nicht die Unfallversicherung?

Vorsicht: Die Unfallversicherung bezieht sich auf ein konkretes Ereignis und wird häufig nur einmalig ausbezahlt. Somit ist diese kein Ersatz für Ihre fortführende Arbeitskraft. Des Weiteren wird das Kapital aus der Unfallversicherung häufig für die unfallbedingten Umbaumaßnahmen benötigt.

Empfehlung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bei der privaten Vorsorge sehr weit oben auf der Agenda stehen. Zielführend eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema als selbstständiger Planer, Architekt oder Ingenieur, um im Fall der Fälle eine angemessene monatliche Rente zu beziehen.

Zusätzlich gibt es für kammerfähige freie Berufe eine berufsständische Versorgung. Hier erhalten die Kammermitglieder eine umfangreiche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Warum es dennoch sinnvoll ist, sich hier privat abzusichern, zeigt folgende Gegenüberstellung:

Berufsständischer Berufsunfähigkeitsschutz

  • Die Versorgungswerke zahlen in der Regel erst bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit.
  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit vollständig einstellen. In den meisten Fällen bedeutet das auch, dass Sie Ihre Zulassung bzw. Bestellung für die Zeit des Leistungsbezugs zurückgeben müssen.
  • Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist abhängig vom Einkommen. Sie kann nicht vereinbart werden und ist durch die Beitragshöchstgrenze gedeckelt.
  • In einigen Versorgungswerken können Wartezeiten vereinbart sein.

Privater Berufsunfähigkeitsschutz

  • Bei einer Einschränkung von 50 % kann in der privaten Versicherung Vorsorge geleistet werden.
  • Es ist nicht zwingend nötig, dass Sie Ihre Berufung komplett aufgeben.
  • Die Berufsunfähigkeitsrente kann nach dem persönlichen Bedarf vereinbart werden.
  • Zunächst wird keine andere Tätigkeit bei Eintritt in die Berufsunfähigkeit verlangt. Je nach Fall kann auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen werden.
  • Bei der privaten Berufsunfähigkeit sind Wartezeiten nicht vorgesehen.

Hier ergibt die Kombination aus berufsständischer Versorgung und einer privaten Vorsorge durchaus Sinn. Die berufsständische Versorgung bietet Ihren Mitgliedern einen finanziellen Grundstock. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sorgt für eine optimale Ergänzung, nämlich das Ziel, ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Tipp

Werfen Sie in Ihrem Versorgungswerk einen genauen Blick in die Satzung zur persönlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Sie erhalten einen Eindruck über Ihre derzeitige Berufsunfähigkeitsrente über Ihr Versorgungswerk.

>>> Hieraus können Sie Schlüsse ziehen, welchen zusätzlichen Bedarf Sie haben.

Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre private Vorsorge rund um das Thema Berufsunfähigkeit zu modifizieren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat für Ihre Fragen & Belange zum Thema Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsschutz zur Verfügung.

Nicht suchen, sondern finden.

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