Bauabnahme: Checkliste für Häuslebauer
Endlich ist es so weit, nach gefühlt einer Ewigkeit, zahlreichen schlaflosen Nächten, Planungen, Entscheidungen, Änderungen, Ausschreibungen u.v.m. steht die Bauabnahme vor der Tür. Und die möchte vorbereitet sein, hier sollten sich alle Parteien entsprechend vorbereiten, um im Nachgang nicht böse überrascht zu werden – hier als kleine Hilfestellung unsere Bauabnahme-Checkliste.
Wer führt denn in der Regel eine Bauabnahme durch?
Darunter befinden sich Architekten, Innenarchitekten, Bauherren, Bauleiter, Handwerker, Hauseigentümer und Ingenieure.
In diesem Beitrag beschränken wir uns auf eien Checkliste für die Bauabnahme der klassischen Häuslebauer.
Ist das Bauprojekt oder eine Bauleistung abgeschlossen durch ein oder mehrere Gewerke, wird ein Termin für die Bauabnahme durch die Bauherren oder den Vertreter einberufen. Der Vertreter kann in diesem Fall ein Ingenieur, Architekt oder auch Bauleiter sein. Kommt es bei der Abnahme zu gravierenden Mängeln, kann die Abnahme verweigert werden mit der Aufgabenstellung die Mängel in einer vorgegebenen Frist zu bereinigen.
Werden keine Mängel dokumentiert endet das Projekt und geht mit allen Rechten und Pflichten über an den Bauherrn. Hilfreich kann es sein im Vorfeld (1-2 Wochen) bevor die finale Abnahme ansteht noch einmal mit den Gewerken eine Besichtigung auf der Baustelle zu machen. Um gegebenen Falls im Vorfeld auf Mängel hinzuweisen, damit einer finalen Abnahme auch nichts im Weg steht.
Bauabnahme-Checkliste: Was wird für eine reibungslose Bauabnahme benötigt?
An Unterlagen empfehlen wir:
- Pläne
- Bauzeichnungen
- Detailplanung
- Materialliste
- Checkliste
- Mängelliste
An Materialien sollten dabei sein:
- Zollstock
- Wasserwaage
- Rissbreitenlineal
- Richtlatte
- Überziehschuhe
- Messkeil mit Millimeter-Teilung
- Taschenlampe
- Licht
- Kamera
- Universal-Bauschlüssel
Vorbereitung ist das A & O auf der Bauabnahme Checkliste!
Die Mängelliste will gut vorbereitet sein – schnell verliert man den Überblick. Aus diesem Grund empfehlen wir für jeden Raum ein Mängelliste zu erstellen. In den Räumen sollten alle Böden, Wände, Türen, Fenster und Decken begutachtet werden. Lassen sich Fenster und Türen reibungslos öffnen, Wände und Decken sind ebenflächig, usw. Weiter geht es mit den Elektro- und Heizungsinstallationen sowie Badezimmer und Küche. Jedes Element sollte mit einem Kästchen mängelfrei bzw. festgestellte Mängel und Bemerkungsfeld hinterlegt sein.
Was genau sind Mängel?
Baumaßnahmen, die vertraglich festgelegt wurden und zum Abnahmetermin nicht den gewünschten Merkmalen gleichkommen. Oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ist die Ausarbeitung und somit die Brauchbarkeit gemindert, vertraglich vorausgesetzter Gebrauch wird nicht erfüllt.
Unterteilt werden Mängel wie folgt:
- Bei den optischen Mängeln scheiden sich häufig die Geister.Die Betrachtung der Mängel findet bei Tageslicht und mit einem gewöhnlichen Abstand zum Objekt statt. Zu den Mängeln gehören Unebenheiten an Wänden, Decken und Böden. Kleine Rissbildungen. Verschmutzungen, kleinere Beschädigungen zum Beispiel am Parkett oder Sockeln sowie Farbabweichungen.
- Unter konstruktive Mängel: Mängel zeigen sich durch Rissbildungen zum Beispiel an Heizungsrohren oder Wänden, Fensterscharniere verschwinden in den Wänden, mechanischen Beschädigungen oder Funktionsstörungen, uvm.
Grundsätzlich empfiehlt sich für die Mängel einen gemeinsamen Nenner zu finden und Streitereien aus dem Weg zu räumen. Häufig handelt es sich um Bagatellen, sprich kleine Schönheitsfehler, die sich im Rahmen der Maßtoleranzen befinden.
Bei hinnehmbaren Unregelmäßigkeiten, die überzogen teuer in der Mängelbeseitigung wären und somit nicht im Verhältnis stehen, gibt es die Lösung eine Minderung der Vergütung vorzuschlagen. Möchte jedoch der Auftraggeber die Mängel beseitigt wissen, dann gilt dementsprechend zu agieren.
Nicht hinnehmbare Mängel. Sollten die Rahmenbedingungen stimmen ist das Gewerk aufgefordert, die Mängel gemäß dem Auftrag zu beseitigen.
Wichtig
Möchte der Bauherr Mängel von einem der Gewerke beseitigen lassen, hat diese Aufforderung schriftlich zu erfolgen, mit einer angemessenen Frist. Kommt das Unternehmen der Mängelbeseitigung nicht nach, kann der Bauherr ein anderes Unternehmen beauftragen und die Kosten weiterreichen.
Grundsätzlich gilt es entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um erst keine Streitigkeiten entstehen zu lassen.
Unsere Empfehlung – „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!“
Regelmäßige Sichtungen und Zwischentermine kosten zwar Zeit, aber die Fehlerquote kann durchaus sinken. Kommunikation und Teambesprechungen anhand von Plänen und Detailzeichnungen können Fehler im Vorfeld eliminieren. Fehlerhafte Ausführungen können frühzeitig erkannt und ausgebessert werden.
But You never know – Bauabnahme-Checkliste
Es gilt, eine entsprechende Absicherung ist Gold wert. Was genau passt, solltet ihr mit Eurem Versicherungsagenten des Vertrauens besprechen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
Im Baugewerbe kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, langjährige Prozesse, die viel Kraft und Zeit kosten.
Damit Pfusch an Deinem Haus nicht in den Ruin führt!
Es wäre ratsam, falls noch nicht geschehen, auch die Möglichkeit einer geeigneten Rechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen. Langwierige Streitigkeiten und finanzieller Druck haben bereits manchen Traum vom Eigenheim zunichte gemacht, da unvorhergesehene Folgekosten das Budget weit überstiegen haben.
Sie haben keinen, der sich mit dem Thema auskennt, dann freuen wir uns Euch weiterhelfen zu können!