Ab in die Selbstständigkeit: Was es zu beachten gibt
Sie sind bereits seit längerer Zeit als Architekt oder Ingenieur in einem Unternehmen tätig, Sie streben aber gleichzeitig nach mehr Eigenverantwortung und flexibleren Arbeitszeiten? Sie möchten sich persönlich und beruflich ebenfalls weiterentwickeln? Was wie die Werbemessage eines Persönlichkeitscoachs klingt, können Sie auch einfach selbst wagen. Irgendwann lockt der Weg in die Selbstständigkeit – ohne vielleicht gleich an organisatorische, rechtliche und vor allem versicherungstechnische Hürden zu denken.
Davon gibt es nämlich reichlich. Und gerade bei der Gründung können nicht wenige Fehler passieren. Dabei muss beim Kunden noch gar kein Schaden am Bauprojekt entstanden sein, die Schadensersatzforderungen können schon viel früher eintrudeln. Hier ist der richtige Mix an passenden Versicherungen das A und O. Neugierig geworden? Wir bringen Ihnen einige bekannte Fallstricke und mögliche Probleme bei der Gründung eines Ingenieurbüros näher.
Voraussetzungen für die Gründung eines Ingenieurbüros
Bevor Sie sich überhaupt auf den Weg in die Selbstständigkeit machen können, ist es notwendig, die Rahmenbedingungen zu kennen und zu erfüllen. Der Architekt oder Ingenieur ist ein gesetzlich geschützter Beruf, der eine bestimmte Ausbildung sowie einen dazugehörenden Abschluss voraussetzt. Sie dürfen also erst dann freiberuflich als Ingenieur oder Architekt tätig werden, wenn diese Bedingungen zutreffen.
Darüber hinaus sollten Sie natürlich auch die fachliche Qualifikation für die zukünftige Tätigkeit mitbringen. Neben einem akademischen Grad sind aber auch Kenntnisse in der Berufspraxis Voraussetzung. Sie sollten sich keinesfalls direkt nach dem Studium in die Selbstständigkeit stürzen, ohne jemals an einem Projekt in Theorie UND Praxis beteiligt gewesen zu sein.
Beispiel: Bauingenieure müssen in der Regel eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen können, um überhaupt eine Bauvorlageberechtigung zu erhalten. Diese wird für die Planung und Genehmigung von baulichen Veränderungen (inkl. Abrissen) benötigt.
Weitere Must-haves als angehender Selbstständiger
Neben der fachlichen Qualifikation sowie praktischen Erfahrung kommen noch weitere Bedingungen hinzu, die Sie unbedingt erfüllen sollten. Dabei handelt es sich einerseits um technisches Fachwissen. Es ist mehr als empfehlenswert, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und neue Entwicklungen in Ihrer Branche stets zu verfolgen. Dazu zählen auch Weiterbildungsveranstaltungen. Das hat auch einen ganz praktischen Vorteil: Finden Sie eine Nische beziehungsweise ein Gebiet, auf welchem Sie besser sind als die Konkurrenz, finden Sie möglicherweise schneller Aufträge.
Hier schließt auch gleich unser nächster Punkt an. Ein zumindest grundlegendes betriebswirtschaftliches Verständnis hilft Ihnen beim Kalkulieren von Kostenvoranschlägen. Vertiefen Sie Ihr Wissen in diesem Bereich, können Sie außerdem gleich die Buchhaltung erledigen. Gerade kurz nach der Gründung, in einer Zeit, in welcher die Auftragslage noch nicht so durchgehend ist, können auf diese Weise Kosten für die Steuerberatung gespart werden.
Tätigkeit als Freiberufler aufnehmen
Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur aufnehmen, müssen Sie sich mit ein paar Formalitäten zur Gründung herumschlagen. Der erste Weg führt ins Finanzamt oder dessen Onlineportal. Es gilt, einen steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen, sodass Ihnen eine Steuernummer zugewiesen werden kann. Diese Methode ist vor allem für eine nebenberufliche Tätigkeit als Ingenieur gedacht. Werden dabei weniger als 17.500 € pro Jahr umgesetzt, ist sogar eine Umsatzsteuerbefreiung möglich.
Darüber hinaus ist es notwendig, sich in die Kammerliste eintragen zu lassen – vor allem dann, wenn Sie eine beratende Tätigkeit ausüben möchten. In manchen Bundesländern ist diese Eintragung für alle Tätigkeiten verpflichtend.
Noch einfacher wird das gesamte Vorhaben, wenn Sie sich einen Partner mit ins Boot holen. Dadurch können Sie Arbeit und Verantwortung teilen und auf diese Weise erfolgreich sein. Eine berufliche Partnerschaft besteht aus natürlichen Personen. Im Unternehmensnamen müssen dabei folgende Kriterien sichtbar werden:
- Berufsbezeichnungen sämtlicher Partner
- Mindestens ein Name
- Und der Zusatz & Partner
Der Weg zur Gewerbegründung
Ganz im Gegensatz zur freiberuflichen Tätigkeit läuft die Gründung eines Gewerbes etwas umfangreicher ab, ist aber auch völlig unkompliziert. Sie müssen dabei Ihr Unternehmen nicht nur gründen, sondern das Ingenieur- oder Architekturbüro außerdem beim Gewerbeamt anmelden. Darüber hinaus wird eine Eintragung im Handelsregister notwendig. Auch damit ist es noch nicht genug. Für die ordnungsgemäße Gründung müssen Sie Ihr Vorhaben nämlich auch noch bei der zuständigen Genossenschaft sowie der Handelskammer (IHK) anmelden.
Die optimale Versicherung für Gründer
Gerade zu Beginn einer Unternehmung kann vieles schief gehen. Selbstständigkeit beinhaltet immer ein gewisses Berufsrisiko, das Sie aber ganz einfach absichern können. Läuft einmal ein Projekt weniger erfreulich ab, ist es sinnvoll, bereits rechtzeitig gegen eine breite Palette an Schadensfällen versichert zu sein. Das können sowohl Personen- als auch Vermögens- oder Sachschäden sein. Folgende Versicherungen kommen für Sie als Neugründer in Frage:
1. Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
Als frisch gebackener Selbstständiger bewegen Sie sich rechtlich betrachtet häufig durch gefährliches Terrain. Das kann von der offenen Kundenrechnung über den Streit mit einem Mitarbeiter bis zu groben Planungs- oder Ausführungsfehlern alles beinhalten. Die Kosten für Gerichtsverfahren sind hoch, die Beträge bei einer fehlerhaften, aber vielleicht gar nicht selbst verschuldeten Ausführung am Bau oftmals noch höher. Eine Rechtsschutzversicherung deckt hier sämtliche anfallende Kosten und spart Zeit und Ärger, sollten Sie verklagt werden.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in Ihrem Bereich nicht nur ratsam, sondern verpflichtend vorgesehen. Gerade am Bau können zahlreiche Missgeschicke passieren. Eine private Haftpflichtversicherung ist an dieser Stelle nicht ausreichend, diese deckt nämlich nur Unfälle im privaten Umfeld ab. Sie sind aber als freiberuflicher oder selbstständiger Ingenieur oder Architekt auf der Baustelle unterwegs. Läuft ein Projekt nicht so, wie es soll und es kommt zu Schadensersatzforderungen, federt eine Berufshaftpflichtversicherung diese ab.
3. Unfallversicherung
Auf keinen Fall außer Acht lassen sollten Sie die Unfallversicherung, vor allem als Existenzgründer. Zwar ist diese für Sie als Selbstständiger erst einmal nicht verpflichtend, trotzdem aber überaus ratsam. Sie haben dabei die Wahl, sich über die Berufsgenossenschaft oder eine private Unfallversicherung zu versichern. Sie können auch beide Möglichkeiten gleichzeitig wählen, dann erhalten Sie im Schadensfall von beiden Versicherungen eine Leistung.
Die private Unfallversicherung hat den großen Vorteil, dass Sie nicht nur während der Arbeitszeit versichert sind, sondern ebenso in der Freizeit. Und die meisten Unfälle passieren schließlich abseits der Arbeit.
Sie haben bereits Ihre ersten Schritte in die Selbstständigkeit hinter sich gelassen und sind auf der Suche nach motivierten und kompetenten Mitarbeitern und möchten Ihren zukünftigen Kollegen einen umfassenden Schutz bieten? Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung schaffen Sie eine zusätzliche Absicherung und machen mit diesen nicht auszuschlagenden Mitarbeitervorteilen auf Ihr Unternehmen aufmerksam. Neugierig geworden? In unserem YouTube-Kanal finden Sie mehr Informationen zum Thema.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Tätigkeit als Ingenieur oder Architekt ist oftmals mit einem gewissen Risiko verbunden. Sie sind häufig auf Baustellen unterwegs – und dort kann so einiges passieren. Vor allem dann, wenn Sie es am wenigsten erwarten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt genau dann ein, wenn Sie beispielsweise nicht mehr (vollständig) in der Lage sind, Ihrer aktuellen Tätigkeit nachzugehen. Je nach Tarif und Leistungsumfang erhalten Sie im Versicherungsfall bis zu 70 % Ihres letzten Nettoeinkommens.
5 Gründe für eine Existenzgründung
- Sie können selbst entscheiden, welche Rechtsform Sie gründen und wie Sie Ihr Unternehmen führen. In Sachen Werbung, Auftritt nach außen sowie Methoden der Kundenakquise haben Sie völlig freie Hand und müssen auf keinen Vorgesetzten hören.
- Mit einem eigenen Ingenieur- oder Architekturbüro steigern Sie Ihre Berufsaussichten sowie Ihren Erfolg. Vor allem, weil sich der Bedarf an Fachkräften in diesen technischen Bereichen stets auf hohem Niveau befindet.
- Als Selbstständiger steht Ihnen offen, wie und wann Sie arbeiten. Sie können in der Regel Ihre Zeit größtenteils frei einteilen.
- Sie haben freie Arbeitsplatzwahl und können sich genau dort niederlassen, wo Sie möchten. Ihnen steht auch frei, im Büro oder im Homeoffice Ihrer Tätigkeit nachzugehen.
- Last but not least: Sie schaffen Arbeitsplätze! Sie können die Verantwortung über Mitarbeiter übernehmen und Ihr Unternehmen im Laufe der Zeit expandieren.
Sie haben vor, sich als Ingenieur oder Architekt selbstständig zu machen? Wir beraten Sie gerne!
Noch weitere Fragen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir erstellen ein ausgeklügeltes Konzept für Ihre Bedürfnisse zusammen, damit Sie sich vollends auf Ihre kreativen Lösungen als Architekt oder Ingenieur konzentrieren können.