Wann zahlt die Berufshaftpflichtversicherung nicht?

Kategorien: Architekten, zusatzklauseln

Wie jede Haftpflichtversicherung gibt es auch innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung einen Ausschluss für vorsätzlich begangene Verstöße. Zudem kann es deckungsschädlich sein, wenn die Tätigkeit über das versicherte Berufsbild hinaus geht. Erbringt ein Architekt bspw. die Planungsleistung für eine Immobilie und übernimmt dann auch noch mit seinem eigenen Bauunternehmen die Bauausführung, so kann er eigene Planungsfehler in diesem Bauvorhaben nicht bei der Berufshaftpflichtversicherung geltend machen. Man spricht von einer Berufsbildüberschreitung.



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