Muss ein Berufsträger / Mitarbeiter auch in der Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert werden, wenn er nicht auf der Internetseite oder dem Briefbogen aufgelistet wird?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
- Kategorien:
Keine Kommentare
Kategorie:
vermoegensh-stb
Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.