Muss ein Berufsträger / Mitarbeiter auch in der Vermögensschaden­haftpflicht mitversichert werden, wenn er nicht auf der Internetseite oder dem Briefbogen aufgelistet wird?

Kategorie: vermoegensh-stb
Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.


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