Welche Mitarbeiter müssen mit im Vertrag für die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung aufgenommen werden?

Kategorie: vermoegensh-stb

Seit 2017 gelten alle Mitarbeiter kostenfrei mitversichert, mit Ausnahme von Berufsträgern. Angestellte oder freie Mitarbeiter, die für die Kanzlei tätig sind, müssen namentlich im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert werden.



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