Planungssicherheit für Architekten / Ingenieure / Sifa

Die Entwicklung von kreativen und technischen Lösungen – für die Gesellschaft von morgen. Die Akzeptanz von “geht nicht” gibt es nicht, d.h. “was nicht passt, wird passend gemacht”. Getreu diesem Motto steht für uns an erster Stelle: Sich dem Thema des Kunden annehmen – zuhören und verstehen. Durchblick gewinnen. Danach geht es in die Planung einer optimalen Lösung. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit Ihnen, denn nur dann kann eine angemessene Dienstleistung erfolgen. Das Ergebnis ist ein lückenloses Absicherungskonzept für Sie.

Hinweis

Stillstand ist gewiss in kreativen-, technischen- und wissenschaftlichen Branchen undenkbar. So gelingt es uns durch den engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern, dem VDSI, VDI, b.v.s. Sachverständigen und der BIngK stets am Zahn der Zeit zu sein. Unmittelbar können wir auf Veränderungen reagieren und unsere Bedingungswerke der Haftpflichtversicherungen entsprechend anpassen.

BRANCHENWISSEN

Planungssicherheit für Architekten / Ingenieure / SiFa

  • Berufshaftpflicht­­versicherung
  • Betriebshaftpflicht­­versicherung
  • Objektversicherung
  • D&O Versicherung
  • Cyber-Versicherung
  • Rechtsschutz­­versicherung

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    FAQ

    Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

    Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.

    Ihre eigenen Mitarbeiter gelten über Ihre Berufshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter sowie Sub-Unternehmer. Hier sollten Sie jedoch prüfen, ob diese eine ausreichende und gültige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Schadenfall werden wir versuchen beim Verursacher des Schadens Regress zu nehmen. Ist ein Regress nicht möglich, weil keine Berufshaftpflicht besteht und eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, so wird Ihre Berufshaftpflicht mit dem Schaden belastet. Deswegen noch einmal der Appell an Sie: Prüfen Sie die Deckungen insbesondere Ihrer Subs, die Prüfung übernehmen wir an dieser Stelle auch gerne für Sie!

    Du führst ein eigenständiges Büro und kommst aus dem planerischen Bereich. Du bist als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Du haftest für Schäden, welche du Dritten zufügst, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko solltest du auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.

    Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel zu Beginn eine Versicherungssumme von 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.

    Ob Sie überhaupt eine echte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie oftmals von der Höhe der Selbstbeteiligung ablesen. Liegt diese nicht bei mindestens 2.500 € werden Sie wahrscheinlich die falsche Deckung haben.

    Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht und sichert unter anderem das Betriebsstätten Risiko ab. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.
    Schadenbeispiel: Sie fahren zum Kunden und schütten diesem ausversehen Kaffee über die Hand oder Sie haben Büroräume angemietet und lassen die Kaffeemaschine an, wodurch es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand kommt. Sowohl der Personen- als auch der Mietsachschaden
    ist Thema der Betriebshaftpflichtversicherung. Nur die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre speziellen Ingenieurs- bzw. Architektentätigkeiten ab.

    Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben, stornieren wir den Vertrag taggenau ab Eingang Ihrer Mitteilung. Über das Jahr zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.

    Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung vor, anschließend begleiten wir Sie als Fachagentur bis zum Abschluss des Schadenfalls. HDI übernimmt hierbei folgende Leistungen:

    • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
    • Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 €, höhere Selbstbeteiligungen in Abklärung möglich).

    Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Partner der HDI ist in diesem Fall die Roland Rechtschutz AG. Weiterhin die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Architekt bzw. Ingenieur profitieren Sie bei HDI von Sonderkonditionen sowie bei er einer Verbandsmitgliedschaft mit dem VDI oder VDSI von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Gleich zwei Gründe sich über dieses wichtige Thema von uns beraten zu lassen.

    Während die Architektenhaftpflichtversicherung genau auf das Tätigkeitsfeld sowie die spezifischen Risiken in der Architektur beziehungsweise der Planung von Gebäuden, Infrastruktur oder Landschaften zugeschnitten ist, deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure stets ein ganz spezifisches Tätigkeitsfeld ab. Das bedeutet, dass du als Tiefbauingenieur mit völlig anderen Risiken zu kämpfen hast als etwa ein Hochspannungsingenieur. Und deshalb ist es mehr als sinnvoll, auch genau die Risiken abzudecken, die in deinem Beruf entstehen können.

    Der Beitrag bemisst sich zunächst am versicherten Berufsbild und natürlich an deinem Jahreshonorar. Auch die gewählte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung wirken sich auf den Beitrag aus und so liegen wir für kleine Büros bei wenigen Hundert Euro, bei sehr großen Ingenieur- und Architekturbüros kann die Jahresprämie auch sechsstellig ausfallen.

    Im Wesentlichen sind folgende Merkmale beitragsbestimmend:
    1. Ihre Berufsbild: Sind Sie als Architekt im Hoch- oder Tiefbau tätig oder als Bauingenieur, Statiker/Tragwerksplaner, TGA, Garten- und Landschaftsarchitekt, Sicherheitsingenieur usw. …)
    2. Ihr Jahresnettoumsatz
    3. Höhe der Deckungssummen
    4. Höhe der Selbstbeteiligung
    5. Besteht eine Mitgliedschaft mit einem Verband, welcher mit HDI einem Rahmenvertrag hat (z.B. VDI, Bundesingenieurkammer, VDSI, usw. …)

    Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten- und Ingenieurdeckung Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:

    • Planungsschaden Versicherung für alle Bau-/ Planungsvorhaben
    • Büro- und Betriebshaftpflicht Versicherung
    • „Eigenschaden-Versicherung“ (u.a. der wichtige Honorarrechtschutz, wenn der Auftraggeber aufgrund eines geltend gemachten Mangels das Honorar einbehält) – oder die wichtige Strafrechtsschutzdeckung)

    Bei der Höhe der Deckungssummen sollte das sog. Spätschadenrisiko beachtet werden, d.h. ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ist dann ausschlaggebend. Oben genannte Standard-Versicherungssumme reicht im Ernstfall bei größeren Projekten kaum aus, wir können daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen.

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