Schadenarten
- 14. Juni 2023
- Veröffentlicht durch: Clemens Reusch
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Welche Schadenarten gibt es? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt drei Schadenarten, und zwar den
- Personenschaden: Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen,
- Sachschaden: Beschädigung, Verderben, Vernichtung sowie Abhandenkommen von Sachen,
- Vermögensschaden: hierbei sind zu unterscheiden:
––»Echter« Vermögensschaden: Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten (z. B. Verlust einer finanziellen Förderung)
––Vermögensfolgeschaden (»unechter Vermögensschaden«): Für den Vermögensschaden war ein Personen- oder Sachschaden ursächlich (z. B. Heilbehandlungskosten)