BRAO-Reform und Bürogemeinschaft: Auswirkungen und Chancen

Die BRAO-Reform (Bundesrechtsanwaltsordnung) bringt Änderungen für Anwälte und Kanzleien mit sich. Eine dieser Änderungen betrifft Bürogemeinschaften. Die Neuregelungen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit in Bürogemeinschaften flexibler und effizienter zu gestalten, indem sie die Rahmenbedingungen für gemeinsam genutzte Ressourcen und Arbeitsbereiche verbessern. In diesem Beitrag befassen wir uns damit, wie die BRAO-Reform die Zusammenarbeit in Bürogemeinschaften positiv beeinflusst. Wir zeigen auf, wie “BRAO-Reform und Bürogemeinschaft” zusammenwirken.

BRAO-Reform und Bürogemeinschaft: Auswirkungen und Chancen
Clemens Reusch
Clemens Reusch

Vor Kurzem haben wir Euch unseren Blog: DIE GROSSE BRAO-REFORM … AUF DIE PLÄTZE FERTIG LOS! vorgestellt. Die gesetzliche Veränderung, welche zum 01.08.2022 in Kraft tritt. Diese bringt einige Gesetzesänderungen für die gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Patentanwälten mit sich. Daraus ergeben sich auch Gesetzesänderungen zum Thema Bürogemeinschaften.

Was bedeutet es für Steuerberater und Rechtsanwälte, eine Bürogemeinschaft zu führen?Und was hat die bevorstehende BRAO-Reform damit zu tun? Zunächst beleuchten wir mit Euch die Gesetzeslage:

Steuerberatergesetz

55h StBerG (1) Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte können sich zu einer Gesellschaft verbinden, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von steuerberatenden Mandatsverträgen auftreten soll (Bürogemeinschaft).

Bundesrechtsanwaltsordnung

59q BRAO (1) Rechtsanwälte können sich zu einer Gesellschaft verbinden, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von rechtsanwaltlichen Mandatsverträgen auftreten soll (Bürogemeinschaft).

Was genau versteht man unter "Bürogemeinschaft" und was gilt es zu beachten?

In einer Bürogemeinschaft besteht die Möglichkeit, sich zum Beispiel Büroräumlichkeiten gemeinsam zu teilen. Es obliegt Euch auch, Eure Mitarbeiter gemeinsam einzustellen und untereinander entsprechend aufzuteilen. Jegliche Dienstleistungen, welche Ihr für Eure Bürogemeinschaft anschafft, dürfen gemeinsam genutzt werden. Weiter dürft Ihr Euch in Eurer Organisation auch die Büromittel teilen, somit könnt Ihr Kosten einsparen.

Achtung

Als gemeinsame Organisation müsst Ihr aber in dem Fall darauf achten, dass Ihr nicht als Vertragspartner dem Mandanten – Eurem Kunden – gegenüber auftretet.

Worauf müsst Ihr als Einzelkanzlei achten, dass Ihr nach außen hin nicht als eine gemeinschaftliche Kanzlei wahrgenommen werdet?

Euer Kanzleischild darf nicht als gemeinsames Schild verwendet werden, wo Ihr Eure Berufsbezeichnung „Steuerberater und Rechtsanwalt“ als Überschrift nutzt und Eure Namen darunter niederschreibt. In diesem Fall werdet Ihr bis zum 01.08.2022 als GbR oder Sozietät wahrgenommen. Oder dann ab dem 01.08.2022 als Berufsausübungsgesellschaft. Wichtig sind vor allem:

eigener Internetauftritt

individueller Briefbogen

einzelne Kanzleischilder

Tipp

Im Innenverhältnis seid Ihr eine Bürogemeinschaft, somit muss dies für den Laien nach außen sehr deutlich ersichtlich sein, dass Ihr völlig losgelöst voneinander Eurer Tätigkeit als Einzelkanzlei nachgeht.

Was hat die Bürogemeinschaft nun versicherungstechnisch damit zu tun?

Für die Versicherer gilt der Außenauftritt bei der Erarbeitung Eures Versicherungskonzepts für Eure Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das Innenverhältnis greift hierbei nicht. Warum ist das so? Der Außenauftritt zeigt nämlich Eure mögliche Haftungsrisiken und dafür benötigt Ihr die richtige Deckung, also den passenden Versicherungsschutz.

Jetzt stellt sich die Frage, benötigt die Bürogemeinschaft eine eigne Versicherungsbestätigung? Oder muss eine Versicherung ab dem 01.08.2022 nachgewiesen werden?

Ganz klar NEIN, denn hinter der Bürogemeinschaft steht ja nur eine organisatorische Struktur, somit besteht keine gesamte Haftungsstruktur hinter der Organisation.

Wann benötigt Ihr nun eine gemeinsame Versicherung?

Seid Ihr in einer Berufsausführungsgesellschaft oder tretet Ihr nach Außen hin als eine solche auf, benötigt Ihr aufgrund der gemeinschaftlichen Haftungsstruktur auch eine gemeinschaftliche Versicherung.

BRAO-Reform und Bürogemeinschaft: Zeit, das Gespräch zu suchen, der 01.08. 2022 naht:

  • Ist die Deckungssumme korrekt?
  • Handelt es sich hierbei um eine Bürogemeinschaft oder eher eine Berufsausübungsgesellschaft?
  • Was kann ich verändern, dass die im Innenverhältnis bestehende Bürogemeinschaft auch nach Außen hin so wahr genommen wird?

Ihr seid Euch unsicher, ob Ihr das richtige Auftreten nach Außen habt, dann sucht Euch eine Versicherungsagentur Eures Vertrauens und schaut gemeinsam auf alle Fragen, um Euch auf der sicheren Seite zu wiegen.

Seht Euch auch gerne hierzu unser Video auf unserem Youtube-Kanal CleverRan an:

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