Verkehrssicherungspflicht

Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht? Inhalt der Verkehrssicherungspflicht ist, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle für andere schafft und/oder unterhält, die erforderlichen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zum Schutz anderer Personen zu treffen hat. Je größer das Gefahrenpotential ist, umso wirkungsvoller müssen die Maßnahmen zur Abwendung des Schadens sein. Bei schuldhafter, also vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten haftet der Aufsichtspflichtige dem Geschädigten auf Schadensersatz.

Eine Baustelle stellt eine Gefahrenquelle für Dritte dar. Der Bauherr ist grundsätzlich hierfür verkehrssicherungspflichtig. Mit der Beauftragung eines zuverlässigen Architekten und Bauunternehmers geht die Verkehrssicherungspflicht für deren Arbeitsbereiche (auch) auf diese Personen über.



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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