HOAI 35

Was ist die HOAI 35? Für wen ist sie relevant bzw. welche Branchen betrifft sie?

Die HOAI 35 ist ein weiterer Paragraf innerhalb der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Deutschland. In Paragraf 35 werden die „Besonderen Leistungen” definiert und die Honorare dafür geregelt. “Besondere Leistungen” sind solche Leistungen, die über die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung hinausgehen.

Beispiele für „Besondere Leistungen”, die in Paragraf 35 der HOAI geregelt sind, können sein:

  1. Baugrunduntersuchungen
  2. Vermessungsleistungen
  3. Bauüberwachung
  4. SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
  5. Tragwerksplanung
  6. Brandschutzplanung

Die HOAI 35 legt die Honorarsätze und die Berechnungsmethoden für diese besonderen Leistungen fest. Diese Sätze sind in der Regel höher als die für die Grund- und Regelplanungsleistungen in den vorherigen Paragrafen der HOAI.

Es ist wichtig zu beachten, dass die HOAI im Laufe der Zeit Änderungen unterworfen ist und die Honorarsätze sowie die Definitionen von „Besonderen Leistungen” aktualisiert werden können. Daher ist es für die relevanten Branchen wie Architekten, Ingenieure, Bauherren und andere Beteiligte bei Bauprojekten wichtig, die aktuelle Version der HOAI zu konsultieren. Gegebenenfalls auch rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen Bestimmungen und Honorarsätze verstehen und einhalten.



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