Generalplanerzuschlag

Was ist ein Generalplanerzuschlag? Bei den zu erbringenden Leistungen und dem Honorar orientieren sich Architekten und Ingenieure an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Einen Genralplanerzuschlag, der nicht innerhalb der HOAI geregelt ist,  muss gegenüber dem Auftraggeber stärker argumentiert werden. Ein Zuschlag ist angebracht, da das Architektur- bzw. Ingenieurbüro dem Bauherrn mit der Generalplanung viele Nebenleistungen abnimmt und somit für Entlastung sorgt. Der Generalplaner steuert und optimiert den gesamten Planungsprozess und übernimmt auf Fachplanerebene das Projektmanagement. Dazu gehören u.a. die Vertragsverhandlungen, die Koordination von Schnittstellen sowie Zahlungsverkehr. Darüber hinaus übernimmt der Generalplaner die bereits genannten betriebswirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Risiken. Er tritt mit den Honoraren seiner Subplaner in der Regel in Vorleistung, bevor er selbst vom Bauherrn bezahlt wird, und muss ggf. selbst Sicherheiten stellen. All dies ist bei der Kalkulation des Generalplanerzuschlags zu berücksichtigen. Die Höhe des Zuschlags variiert stark und hängt unter anderem von der Zahl der zu koordinierenden Fachplaner ab -> oft kommen 10-20% zum gewöhnlichen Honorar hinzu. Nun weißt du, was ist ein Generalplanerzuschlag ist.



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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