Beschaffenheitsvereinbarung

Was versteht man unter Beschaffenheitsvereinbarung? Beschaffenheitsvereinbarungen können insbesondere Abreden zu der Art der Ausführung (z. B. Pläne in EDV-Form, Dokumentation über ein Bautagebuch) oder zu den zu erreichenden Zielen des Vertrages (z. B. Objekt mit Passivhausstandard, Einhaltung einer Baukostenobergrenze) sein. Die Nichteinhaltung der Beschaffenheit führt automatisch – ohne dass es auf ein Verschulden des ankommt – zur Mangelhaftigkeit der Leistung. Es ist daher Vorsicht bei der Zusage von bestimmten Beschaffenheiten oder sonstigen Eigenschaften geboten. Werden Beschaffenheitsvereinbarungen aufgenommen, so sollte auf jeden Fall verdeutlicht werden, unter welchen Prämissen diese stehen. Über mögliche Unsicherheitsfaktoren sollte aufgeklärt werden (z. B. durch noch ausstehende Bauteilöffnungen).



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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