Anerkannte Regeln der Bautechnik

Was genau versteht man unter „Anerkannte Regeln der Bautechnik“?

Hierbei handelt es sich um technische Lösungen, die sich sowohl in der Forschung als auch in der Praxis bewährt haben. Auf Grundlage dieser Erfahrungen dienen die anerkannten Regeln der Bautechnik als Maßstab. Für die Fachleute hat sich der Umgang und die Ausführung als qualitativ hochwertig erwiesen und dienen somit als Grundlage für mangelfreies Bauen.

Wichtig als Fundament für die Anerkennung sind Theorie und Praxis.

In der Theorie bedarf es dafür anerkannte naturwissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen, wie zum Beispiel aus der Statik, Bauphysik oder Materialkunde. Meistens finden sich hierzu Unterlagen aus der Fachliteratur, Hochschullehre, Gutachten oder Forschungsberichte. Dazu dienen Versuche, Laborprüfungen, Berechnungsmodelle oder Simulationen.

Weiter geht es mit der Anwendung in der Praxis. Wenn keine Probleme oder Fragen auftauchen, werden die neuen Regeln der Bautechnik in zahlreichen Bauvorhaben angewandt. Kommt es doch zu Irritationen darf nicht von einer anerkannten Regel gesprochen werden.

Es gibt keine offizielle Stelle, die die Bauregeln absegnet. Dennoch durchlaufen diese folgenden Sparten:

Fachliche Einarbeitung:

  • DIN – Deutsches Institut für Normung
  • Fachverbände und Kammern
  • Hochschulen und Forschungsinstitute

Technische Behörden

  • DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik
  • Oberste Bauaufsichtsbehörden

Prüfingenieure, Sachverständige und Prüforganisationen

  • Prüfingenieure für Bautechnik
  • Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige
  • Prüforganisation (TÜV, DEKRA…)

Gerichte

  • Bau- und Zivilsenate
  • Deutscher Baugerichtstag (DBGT)

Folgende 3 Kriterien sollten ineinandergreifen, um eine Anerkannte Regel der Bautechnik zu werden.

  • Theoretische, wissenschaftliche Richtigkeit
  • Bekanntheit und Akzeptanz in den Fachkreisen
  • Praxisbewährung und Durchsetzung.

>> Im Hinblick auf die Versicherung kann eine Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik zu Leistungsausschlüssen oder Regressforderungen führen.

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