Wie kann ich meine Haftung durch die Deckungssumme in der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung begrenzen?

Kategorie: vermoegensh-stb

Gesetzlich im Steuerberatungsgesetz ist unter § 67a StBerG geregelt, dass die Haftung durch AAB /AGB begrenzt werden kann, wenn die Deckungssumme das 4-fache der gesetzlichen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beträgt.
Das bedeutet – 1 Mio. € je Versicherungsfall

Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, hier müssen 4 Mio. € je Versicherungsfall abgesichert sein.



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