Wie kann ich meine Haftung durch die Deckungssumme in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzen?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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vermoegensh-stb
Gesetzlich im Steuerberatungsgesetz ist unter § 67a StBerG geregelt, dass die Haftung durch AAB /AGB begrenzt werden kann, wenn die Deckungssumme das 4-fache der gesetzlichen Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beträgt.
Das bedeutet – 1 Mio. € je Versicherungsfall
Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, hier müssen 4 Mio. € je Versicherungsfall abgesichert sein.
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