Welche Personen und Gesellschaften sind über Ihre Berufshaftpflichtversicherung mitversichert, was gilt es hier zu beachten?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Kategorien:
Architekten / Ingenieure,
Ingenieure,
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ihre eigenen Mitarbeiter gelten über Ihre Berufshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Gleiches gilt für freie Mitarbeiter sowie Sub-Unternehmer. Hier sollten Sie jedoch prüfen, ob diese eine ausreichende und gültige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Schadenfall werden wir versuchen beim Verursacher des Schadens Regress zu nehmen. Ist ein Regress nicht möglich, weil keine Berufshaftpflicht besteht und eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, so wird Ihre Berufshaftpflicht mit dem Schaden belastet. Deswegen noch einmal der Appell an Sie: Prüfen Sie die Deckungen insbesondere Ihrer Subs, die Prüfung übernehmen wir an dieser Stelle auch gerne für Sie!
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