Sind Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Kategorie:
vermoegensh-stb
Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.
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