Praktikanten richtig versichern: Dein kompakter Leitfaden

Ein frischer Wind weht durchs Büro, neue Ideen sprudeln, und junge Talente bekommen eine Chance, erste Berufsluft zu schnuppern. Praktikanten können eine echte Bereicherung für jedes Unternehmen sein, gerade auch in anspruchsvollen Branchen wie Architektur und Ingenieurwesen. Doch neben der fachlichen Anleitung und Integration ins Team gibt es einen Aspekt, der oft erst dann in den Fokus rückt, wenn es eigentlich schon zu spät ist: die Absicherung. Damit du von Anfang an auf der sicheren Seite bist und das Thema Praktikanten richtig versichern souverän meisterst, findest du hier einige wichtige Ratschläge.

Praktikanten richtig versichern Titelbild
Julia Reusch
Julia Reusch

Willkommen im Team – und was nun? Der Start mit Praktikanten

Da steht er also, der neue Praktikant, voller Tatendrang und vielleicht auch ein wenig nervös. Die ersten Tage sind geprägt vom Kennenlernen der Kollegen, der Abläufe, der Projekte. Vielleicht darf er schon bald mit auf die Baustelle, bei der Planung eines kniffligen Details mitwirken oder erste eigene kleine Aufgaben übernehmen. Eine spannende Zeit für beide Seiten. Aber hast du auch daran gedacht, was passiert, wenn der Praktikant auf dem Weg ins Büro stürzt oder im Eifer des Gefechts einen teuren Plotter beschädigt? Genau hier setzt die Notwendigkeit an, sich frühzeitig mit den Versicherungsfragen auseinanderzusetzen. Es geht nicht darum, Misstrauen zu säen, sondern Verantwortung zu übernehmen und gleich von Beginn an für klare Verhältnisse zu sorgen.

Grundlegendes zum Thema: Praktikanten richtig versichern

Aber erst einmal die Grundlagen: Praktikant ist nämlich nicht gleich Praktikant, zumindest nicht aus versicherungsrechtlicher Sicht. Es ist ein wenig wie beim Hausbau: Das Fundament muss stimmen, damit der Rest stabil steht. Und das Fundament für das Thema Praktikanten richtig versichern bildet die Rahmenbedingungen des Praktikums.

Ein wesentlicher Punkt ist die Unterscheidung zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum. Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben – ohne dieses Praktikum gibt es keinen Abschluss. Der Praktikant handelt hier also primär im Rahmen seiner Ausbildung. Anders sieht es bei einem freiwilligen Praktikum aus, das beispielsweise zur beruflichen Orientierung dient oder studienbegleitend ohne Verpflichtung absolviert wird. Hier steht oft der Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, und der Praktikant wird eher wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Zuständigkeit bei der Unfallversicherung und oft auch auf andere Sozialversicherungszweige.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Vergütung. Erhält der Praktikant ein Entgelt für seine Tätigkeit, und wenn ja, in welcher Höhe? Übersteigt die Vergütung die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 Euro pro Monat, Stand 2024), wird der Praktikant in der Regel sozialversicherungspflichtig wie ein regulärer Arbeitnehmer. Das bedeutet, es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Liegt die Vergütung darunter oder handelt es sich um ein unbezahltes Praktikum, gelten andere Regelungen.

Wichtiger Hinweis zur Vergütung

Auch wenn ein Praktikum unvergütet ist oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt wird, solltest du prüfen, ob unter Umständen der gesetzliche Mindestlohn greift. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für Pflichtpraktika oder kurze Orientierungspraktika, aber es ist besser, dies im Vorfeld genau zu klären, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Die Säulen der Absicherung: Welche Versicherungen sind relevant?

Wenn wir über das Thema Praktikanten richtig versichern sprechen, bewegen wir uns im Wesentlichen in zwei großen Bereichen: den gesetzlichen Sozialversicherungen und den Haftpflichtversicherungen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen

Stell dir vor, dein Praktikant knickt auf der Treppe im Büro unglücklich um oder verletzt sich bei einer Baustellenbegehung. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle (also Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit) und Berufskrankheiten ab.

Die Zuständigkeit hängt von der Art des Praktikums ab:

  • Bei Pflichtpraktika, die von Schule oder Hochschule vorgeschrieben sind, sind die Praktikanten in der Regel über die Unfallkasse der jeweiligen Bildungseinrichtung versichert. Das Unternehmen muss den Praktikanten dann nicht gesondert anmelden. Es ist aber ratsam, sich das von der Bildungseinrichtung bestätigen zu lassen.
  • Bei freiwilligen Praktika, insbesondere dann, wenn sie vergütet werden und der Praktikant in den Betriebsablauf eingegliedert ist, besteht meist Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft des Unternehmens. In diesem Fall musst du den Praktikanten wie jeden anderen Mitarbeiter auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (z.B. der BG BAU für Architekten und Ingenieurbüros) anmelden.
  • Auch für unbezahlte freiwillige Praktikanten kann eine Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft bestehen, wenn diese wie Arbeitnehmer tätig werden. Hier ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls wichtig, um sicherzustellen, dass der Aspekt Praktikanten richtig versichern auch im Unfallschutz korrekt gehandhabt wird.
  • Wichtig ist außerdem, jeden Unfall unverzüglich der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zu melden.

Kranken- und Pflegeversicherung für Praktikanten

Die meisten Praktikanten sind bereits über die Familienversicherung (bis zum 25. Lebensjahr, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden) oder über eine eigene studentische Krankenversicherung abgesichert. Das bleibt auch meist so, solange das Praktikum unentgeltlich ist oder die Vergütung die Minijob-Grenze nicht übersteigt.

Wird das Praktikum jedoch vergütet und liegt das Entgelt über 538 Euro monatlich, tritt in der Regel die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer ein. Dann müssen sowohl du als Arbeitgeber als auch der Praktikant Beiträge zahlen. Der Praktikant muss sich dann bei einer Krankenkasse seiner Wahl anmelden. Dies ist ein wesentlicher Punkt, wenn es um Praktikanten richtig versichern geht, da hier schnell Fehler passieren können.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Was gilt für Praktikanten?

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung verhält es sich bei der Rentenversicherung. Bei vergüteten Praktika über der Minijob-Grenze besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden dann geteilt. Bei Minijobs (bis 538 Euro) besteht zwar auch Rentenversicherungspflicht, von der sich der Praktikant aber befreien lassen kann. Du als Arbeitgeber zahlst jedoch immer einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

In der Arbeitslosenversicherung sind Praktikanten, welche ein Vor- oder Nachpraktikum im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren und dafür Arbeitsentgelt erhalten, meist versicherungspflichtig. Bei Zwischenpraktika während des Studiums besteht oft keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung, selbst wenn sie vergütet werden – es sei denn, es handelt sich um ein Urlaubssemester und eine hauptberufliche Tätigkeit.

Haftungsfragen geklärt: Wer zahlt, wenn etwas zu Bruch geht?

Jetzt kommen wir zu einem Punkt, der gerade in technischen Berufen, wo mit teuren Geräten, Software oder an wertvollen Projekten gearbeitet wird, besonders wichtig ist: die Haftung für Schäden. Wenn dein Praktikant versehentlich einen Planungsfehler macht, der später zu Mehrkosten führt, oder einen teuren Laserscanner fallen lässt, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Hier spielen zwei Versicherungen eine Rolle: die Betriebshaftpflichtversicherung deines Unternehmens und eventuell die private Haftpflichtversicherung des Praktikanten.

Die unverzichtbare Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen ein Muss, aber für Architekten und Ingenieure, die oft mit hohen Risiken und potenziellen Schadenssummen konfrontiert sind, ist sie existenziell. Sie deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die du oder deine Mitarbeiter – und dazu zählen in der Regel auch Praktikanten – Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufügen.

Wichtig

Praktikanten sollten explizit im Versicherungsschutz deiner Betriebshaftpflicht eingeschlossen sein. Das ist meistens der Fall, aber ein Blick in die Police oder eine kurze Nachfrage bei deinem Versicherer schadet nie.

Die Rolle der privaten Haftpflichtversicherung des Praktikanten

Was ist aber, wenn der Praktikant einen Schaden am Eigentum deines Unternehmens verursacht? Also beispielsweise den firmeneigenen Laptop mit Kaffee übergießt oder einen Messfehler macht, der zur Zerstörung eines Modells führt? Hier wird es etwas kniffliger. Grundsätzlich haften Arbeitnehmer (und in vielen Fällen auch Praktikanten, die wie Arbeitnehmer eingesetzt werden) für Schäden, die sie dem Arbeitgeber zufügen, nur eingeschränkt – das Stichwort hier ist das sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich. Bei leichter Fahrlässigkeit oft gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in voller Höhe.

Die private Haftpflichtversicherung des Praktikanten (oder die seiner Eltern, falls er noch mitversichert ist) könnte hier unter Umständen greifen. Allerdings sind Schäden, die während einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstehen, oft ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen gedeckt. Manche Policen enthalten spezielle Klauseln für Schäden während eines Praktikums. Es ist daher ratsam, dass Praktikanten abklären (oder von dir darauf hingewiesen werden), ob ihre private Haftpflicht solche Fälle abdeckt.

Praktikanten richtig versichern: Arbeitgeberpflichten im Blick

Als Arbeitgeber hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitern, und das schließt Praktikanten mit ein. Diese Pflicht geht über die reine Versicherungsfrage hinaus, ist aber eng damit verknüpft. Dazu gehört, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, Praktikanten angemessen einzuweisen und zu betreuen und sie vor Überforderung zu schützen.

Die Frage Praktikanten richtig versichern ist also Teil eines Gesamtpakets an Verantwortung. Du investierst nicht nur in die Ausbildung junger Menschen, sondern auch in die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf in deinem eigenen Unternehmen.

Was tun, wenn doch etwas passiert? So läuft der Ernstfall ab:

  1. Trotz aller Vorsicht kann es natürlich zu einem Unfall oder einem Schaden kommen. Wichtig ist dann, besonnen und strukturiert vorzugehen:
  2. Erste Hilfe leisten und Sicherheit gewährleisten: Das Wohl des Praktikanten (oder anderer Betroffener) hat oberste Priorität.
  3. Unfall/Schaden dokumentieren: Was ist wann, wo und wie passiert? Gab es Zeugen? Fotos können hilfreich sein.
  4. Meldung an die zuständige Stelle:
    1. Arbeits- oder Wegeunfälle müssen umgehend der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Achtung: Fristen beachten! Werden Arbeitsunfälle nicht gemeldet, drohen Strafen.
    2. Sachschäden, die möglicherweise von der Betriebshaftpflicht gedeckt sind, sollten zeitnah dem Versicherer gemeldet werden.
    3. Informiere gegebenenfalls auch die private Haftpflichtversicherung des Praktikanten, wenn Schäden am Firmeneigentum entstanden sind und diese eventuell leisten könnte.
  5. Interne Klärung: Besprich den Vorfall mit dem Praktikanten und anderen Beteiligten, um Ursachen zu ermitteln und zukünftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden.

Fazit: Praktikanten richtig versichern – eine Investition in die Zukunft

Die Beschäftigung von Praktikanten ist eine tolle Sache – für die jungen Leute, die wertvolle Erfahrungen sammeln, und für dein Unternehmen, das von frischen Impulsen und potenziellen Nachwuchskräften profitiert. Damit dieses Miteinander von Anfang an auf einer soliden Basis steht, ist das Thema Praktikanten richtig versichern unerlässlich. Es geht nämlich nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch darum, Verantwortung zu zeigen und für ein sicheres und faires Umfeld zu sorgen.

Nimm dir die Zeit, die Art des Praktikums und die Vergütungssituation genau zu prüfen, um die richtigen Weichen bei der Sozialversicherung zu stellen. Sorge außerdem dafür, dass deine Betriebshaftpflichtversicherung Praktikanten einschließt und kläre im Vorfeld, wie mit eventuellen Schäden am Firmeneigentum umgegangen wird. Ein guter Praktikumsvertrag rundet das Ganze ab.

Ja, es mag auf den ersten Blick ein wenig Aufwand bedeuten, sich mit diesen versicherungsrechtlichen Details auseinanderzusetzen. Aber dieser Aufwand lohnt sich. Denn gut abgesicherte und fair behandelte Praktikanten sind motivierter, lernen besser und tragen vielleicht schon bald als feste Mitarbeiter zum Erfolg deines Architekten- oder Ingenieurbüros bei.

Wenn du dir bei spezifischen Fragen unsicher bist – kontaktiere uns einfach. Gemeinsam finden wir eine optimale Lösung, die sowohl für den Praktikanten oder die Praktikantin als auch für dein Unternehmen eine umfassende und wasserdichte Absicherung ermöglicht.

FAQs zum Thema Praktikanten richtig versichern

Mein Praktikant kommt aus dem Ausland. Was muss ich bei der Versicherung speziell beachten?

Wenn du einen Praktikanten aus dem Ausland beschäftigst, gibt es tatsächlich einige Besonderheiten, die du berücksichtigen solltest. Zunächst ist es wichtig zu klären, ob er aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat kommt, denn das beeinflusst oft die Anforderungen an die Krankenversicherung. Praktikanten aus der EU/EWR besitzen häufig eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts abdeckt. Wird das Praktikum jedoch vergütet und überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze, unterliegt der Praktikant meist der deutschen Sozialversicherungspflicht und benötigt eine deutsche Krankenversicherung.

Unabhängig von der Herkunft sind sie in der gesetzlichen Unfallversicherung über deine Berufsgenossenschaft versichert, sofern es sich um ein freiwilliges oder vergütetes Praktikum handelt, bei dem sie wie Arbeitnehmer eingegliedert sind. Es empfiehlt sich außerdem zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung des Praktikanten auch für Schäden während eines Auslandspraktikums aufkommt. Das ist nämlich nicht immer Standard und kann zusätzlichen Schutz bieten.

Was ist mit der Versicherung, wenn mein Praktikant überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice arbeitet?

Die Arbeit im Homeoffice für Praktikanten wirft natürlich einige interessante Versicherungsfragen auf, besonders bei der gesetzlichen Unfallversicherung, und hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer entwickelt. Grundsätzlich sind Praktikanten auch bei Tätigkeiten im Homeoffice unfallversichert, sofern der Unfall in direktem Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Aufgabe steht – beispielsweise ein Sturz auf dem Weg zum Drucker in der eigenen Wohnung, um Arbeitsunterlagen zu holen. Auch der Weg zur Nahrungsaufnahme (oder Kaffeemaschine) oder zur Toilette innerhalb des Homeoffice kann unter Versicherungsschutz stehen, wenn er im direkten Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Der klassische Wegeunfall auf dem Weg zur externen Arbeitsstätte entfällt natürlich, aber Unfälle auf sogenannten Betriebswegen innerhalb der Wohnung sind somit abgedeckt.

Greift meine Betriebshaftpflicht auch, wenn mein Praktikant versehentlich Urheberrechte verletzt oder sensible Unternehmensdaten falsch behandelt?

Das ist eine wichtige Frage, denn solche Vorfälle können nicht unerhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen und betreffen einen anderen Schadensbereich. Deine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab, die Dritten zugefügt werden. Bei sogenannten „reinen“ oder „echten“ Vermögensschäden, wie sie durch Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße oder die unbeabsichtigte Preisgabe von Betriebsgeheimnissen entstehen können, sieht es oft anders aus – diese sind häufig nicht im Basisschutz der Betriebshaftpflicht enthalten. Für solche Risiken benötigst du möglicherweise eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine Cyber-Versicherung, die solche spezifischen Schäden explizit abdeckt. Es ist daher absolut ratsam, dass du deine bestehenden Policen genau prüfst und deinen Versicherungsbedarf entsprechend anpasst, um nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

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